Hallo Zusammen,
ich habe mich hier angemeldet, weil ich im Januar Jahr 2012 schwer gestürzt bin und einige Fragen bezüglich Schmerzensgeld, Erwerbsschaden usw. habe.
Bei meinem Sturz handelt es sich nicht um kein eigenes Verschulden. Eine Versicherung kommt für den Schaden auf.
Bei dem Sturz habe ich mir eine Laterale Tibiakopfimpression-/depressionsfraktur mit interaartikulärer Trümmerzone zugezogen. Im Krankenhaus hat man mir gesagt, das der Kniegelenksknorpel auch zerstört war und man nicht ausschließen kann, dass sich im alter eine Arthrose draus entwickelt.
Es hat lange gedauert bis ich wieder richtig gehen konnte. Das Versorgungsamt hat einen Dauerschaden mit GdB 30 festgestellt.
Um meine Ansprüche gehen die Versicherung geltend zu machen musste ich bereits einmal den Anwalt wechseln, weil der erste nicht tätig wurde. Mein aktueller Anwalt ist leider auch nicht so gut. Er ist seit 2013 an dem Fall dran. Ich musste vor kurzem eine Beschwerde bei der Anwaltskammer einreichen, weil mein Anwalt mir fast 1 Jahr keine Auskunft über den Fall gegeben hat. Ich war schon kurz davor den Anwalt zu wechseln.
Wir haben Uns hinter her geeinigt dass er den Fall endlich zügig weiter führt und mich über jeden Schritt informiert.
Mein Anwalt hat mir jetzt mitgeteilt das es das Beste ist, das man sich auf eine Abfindungsvereinbarung einigt.
Ich weiß natürlich nicht ob das eine gute Sache ist
Dazu kommt noch das mein Anwalt ständig nur von Schmerzensgeld redet. Aber was ist mit anderen Ansprüchen z. B. Erwerbsschaden usw.
Ich habe im Internet gelesen das auch Arbeitslose einen Erwerbsschaden haben. Ich war vor meinem Sturz noch nicht lange Arbeitslos (ca. 7 Monate) und habe Arbeitslosengeld bezogen. Ich war regelmäßig in Österreich in der Gastronomie als Saisonkraft tätig. Wenn ich den Sturz nicht gehabt hätte, wäre ich auch wieder nach Österreich gegangen, um dort weiter zu arbeiten. Denn ich bin vor meinem Sturz Vater geworden und mein Kind lebt in Österreich. Ich wollte nach Österreich auswandern um dort immer zu leben. Durch den Sturz ist es leider nie dazu gekommen. Ich konnte seit dem Sturz noch nie mein Kind persönlich kennenlernen.
Durch den Unfall kann ich nie mehr als Saisonkraft arbeiten und habe auch so ehebliche körperliche Einschränkungen, die es fast unmöglich machen mich in Arbeit zu vermitteln. Ich bin seit dem Sturz dauerarbeitslos. Es haben sich bereits eine Menge Unterhaltsschulden angesammelt.
Fallen die Unterhaltschulden eventuell auch in die Schadenersatzansprüche?
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Ich freue mich über Antworten.
ich habe mich hier angemeldet, weil ich im Januar Jahr 2012 schwer gestürzt bin und einige Fragen bezüglich Schmerzensgeld, Erwerbsschaden usw. habe.
Bei meinem Sturz handelt es sich nicht um kein eigenes Verschulden. Eine Versicherung kommt für den Schaden auf.
Bei dem Sturz habe ich mir eine Laterale Tibiakopfimpression-/depressionsfraktur mit interaartikulärer Trümmerzone zugezogen. Im Krankenhaus hat man mir gesagt, das der Kniegelenksknorpel auch zerstört war und man nicht ausschließen kann, dass sich im alter eine Arthrose draus entwickelt.
Es hat lange gedauert bis ich wieder richtig gehen konnte. Das Versorgungsamt hat einen Dauerschaden mit GdB 30 festgestellt.
Um meine Ansprüche gehen die Versicherung geltend zu machen musste ich bereits einmal den Anwalt wechseln, weil der erste nicht tätig wurde. Mein aktueller Anwalt ist leider auch nicht so gut. Er ist seit 2013 an dem Fall dran. Ich musste vor kurzem eine Beschwerde bei der Anwaltskammer einreichen, weil mein Anwalt mir fast 1 Jahr keine Auskunft über den Fall gegeben hat. Ich war schon kurz davor den Anwalt zu wechseln.
Wir haben Uns hinter her geeinigt dass er den Fall endlich zügig weiter führt und mich über jeden Schritt informiert.
Mein Anwalt hat mir jetzt mitgeteilt das es das Beste ist, das man sich auf eine Abfindungsvereinbarung einigt.
Ich weiß natürlich nicht ob das eine gute Sache ist
Dazu kommt noch das mein Anwalt ständig nur von Schmerzensgeld redet. Aber was ist mit anderen Ansprüchen z. B. Erwerbsschaden usw.
Ich habe im Internet gelesen das auch Arbeitslose einen Erwerbsschaden haben. Ich war vor meinem Sturz noch nicht lange Arbeitslos (ca. 7 Monate) und habe Arbeitslosengeld bezogen. Ich war regelmäßig in Österreich in der Gastronomie als Saisonkraft tätig. Wenn ich den Sturz nicht gehabt hätte, wäre ich auch wieder nach Österreich gegangen, um dort weiter zu arbeiten. Denn ich bin vor meinem Sturz Vater geworden und mein Kind lebt in Österreich. Ich wollte nach Österreich auswandern um dort immer zu leben. Durch den Sturz ist es leider nie dazu gekommen. Ich konnte seit dem Sturz noch nie mein Kind persönlich kennenlernen.
Durch den Unfall kann ich nie mehr als Saisonkraft arbeiten und habe auch so ehebliche körperliche Einschränkungen, die es fast unmöglich machen mich in Arbeit zu vermitteln. Ich bin seit dem Sturz dauerarbeitslos. Es haben sich bereits eine Menge Unterhaltsschulden angesammelt.
Fallen die Unterhaltschulden eventuell auch in die Schadenersatzansprüche?
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Ich freue mich über Antworten.