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schwerer Sturz, Dauerschaden Knie GdB30 (Schmerzensgeld, Erwerbsschaden)?

Baluh

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
17 Juni 2016
Beiträge
1
Hallo Zusammen,

ich habe mich hier angemeldet, weil ich im Januar Jahr 2012 schwer gestürzt bin und einige Fragen bezüglich Schmerzensgeld, Erwerbsschaden usw. habe.

Bei meinem Sturz handelt es sich nicht um kein eigenes Verschulden. Eine Versicherung kommt für den Schaden auf.



Bei dem Sturz habe ich mir eine Laterale Tibiakopfimpression-/depressionsfraktur mit interaartikulärer Trümmerzone zugezogen. Im Krankenhaus hat man mir gesagt, das der Kniegelenksknorpel auch zerstört war und man nicht ausschließen kann, dass sich im alter eine Arthrose draus entwickelt.



Es hat lange gedauert bis ich wieder richtig gehen konnte. Das Versorgungsamt hat einen Dauerschaden mit GdB 30 festgestellt.
Um meine Ansprüche gehen die Versicherung geltend zu machen musste ich bereits einmal den Anwalt wechseln, weil der erste nicht tätig wurde. Mein aktueller Anwalt ist leider auch nicht so gut. Er ist seit 2013 an dem Fall dran. Ich musste vor kurzem eine Beschwerde bei der Anwaltskammer einreichen, weil mein Anwalt mir fast 1 Jahr keine Auskunft über den Fall gegeben hat. Ich war schon kurz davor den Anwalt zu wechseln.



Wir haben Uns hinter her geeinigt dass er den Fall endlich zügig weiter führt und mich über jeden Schritt informiert.
Mein Anwalt hat mir jetzt mitgeteilt das es das Beste ist, das man sich auf eine Abfindungsvereinbarung einigt.



Ich weiß natürlich nicht ob das eine gute Sache ist



Dazu kommt noch das mein Anwalt ständig nur von Schmerzensgeld redet. Aber was ist mit anderen Ansprüchen z. B. Erwerbsschaden usw.
Ich habe im Internet gelesen das auch Arbeitslose einen Erwerbsschaden haben. Ich war vor meinem Sturz noch nicht lange Arbeitslos (ca. 7 Monate) und habe Arbeitslosengeld bezogen. Ich war regelmäßig in Österreich in der Gastronomie als Saisonkraft tätig. Wenn ich den Sturz nicht gehabt hätte, wäre ich auch wieder nach Österreich gegangen, um dort weiter zu arbeiten. Denn ich bin vor meinem Sturz Vater geworden und mein Kind lebt in Österreich. Ich wollte nach Österreich auswandern um dort immer zu leben. Durch den Sturz ist es leider nie dazu gekommen. Ich konnte seit dem Sturz noch nie mein Kind persönlich kennenlernen.
Durch den Unfall kann ich nie mehr als Saisonkraft arbeiten und habe auch so ehebliche körperliche Einschränkungen, die es fast unmöglich machen mich in Arbeit zu vermitteln. Ich bin seit dem Sturz dauerarbeitslos. Es haben sich bereits eine Menge Unterhaltsschulden angesammelt.



Fallen die Unterhaltschulden eventuell auch in die Schadenersatzansprüche?

Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Ich freue mich über Antworten.
 
Hallo Baluh,

erst einmal recht herzlich Willkommen hier im Forum für Unfallopfer.

Also dein 2. Anwalt ist kaum besser als dein AW ade, den 2. kannste auch in die Tonne kloppen, nun will er deine Sache schnell vom Tisch haben und meint mit nur Schmerzensgeld sei alles geregelt.
Lass dich nicht auf eine Abfindung ein, dann kannste nie mehr deine Ansprüche wie Verschlimmerungen, eine berufliche Umschulung usw. geltend machen.

Weg mit diesem Anwalt da kannste auch gleich selber mit der Versicherung verhandeln.

Was du brauchst ist einen Anwalt mit Biss und nicht der nur so tut als ob er auf deiner Seite sei, so wie du es schreibst gehe ich stark davon aus das dieser AW sich schon ganz genau bewusst und clever mit der Versicherung versucht hat sich zu einigen und mit dem Hintergedanken na was springt da für mich an Knete bei rum.
Der dumme und der der auf der Strecke bleiben würde bist du, also weg mit dem du kannst dir ganz in Ruhe einen Fachanwalt nehmen.
Aus welchem Bundesland kommst du?

LG Wolle
 
hallo baluh,

ich stimme Wolle53 zu.

Dein Erwerbsschaden interessiert deinen Anwalt überhaupt nicht, so wie du schreibst.

Dein Anwalt denkt sich vermutlich,
du kannst dich mit den Sozialträgern deswegen rumstreiten, ob dies korrekt ist?

Schlimm finde ich es nur,
dass du wegen den Anwaltskosten,
der dieser Anwalt bestimmt haben will,
dich bei Anwaltswechsel,
noch rumstreiten kannst bzw. noch bezahlen kannst.

Die Haftpflichtversicherung zahlt nur einen Anwalt.

Wie hat die Anwaltskammer reagiert auf deine Beschwerde?

Dein Anwalt ist ein Fachanwalt des Versicherungsrecht, Verkehrsrechts, Medizinrechts oder? Jedoch ist dies auch keine Garantie für einen guten Anwalt.

Im übrigen, glaube ich, dass dein Anwalt an einem Vergleich noch mehr verdient, ob dieser es aus diesem Grunde favorisiert?


Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Hallo Rolandi,

Die Haftpflichtversicherung zahlt nur einen Anwalt.
ich habe meinen Anwalt aber auch mittendrin gewechselt.

Der erste war eine Nachtmütze. Oder aber er spielte auf beiden Seiten..... Jedenfalls war er der Meinung, dass wir die Kosten niedrig halten müssen. Statt 20 Tage Nutzungsausfallentschädigung (Auto Ausfall) hat er nur 10 geltend gemacht ... von Haushaltsführungsschaden war nie die Rede ... den Schadenersatz für mein Auto hatte er schon 10 Tage auf seinem Konto, obwohl er wusste, dass ich ein 'neues' Auto kaufen will und mein Konto diesbezüglich überziehen muss.... Und dann wollte er auch noch eine Steuer für die Transaktion.... Das wars dann für den. :cool: Erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass er keine Strafanzeige gestellt hat. Was dann dazu führte, dass die Dame lediglich 35 Euro Verwarngeld für das Streifen meines PKWs zahlen musste.


Liebe Grüße & einen schönen Sonntag!
Christiane
 
hallo christiane17,

muß der Anwalt die Strafanzeige bei jedem Personenschaden stellen, der im Rahmen eines Verkehrsunfalls entstand oder geschieht dies automatisch durch die Polizei?

Umfasst die Vollmacht deines Anwalts die Stellung einer Strafanzeige?

Lg. Rolandi
 
Die Anzeige macht der Geschädigte selbst, ohne Anwalt. Dann sollte die Staatsanwaltschaft tätig werden. Zumindest Strafrechtlich, zivilrechtlich macht man das zusammen mit einem Fachanwalt.

Baluh, gehe hin und fordere Deinen Anwalt bei der Versicherung Folgendes einzufordern:
- Ersatz des Verdienstausfallschadens
- Haushaltsführungsschaden
- Schmerzensgeld

zu den Punkten gibt es hier im Forum mehr als genug weitere Info.

Da wirst Du einige Tage beschäftigt sein. Gutes Gelingen!

Oh zu spät gesehen, Baluh ist gesperrt......
 
hallo christiane17,

muß der Anwalt die Strafanzeige bei jedem Personenschaden stellen, der im Rahmen eines Verkehrsunfalls entstand oder geschieht dies automatisch durch die Polizei?

Umfasst die Vollmacht deines Anwalts die Stellung einer Strafanzeige?

Lg. Rolandi

Hallo Rolandi,

die Strafanzeige muss jeder Betroffene selbst stellen oder eben sein Anwalt.

Und ja, die Vollmacht umfasste auch das Stellen der Strafanzeige. Alles, was ich an Briefverkehr bekam, sollte ich dem Re bringen. Genau das tat ich.

Und die Auskunft, dass der Staatsanwalt Anzeige stellen wird, ist so falsch. Der Staatsanwalt beginnt nur dann zu arbeiten, wenn er der Meinung ist, dass der Fall von öffentlichem Interesse ist.



Liebe Grüße Christiane
 
hallo zusammen,
hallo christiane17,
hallo fahrradunfallopfer,

dass man die Anzeige selber stellen muss, wußte ich bis ich hier es ließ nichts davon.

Kann ich die Anzeige nach Jahren noch stellen lassen, ich bin bis jetzt der Meinung gewesen, dass es die Polizei bei einem Verkehrsunfall automatisch macht.

Warum klärt der Anwalt einem nicht auf?

Fragen kann man nur stellen selbst,wenn man vorher auch was davon weiß.

Ich denke mal, belangt kann der Anwalt dafür auch nicht werden.


Lg. Rolandi
 
Kann ich die Anzeige nach Jahren noch stellen lassen, ich bin bis jetzt der Meinung gewesen, dass es die Polizei bei einem Verkehrsunfall automatisch macht.

Warum klärt der Anwalt einem nicht auf?

Fragen kann man nur stellen selbst,wenn man vorher auch was davon weiß.

Lieber Rolandi,

ich weiß das auch erst seit dem Lesen meiner jetzigen Unfallakte. Und mein Ex-Re hat mich darüber ebenfalls nicht aufgeklärt. Auch ich ging davon aus, dass der Staatsanwalt automatisch Klage erhebt.

Ob man im Nachhinein noch etwas machen kann, weiß ich nicht. Normalerweise läuft das Ganze dann über die zivilrechtliche Ebene.

Liebe Grüße Christiane
 
Bei einem Unfall mit Personenschaden gibt es, meines Wissens nach, folgende Punkte:
- Staatsanwalt muss aktiv werden und wird entsprechend ermitteln. Es kann, es muss aber nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen. Insbesondere dann nicht, wenn der Verursacher dem Strafbefehl nicht widerspricht.

- die Polizei hat mich gefragt, ob ich strafrechtlich gegen den Verursacher vorgehen möchte, was ich bejahte. Ist aber nichts geworden weil der Strafbefehl akzeptiert wurde. Hätte persönlich auch nichts davon gehabt.
Aktiv wird dann nicht der Anwalt, sondern der Staatswanwalt.

- Zivilrechtlich habe ich einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt. Das sind die punkte wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld, HHFS usw usw.

@ Christiane: frag mal ob es in Deinem Fall auch ein Strafbefehl war.
 
....
Hallo,

in meinem Fall hatte der Staatsanwalt keine Anklage erhoben. Was vor allen Dingen daran lag, dass mein Ex-Anwalt die Unterlagen nicht ausgefüllt und damit auch nicht weitergeleitet hatte. So ganz ohne mein Wissen....

Anklage erhebt der Staatsanwalt nur bei öffentlichen Interesse bzw. bei mind. grober Fahrlässigkeit.

Das war es bei mir, allerdings hatte niemand nachgefragt. Nur ich wusste, dass die Unfallverursacherin höchstwahrscheinlich mit dem Handy beschäftigt war. Ihre Antwort auf meine Ansage, sie möge die Polizei anrufen, liess darauf schließen.

Und so verlief alles im Sande und sie kam höchstglimpflich davon. ... Geschenkt. Heute würde ich viel eher der Klinik einen Strafbefehl besorgen. Denn was hier passierte, ist nicht nur fahrlässig.

Also kein Strafbefehl.


LG Christiane
 
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