Ich bin mit meinem Fahrrad auf den Bürgersteig gefahren und dort hat ein ¨falschrum¨parkender Autofahrer seine Fahrertür zum Bürgersteig hin aufgemacht und nicht nach hinten geschaut und ich bin mit der rechten Hand mit dem Lenker in die Autottür gefahren und habe mir dabei den Mittelhandknochen gebrochen und mußte operiert werden.Ich kann seit 2 Wochen nicht arbeiten. Wir haben leider nicht die Polizei gerufen,weil der Fahrer mich sofort ins Krankenhaus gefahren hat wegen meiner Hand, die sehr stark schmerzte.Der Fahrer hat sich nun gemeldet und will seine Tür repariert haben und über meinen Haftpflichtversicherung abrechnen.
Wie sollte ich weiter vorgehen?
Kann ich Schmerzensgeld von seiner KFZ-Haftpflicht verlangen , obwohl ich ja sicher auch Schuld bin, weil ich auf dem Bürgersteig gefahren bin?
Wenn ich einen Anwalt nehme, muß ich den dann selber zaheln?
Vielen Dank für Antworten
Wie sollte ich weiter vorgehen?
Kann ich Schmerzensgeld von seiner KFZ-Haftpflicht verlangen , obwohl ich ja sicher auch Schuld bin, weil ich auf dem Bürgersteig gefahren bin?
Wenn ich einen Anwalt nehme, muß ich den dann selber zaheln?
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