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Schmerzensgeld nach Fahrradunfall mit Teilschuld?

PeterBuch

Neues Mitglied
Registriert seit
7 Jan. 2015
Beiträge
3
Ich bin mit meinem Fahrrad auf den Bürgersteig gefahren und dort hat ein ¨falschrum¨parkender Autofahrer seine Fahrertür zum Bürgersteig hin aufgemacht und nicht nach hinten geschaut und ich bin mit der rechten Hand mit dem Lenker in die Autottür gefahren und habe mir dabei den Mittelhandknochen gebrochen und mußte operiert werden.Ich kann seit 2 Wochen nicht arbeiten. Wir haben leider nicht die Polizei gerufen,weil der Fahrer mich sofort ins Krankenhaus gefahren hat wegen meiner Hand, die sehr stark schmerzte.Der Fahrer hat sich nun gemeldet und will seine Tür repariert haben und über meinen Haftpflichtversicherung abrechnen.
Wie sollte ich weiter vorgehen?
Kann ich Schmerzensgeld von seiner KFZ-Haftpflicht verlangen , obwohl ich ja sicher auch Schuld bin, weil ich auf dem Bürgersteig gefahren bin?
Wenn ich einen Anwalt nehme, muß ich den dann selber zaheln?

Vielen Dank für Antworten
 
Sei herzlich willkommen hier!

So wie Du es beschreibst, bist Du:
1.: auf dem Bürgersteig gefahren
2.: entgegen der Fahrtrichtung auf diesen unterwegs gewesen

Das ist Deine Schuld

Der Autofahrer hat:
1.: ebenfalls entgegen der Fahrtrichtung auf der falschen Seite geparkt
2.: keine Rücksicht (im wahrsten Sinne des Wortes) genommen

Das ist seine Schuld (es sei denn er hat in einer Einbahnstraße geparkt, dann ist es nur 2.)

Ich nehme mal an dass die Schuld auf Beide aufgeteilt werden wird.
Damit dies aber geschieht, solltest Du unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Die Versicherung des Autofahrers wird alles tun um den Schaden für diese so klein wie möglich zu halten. Du hast nur eine Chance wenn Du einen guten Anwalt hast.
Diesen wirst Du wohl auch zum Teil selber zahlen müssen.
Anspruch auf Verdienstausfall, materielle Schäden und Schmerzensgeld wirst Du haben, wird aber in Höhe der Teilschuld abgezogen werden. Schmerzensgeld ist, obwohl immer zuerst danach gefragt wird, das Unwichtigste.
Viel wichtiger und höher sind die Erstattungen der materiellen Schäden, vor allem Verdienstausfall.

Deine Haftpflicht wird den Anspruch des Autofahrers ebenfalls abwehren, den zahlen wollen Versicherungen nicht gerne.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die Antwort.

Wenn ich garnichts mache,muß ich dann etwas bezahlen oder übernimmt das komplett
meine Haftpflicht
 
Hallo,

mache bei der Versicherung des Unfallgegeners Haftpflichtansprüche geltend.

Melde den Schaden auf jeden Fall Deiner PHV, denn einen Teil wirst auch Du tragen müssen - aber da lasse die Versicherung streiten und stresse Dich damit nicht.

Wenn er als "Fahrer" die Fahrertür geöffnet hat, dann muss er sich vergewissern das er damit keinem anderen einen Schaden zufügt (an Deiner Stelle hätte ja auch ein Kind dort fahren können) oder gefährdet.
Die Haupthaftung liegt in solchen Fällen meist bei dem Pkw-Halter denn die Betriebsgefahr wird weitaus höher gerechnet als das beim "fahren auf der falschen Wegseite mit dem Fahrrad" der Fall ist.
 
Vielen Dank.Da muß ich ganz blöd nachfragen, was denn meine Haftpflichtansprüche sind, die ich geltend mache?
 
Hallo Peter,

entsprechend Deiner Frage könntest Du folgende Sachen der HPV - je nach Schuldfrage in Rechnung stellen:

- Verdienstausfallkosten
- Kosten für Zuzahlungen Krankenhaus, Medikamente, Physiotherapie
- kaputte Kleidung
- Haushaltsführungsschaden

Halt solche Dinge.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Peter,
willkommen im Forum.

Du hast ja schon gute erste Antworten erhalten.
Mir fiel zusätzlich auf, dass du überlegst, gar nichts einzureichen / geltend zu machen. Das wäre m.A.n. unklug, wenn du nicht ganz ganz sicher bist, dass alles gut verheilt und kein gesundheitl. Schaden bleibt.

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Mir fiel zusätzlich auf, dass du überlegst, gar nichts einzureichen / geltend zu machen. Das wäre m.A.n. unklug, wenn du nicht ganz ganz sicher bist, dass alles gut verheilt und kein gesundheitl. Schaden bleibt.

Hallo,
ich finde es in jedem Falle unklug. Der Autofahrer der sich meines Erachtens mit der Tür, noch rücksichtsloser als das Fahrradunfallopfer verhalten hat, ist angefangen die Haftplicht und Regresskarte zu ziehen. Klar ist Radfahren auf nicht freigegebenen Fußwegen auch rücksichtlos aber darauf zu Parken UND dann noch beim Türöffnen nicht aufzupassen ist sehr rücksichtslos.
Und nach dem der Autofahrer dann noch mit Ersatzansprüchen kommt würde ich auf jeden Fall auch welche geltend machen.

Anders wäre es gewesen wenn man sich geeinigt hätte, das jeder seinen eigenen Schaden trägt weil sich jeder falsch verhalten hat.
Und sowas kann durchaus Sinn machen, weil nicht nur der Autofahrer wird höher gestuft wenn er den Schaden über die Versicherung abrechnet, nein leider riskiert man heute auch als Radfahrer bei so einem Unfall je nach Versicherung und wenn dann noch irgendwas andres dazu kommt schon eine Kündigung.
Das beste ist immer erst mal miteinander reden. Geht allerdings nur solange beide es wollen und nicht einer wie hier der Autofahrer meint Gewinn aus der Sache ziehen zu wollen.
VG DH
 
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