Hallo,
habe gestern folgenden Bericht in meiner Zeitung gefunden:
Fulda: Das LG Fulda hat sechs Gewerkschaftler verurteilt, an den Unternehmer und Milliardär Lutz Helmig 15.000€ Schmerzensgeld zu zahlen.
Sie hätten ihn bei einer Mai-Kundgebung verunglimpft und damit seine Persönlichkeitsrechte verletzt, entschied das Gericht.
Bei den Demonstrationen am 1.Mai hatte sich ein Gewerkschaftler eine Maske mit dem Foto von Helmig übergestülpt und sich symbolisch an den Holzpranger gestellt.
Dadurch hatte sich der Gründer der Helios Kliniken und Chef der Beteiligungsgesellschaft Aton verunglimpft gefühlt und geklagt.
Der DGB reagierte überrascht auf das Urteil und pocht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung.
Man will das Urteil prüfen.
Da stellten sich mir div Fragen:
1.) wieviel Geld bekommt ein UO das zB ein Bein verloren hat weil zB ein betrunkener Autofahrer es auf dem Zebrastreifen angefahren hat?
2.)wie lange dauert so ein Gerichtsverfahren (zB UO gegen Autofahrer)
3.) kann es sein das in unserem Land zwischen Reichen und Opfern (Armen) ein Unterschied gemacht wird
4.) warum mußte Herr Helmig nicht zu einem GA? Man hätte diesen Herrn doch erst mal begutachten können....ob es ihn wirklich so sehr belastet oder ob es nicht vielleicht nur um angekratzte Eitelkeit und Überheblichkeit geht?
lieben Gruß
Kai-Uwe
habe gestern folgenden Bericht in meiner Zeitung gefunden:
Fulda: Das LG Fulda hat sechs Gewerkschaftler verurteilt, an den Unternehmer und Milliardär Lutz Helmig 15.000€ Schmerzensgeld zu zahlen.
Sie hätten ihn bei einer Mai-Kundgebung verunglimpft und damit seine Persönlichkeitsrechte verletzt, entschied das Gericht.
Bei den Demonstrationen am 1.Mai hatte sich ein Gewerkschaftler eine Maske mit dem Foto von Helmig übergestülpt und sich symbolisch an den Holzpranger gestellt.
Dadurch hatte sich der Gründer der Helios Kliniken und Chef der Beteiligungsgesellschaft Aton verunglimpft gefühlt und geklagt.
Der DGB reagierte überrascht auf das Urteil und pocht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung.
Man will das Urteil prüfen.
Da stellten sich mir div Fragen:
1.) wieviel Geld bekommt ein UO das zB ein Bein verloren hat weil zB ein betrunkener Autofahrer es auf dem Zebrastreifen angefahren hat?
2.)wie lange dauert so ein Gerichtsverfahren (zB UO gegen Autofahrer)
3.) kann es sein das in unserem Land zwischen Reichen und Opfern (Armen) ein Unterschied gemacht wird
4.) warum mußte Herr Helmig nicht zu einem GA? Man hätte diesen Herrn doch erst mal begutachten können....ob es ihn wirklich so sehr belastet oder ob es nicht vielleicht nur um angekratzte Eitelkeit und Überheblichkeit geht?
lieben Gruß
Kai-Uwe