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Schlimmer Unfall

Hi ich habe noch eine Frage. Ich habe vor kurzem meine Halskrause abnehmen dürfen und am Hinterkopf eine total Kahle Stelle gefunden 1x3cm oder so. Der Schädel dort ist auch eingedrückt so 0,5 cm. Meint ihr dass man das noch mit dem Unfall in Verbindung bekommt? Ist so 5 Wochen her.

Eine andere Frage nochmal zum Schädel Hirn Trauma/Schleudertrauma.

Ich habe vorne eine 5cm Platzwunde/hinten die eingedrückte Stelle und die dens fraktur typ ii (bruch am hals).

Im Entlassungsbrief steht ich habe mit gsc 15 geantwortet als man mit mir geredet hat.

Habe auch Gedächtnislücken um den Unfall herum.

Anhand dieser Infos muss ein Arzt glaube ich eine Diagnose stellen. Was würde da ca rauskommen?

Oder ist die Sache gelaufen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe (r) Ram,
du schreibst von Gedächtnislücken um den Unfall herum. Dies ist eine normale Reaktion des Körpers und nennt sich in der Fachsprache Retrograde Amnesie. Damit schützt sich der Körper vor Überlastungen, in dem er praktisch diese schlimmen Erinnerungen selbst löscht.
GSC bedeutet Glasgow Coma Scale, diese ist eine Skala zur Einschätzung der Schwere des Schädel-Hirn-Traumas. Bitte schaue einmal hier:Glasgow Coma Score - DocCheck Flexikon

Die Diagnosen sind bei Dir bereits gestellt worden.

Herzliche Grüße,
KS 1973
 
Gsc betrifft dann Schädel Hirn Trauma aber nicht Schleudertrauma oder?
 
Hallo RAM,

Das Schleudertrauma wird so eingeteilt:


Viele Grüße

Rudinchen
 
Hi ich wollte fragen ob es reicht wenn ich mit der kahlen Stelle am Kopf zum Hausarzt gehe. Mir gehts nur darum, dass die Stelle mit dem Unfall in Verbindung gebracht werden kann. War eben bei Ambulanz damit weil mir gesagt wurde ich soll da hin. Der Arzt war verständlicherweise eher gelangweilt. Habe ihm gesagt ich würde mich freuen wenn er das in die Akte aufnimmt. Er war da eher so "jajaja tschüss". Bin mir deswegen nicht sicher ob er das überhaupt aufnimmt...was würdet ihr jetzt machen? Er sagt er sehe da noch ein Hämatom
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ram

Lass dir die Aussage „Ich sehe ein Hämatom“ schriftlich geben. Zum Beispiel kannst du zum Tresen gehen und dir eine Kopie der Patientenakte geben lassen. Dann guckst du, dass im Bericht auch steht, wo genau das Hämatom ist.

Zusätzlich suche dir (zum Bsp. privat) jemanden, der das Hämatom fotografiert.
Ein Tagebuch zu führen mit „wie geht es mir“ und „bei welchem Arzt war ich von … bis …“ etc. ist zu empfehlen. Du glaubst nicht, was man alles vergisst, wenn sich das Anerkennungsverfahren hinzieht - und davon musst du ausgehen, leider.

Ja, warum nicht zusätzlich zum Hausarzt gehen und ihn auch alles dokumentieren lassen?
Du kannst alle Berichte möglicherweise brauchen im Verlauf. Alles kann wesentlich sein.
Wenn du dich nicht kümmerst, kümmert sich niemand und es kümmert auch niemanden (wie du beim Arzt in der Ambulanz feststellen konntest).
Wenn der Hausarzt dich gut und lange kennt, dann ist das prima. Achte auf Veränderungen aller Art und besprich die mit dem / einem möglichst vertrauten Arzt … und lass dir alles schriftlich geben!

Wenn Zeit vergeht, bevor Schäden dokumentiert oder überhaupt untersucht werden (MRT z.B.), dann ist das ungünstig für dich und meist günstig für die Versicherung.

LG
 
Hallo Ram,

es ist ungemein wichtig, zweifelsfrei eine Diagnose über Dein Verletzungsbild zu erstellen, und die einzelnen Verletzungen minutiös und lückenlos aufzuzeigen. Hierzu sind umfangreiche Untersuchungen erforderlich. Es scheinen ja doch erhebliche Verletzungen, sowohl am Kopf, als auch an der Wirbelsäule vorzuliegen. Hier bieten sich MRT Aufnahmen an, die ich auf jeden Fall durch den Hausarzt initiieren lassen würde. Also Überweisungen zum MRT anfordern (Ab in die Röhre) . Du musst nämlich nacheisen, welche Verletzungen Du erlitten hast ! Ich würde auch einen versierten Unfallanwalt beauftragen, der fix im Schadenersatzrecht ist. Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Meines Wissen hat die Deutsche Bundesbahn KEINE Haftpflichtversicherung, sie ist Selbstversicherer (Oder Selbstzahler) und in solchen Sachen beinhart !!! Wie im Übrigen alle Verkehrsbetriebe. Da muss man sich sich auf lange und schwierige Verhandlungen einstellen. Und denen bist Du nicht gewachsen! Also Anwalt einschalten. Die Kosten muss die Bahn zahlen !!

Ich halte Dir die Daumen , dass alles gut geht und wünsche Dir gute Besserung. Viele Grüße

Dieter
 
Hallo, ich möchte langsam mit einem Anwalt reden, was aber keine Eile hat weil ich immer noch in Behandlung bin aber ich frage mich gerade, ob der Anwalt definitiv von der Gegenseite bezahlt werden muss, oder erst wenn ich mich mit der Versicherung kontaktiert habe und deren Schmerzensgeld ablehne und die nicht mehr mit sich diskutieren lassen.
 
Hallo Ram,

die Anwaltskosten gehören definitiv zum Anspruchsumfang eines jeden Geschädigten. Der Haftpflichtversicherer MUSS Deine Anwaltskosten bezahlen.

Viele Grüße und gute Besserung


Dieter
 
Genau, und Du solltest Dir auch so schnell wie möglich einen Anwalt organisieren. Es gibt Vorschusszahlungen, die er geltend machen kann bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
 
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