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Rollstuhlfahrer ist nicht schwerbehindert...?

Hallo, für die Beantwortung ob eine Pflegekasse zuständig ist, müsste man erst einmal wissen, ob dir eine Pflegestufe und wenn ja welche zu erkannt wurde. Aus deinen letzten Beiträgen lässt sich das jedenfalls nicht entnehmen. Die nächste Frage für mich wäre, ob du bereits bei den Aufsichtsbehörden vorstellig geworden bist. Der Verweis der Krankenkasse und die Entscheidung des Versorgungsamtes widersprechen sich jedenfalls und ich würde dieses durch die zuständige Aufsichtsbehörde überprüfen lassen. In unserem sozialen Netz kann ja niemand durch die Maschen fallen, außer vielleicht du. Was aber nicht gut wäre.
Gruß von der Seenixe.
 
Grüße in die Runde! Hallo @seenixe ,

Pflegegrad III (3) seit Jahren.
Meinst Du das Bundesamt für Soziale Sicherung (früher Bundesversicherungsamt)?

Deshalb frage ich hier - manchmal fällt mir das Naheliegende nicht ein.
(Meine Rechtsanwältin hilft mir leider nicht weiter, Schweigen im Walde...)

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

ohne Deine Beiträge hier vollständig gelesen zu haben, dürfte es sich doch bei einer Verladeeinrichtung für Rollstühle um ein notwendiges KfZ-Zubehör handeln. Dies könnte insofern der Kraftfahrzeughilfe für Behinderte und somit dem zuständigen Versorgungsträger (z.B. Landesversorgungsamt Deines Wohnortes) unterfallen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo @Rehaschreck ,

ja, da hast Du recht, es geht um eine Rollstuhlverladehilfe.
Hier ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) - 'Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe' für die Versorgung zuständig, wenn die KK ablehnt (wie in meinem Fall).

Unter # 193/197 und 204 habe ich mal die absurden Ablehnungsbegründungen genannt.

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,
bei kostspieligen Umrüstungen sind die Leistungsträger knauserig. In meinem Falle musste ich komplett in Vorleistung gehen, habe aber letztlich den Prozess gegen die BG gewonnen und die Umrüstung vollständig bezahlt bekommen. Hier solltest Du hartnäckig bleiben. Alles Gute und viel Erfolg.
 
Hallo Ingeborg,
versuche ob Du bei einem Verbrauchermagazin (NDR/SWR/WDR) unterstützung bekommst, wenn sich das TV einmischt und darüber berichtet, kann das solche Verfahren beschleunigen.
Und solche Probleme in die Öffentlichkeit zu tragen, kann für uns alle nur von Vorteil sein.

VG Dahlie
 
Guten Tag,

ich habe jetzt erst mal das Bundesamt für Soziale Sicherung (früher Bundesversicherungsamt) kontaktiert.

Mir wurde in einem Telefonat angeboten, daß sich die Mitarbeiterin, der ich das Problem geschildert habe, das üble 'Ping-Pong-Spiel' aus der Nähe ansehen werde. Unterlagen würden von dort beigezogen (das erspart mir elendig viele Kopien).

Werde berichten!

Mit den besten Wünschen für ein gutes Wochenende
Ingeborg!

Danke @Dahlie und @seenixe
 
Hallo Ingeborg,


mach dir bitte nicht zuviel Hoffungen mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Selbst wenn diese Amts dein sogenanntes "Ping-Pong-Spiel" schriftlich mit Original Verwaltungsakte

vorgelegt bekommt, passiert nach meiner Erfahrung her gar nichts, was auch so gewollt ist.


Ähnlich dem BFDI schließt sich das BAS der Stellungnahme der BGn an.


Noch besser, Sie schreiben dem VN dann, entgegen den Angaben auf der BAS-Website--> Wo das BAS

"Großspurig tönt" Sie hätten die "Rechtsaufsicht" über die BGn, Sie hätten keine Weisungsbefugnis gegenüber der BG

und Dienstaufsichtbeschwerden müssten von der BG selbst bearbeitet werden u.a. das BAS dürfe die

Dienstaufsichtbeschwerden nicht bearbeiten bzw. dürften keine eigenständige Bewertungen zu

Dienstaufsichtbeschwerden abgeben, M.E. totales Staatsversagen.



Was ein BAS dann noch unter einer Rechtsaufsicht vesrteht, weiß scheinbar nur der Heilige-Geist allein

und der kann weder schreiben noch sprechen.


M.E. eine Staatliche Aufsicht oder Rechtsaufsicht über die BGn gibt es nur auf dem Papier und in der Realität

findet keine statt, was in etwa so ist wie ein Kindergarten mit:

Lauter Problemkinder und es keine Kindergärtnerinen/Kindergärtern als Aufsichtperson gibt d.h. die Eltern

wunderten sich nur, dass Ihre Kinder jeden Tag mit blauen Augen nach Hausse kommen, komisch.


Egal über welche Behörde das BAS die Aufsicht haben will, alle VN werden mit den gleichen Textbausteinen abgefertigt.


Gruß
Isswasdoc

 
Hallo Ingeborg,

M.E. das Verhalten des BAS und der Sozial-Leistungsträgern kann man in der Regel als

"Scholzing" bezeichnen und bedeutet:

Gute Absichten zu kommunizieren, um dann jeden möglichen Grund zu finden, zu nutzen oder zu erfinden, um diese dann zu verzögern und/oder sie zu verhindern.

Das hat sich bei uns halt mal so eingebürgert.

Gruß
Isswasdoc
 
Guten Tag!

Neues vom BSG zum immer wieder (gern?) verweigerten 'aG' --> auch das Recht Behinderter auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft/Gemeinschaft ist nun Bestandteil der Anerkennung (wenn man dazu einen GdB von 80 einklagen konnte...).

Ganz frisch vom 09.03.2023: Verhandlungstermine - Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung

Zitat:
...'Der Senat hat entschieden, dass für die Prüfung einer mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung in räumlicher Hinsicht die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist. Dies folgt aus dem Wortlaut des § 229 Absatz 3 Satz 2 SGB IX, der Regelungsgeschichte und dem Zweck des Merkzeichens aG, der vor allem darin besteht, mittels der gewährten Parkerleichterungen die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen. Schließlich erfordern es auch die mit dem SGB IX verfolgten Ziele, dem Gehvermögen auf dem Weg zu Schule, Arbeitsstätte oder Arzt, beim Einkaufen und generell beim Besuch von Einrichtungen des sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, besonderes Gewicht zuzumessen. Denn gerade das Aufsuchen solcher Einrichtungen fördert eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft.'...

Grüße von
Ingeborg!
 
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