Hallo Ingeborg,
mach dir bitte nicht zuviel Hoffungen mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Selbst wenn diese Amts dein sogenanntes "Ping-Pong-Spiel" schriftlich mit Original Verwaltungsakte
vorgelegt bekommt, passiert nach meiner Erfahrung her gar nichts, was auch so gewollt ist.
Ähnlich dem BFDI schließt sich das BAS der Stellungnahme der BGn an.
Noch besser, Sie schreiben dem VN dann, entgegen den Angaben auf der BAS-Website--> Wo das BAS
"Großspurig tönt" Sie hätten die "Rechtsaufsicht" über die BGn, Sie hätten keine Weisungsbefugnis gegenüber der BG
und Dienstaufsichtbeschwerden müssten von der BG selbst bearbeitet werden u.a. das BAS dürfe die
Dienstaufsichtbeschwerden nicht bearbeiten bzw. dürften keine eigenständige Bewertungen zu
Dienstaufsichtbeschwerden abgeben, M.E. totales Staatsversagen.
Was ein BAS dann noch unter einer Rechtsaufsicht vesrteht, weiß scheinbar nur der Heilige-Geist allein
und der kann weder schreiben noch sprechen.
M.E. eine Staatliche Aufsicht oder Rechtsaufsicht über die BGn gibt es nur auf dem Papier und in der Realität
findet keine statt, was in etwa so ist wie ein Kindergarten mit:
Lauter Problemkinder und es keine Kindergärtnerinen/Kindergärtern als Aufsichtperson gibt d.h. die Eltern
wunderten sich nur, dass Ihre Kinder jeden Tag mit blauen Augen nach Hausse kommen, komisch.
Egal über welche Behörde das BAS die Aufsicht haben will, alle VN werden mit den gleichen Textbausteinen abgefertigt.
Gruß
Isswasdoc