Ingeborg!
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Guten Morgen und danke!
@Rudinchen und @HWS-Schaden -
LWL ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der angeblich für die Menschen da ist. Also die Behörde, an die wg. der Nichtzuständigkeit der Krankenkasse mein Antrag weitergeleitet wurde (Thema -> Inklusion: Teilnahme(recht) am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft = soziale Teilhabe.
Die Krankenkasse sieht sich für die Kostenübernahme außen vor, weil ich nicht nur um's Haus fahre (Nahbereich, den ein Gesunder zu Fuß gehen könnte).
Der LWL sieht sich wg. der Ablehnung der Anerkennung durch die Krankenkasse ebenfalls als nicht zuständig an (das ist ja eine der widersinnigen Begründungen). Aber außerdem und gleichzeitig würden die Kosten für eine unbegrenzte Solidarisierung im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht übernommen.
Weil ich z.Zt. meine Glaskugel nicht poliert habe, konnte ich für die Zukunft weder die Anzahl noch die Begründung für die jeweiligen Ausfahrten angeben...!
Ich habe versucht, mir die Einschränkung durch eine unbegrenzte Solidarisierung probehalber vorzustellen:
Wenn ich also während irgendeiner Ausfahrt (einfach so..., anlasslos womöglich) 10 Menschen träfe, mit denen ich mich unterhalten würde, dann müßte ich ab sofort 'vorschriftsmäßig' bereits nach 2 - 3 Kontakten abbrechen...!? *lol*
Dem Schwenkarm für die Rollstuhl-Verladung wäre das sicherlich egal..., selbst dann, wenn er einige Male pro Woche eingesetzt würde -> incl. unbegrenzter Solidarisierung bei jeder Gelegenheit (ich unterhalte mich zu gerne).
Mein Ehemann, der aufgrund seiner eigenen gesundheitlichen Einschränkungen das Verladen des Rollstuhles sehr bald nicht mehr leisten können wird (wurde im Antrag ausführlich beschrieben), wird völlig ignoriert - kein Wort darüber!
Brief an die 'Behindertenbeauftragte' ist raus.
Grüße von
Ingeborg!
@Rudinchen und @HWS-Schaden -
LWL ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der angeblich für die Menschen da ist. Also die Behörde, an die wg. der Nichtzuständigkeit der Krankenkasse mein Antrag weitergeleitet wurde (Thema -> Inklusion: Teilnahme(recht) am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft = soziale Teilhabe.
Die Krankenkasse sieht sich für die Kostenübernahme außen vor, weil ich nicht nur um's Haus fahre (Nahbereich, den ein Gesunder zu Fuß gehen könnte).
Der LWL sieht sich wg. der Ablehnung der Anerkennung durch die Krankenkasse ebenfalls als nicht zuständig an (das ist ja eine der widersinnigen Begründungen). Aber außerdem und gleichzeitig würden die Kosten für eine unbegrenzte Solidarisierung im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht übernommen.
Weil ich z.Zt. meine Glaskugel nicht poliert habe, konnte ich für die Zukunft weder die Anzahl noch die Begründung für die jeweiligen Ausfahrten angeben...!
Ich habe versucht, mir die Einschränkung durch eine unbegrenzte Solidarisierung probehalber vorzustellen:
Wenn ich also während irgendeiner Ausfahrt (einfach so..., anlasslos womöglich) 10 Menschen träfe, mit denen ich mich unterhalten würde, dann müßte ich ab sofort 'vorschriftsmäßig' bereits nach 2 - 3 Kontakten abbrechen...!? *lol*
Dem Schwenkarm für die Rollstuhl-Verladung wäre das sicherlich egal..., selbst dann, wenn er einige Male pro Woche eingesetzt würde -> incl. unbegrenzter Solidarisierung bei jeder Gelegenheit (ich unterhalte mich zu gerne).
Mein Ehemann, der aufgrund seiner eigenen gesundheitlichen Einschränkungen das Verladen des Rollstuhles sehr bald nicht mehr leisten können wird (wurde im Antrag ausführlich beschrieben), wird völlig ignoriert - kein Wort darüber!
Brief an die 'Behindertenbeauftragte' ist raus.
Grüße von
Ingeborg!