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Rollstuhlfahrer ist nicht schwerbehindert...?

Guten Morgen und danke!
@Rudinchen und @HWS-Schaden -

LWL ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der angeblich für die Menschen da ist. Also die Behörde, an die wg. der Nichtzuständigkeit der Krankenkasse mein Antrag weitergeleitet wurde (Thema -> Inklusion: Teilnahme(recht) am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft = soziale Teilhabe.

Die Krankenkasse sieht sich für die Kostenübernahme außen vor, weil ich nicht nur um's Haus fahre (Nahbereich, den ein Gesunder zu Fuß gehen könnte).
Der LWL sieht sich wg. der Ablehnung der Anerkennung durch die Krankenkasse ebenfalls als nicht zuständig an (das ist ja eine der widersinnigen Begründungen). Aber außerdem und gleichzeitig würden die Kosten für eine unbegrenzte Solidarisierung im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht übernommen.

Weil ich z.Zt. meine Glaskugel nicht poliert habe, konnte ich für die Zukunft weder die Anzahl noch die Begründung für die jeweiligen Ausfahrten angeben...!

Ich habe versucht, mir die Einschränkung durch eine unbegrenzte Solidarisierung probehalber vorzustellen:
Wenn ich also während irgendeiner Ausfahrt (einfach so..., anlasslos womöglich) 10 Menschen träfe, mit denen ich mich unterhalten würde, dann müßte ich ab sofort 'vorschriftsmäßig' bereits nach 2 - 3 Kontakten abbrechen...!? *lol*

Dem Schwenkarm für die Rollstuhl-Verladung wäre das sicherlich egal..., selbst dann, wenn er einige Male pro Woche eingesetzt würde -> incl. unbegrenzter Solidarisierung bei jeder Gelegenheit (ich unterhalte mich zu gerne).

Mein Ehemann, der aufgrund seiner eigenen gesundheitlichen Einschränkungen das Verladen des Rollstuhles sehr bald nicht mehr leisten können wird (wurde im Antrag ausführlich beschrieben), wird völlig ignoriert - kein Wort darüber!


Brief an die 'Behindertenbeauftragte' ist raus.


Grüße von
Ingeborg!
 
Guten Morgen @forum!

Richtigstellung: ... unbegrenzte Sozialisierung!

Kennt jemand den Begriff, der hier zur Antragsablehnung verwendet wurde, aus dem Sozialrecht?

Grüße von
Ingeborg!
 
Hi Ingeborg,

die verweigern also die Kostenübernahme für "unbegrenzte Sozialisierung im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft".

Ich würde mir einfach mal von ihnen erklären lassen, wo und weshalb sie "Grenzen einer Sozialisierung" deinerseits sehen, ob es da ihrer Meinung nach noch andere Grenzen über die eingeschränkte Mobilität hinaus gibt, die sie ja ausgleichen (Grundrecht Nachteilsausgleich im Sinne des Umkehrschlusses aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG) sollen. Ihr dabei ausgeübtes Ermessen sei doch bitte zu erläutern.

LG

koratcat
 
Hallo @KoratCat,

den Tip speichere ich gleich mal, Mein Schwager Sitz im Rollstuhl und hat immer wieder ähnliche Probleme.

Meistens sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht :)

Danke auch von mir.

vg beutlers
 
Danke @KoratCat !

Das ist ja das Widersinnige: Einerseits wüßte die Sachbearbeiterin nicht, wie oft ich mich am 'Leben in der Gemeinschaft' (=Teilhabe/Inklusion) beteilige (ihrer Ansicht nach nicht oft genug...!), direkt im Satz danach lehnt sie meinen Antrag ab, weil mir die Kostenerstattung wg. 'unbegrenzter Sozialisierung' nicht zusteht.

Das ist m.E. Willkür neben Blödsinn!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

Was sagt denn der Schwerbehindertenbeauftragten deiner Stadt dazu? Oder der Bürgermeister, wenn du nicht zu seinen Veranstaltungen kommen kannst?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Guten Tag @Rudinchen ,

zuerst habe ich gelacht, weil ich mir nicht vorstellen konnte, daß sich eine/r der Genannten für mein Problem interessieren könnte - aber jetzt: Keine schlechte Idee! Belästige die Verantwortlichen, solange sie noch von sozialer Gerechtigkeit faseln - und in Wahlzeiten deine Stimme brauchen!

Grüße von
Ingeborg!
 
Genau so - schlimmer kann es ja nicht mehr werden. Leider!

Viele Grüße

Rudinchen
 
Es kann schlimmer werden!

Guten Tag, Forum!

Inzwischen hat sich der LWL: "Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe." in Münster/Westfalen
m.E. in die Niederungen der asozialen Willkür und der feindlichen Antragsabwehr begeben.

Dort meint man,

1.) daß das Abwarten des Hauptsacheverfahrens sich nicht als unzumutbar darstellt - ein paar Jahre warten stört also die Sachbearbeiter an ihrem Schreibtisch nicht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung läuft,

2.) es könne nicht festgestellt werden, daß ich zwingend auf ein Rollstuhlverladesystem angewiesen sei, um am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen,

3.) ich sei mit einem Rollstuhl versorgt, damit sei die Mobilität im Nahbereich ausreichend sichergestellt !!!
(Willst du immer weiter schweifen? Sieh, das Gute liegt so nah." Goethe),

4.) es gäbe den ÖPNV und den Fahrdienst für behinderte Menschen u.s.w., (nix Individuelles!)

5.) daß ich oft von meiner Schwester begleitet würde, die 'offensichtlich' in der Lage sei, den Rollstuhl der Antragstellerin ... usw.: Nein; hat sie noch nie und wird sie auch nie - kann sie auch nicht! ... nix ist offensichtlich,

6.) und: grundsätzlich ist dies auch dem Ehemann der Antragstellerin, wenn auch beschwerlicher, weiterhin möglich.
--> Das ist m.E. asozial...!

7.) Man könne nicht feststellen, daß ich zwingend auf ein Rollstuhl-Verladesystem angewiesen sei.

(Eine Alternative wird analog zu §§ 13, 14, 15 SGB I nicht angeboten.)

Die Atteste des Orthopäden werden erstmal nicht beachtet.


Und 'mal so zum Spaß die Selbstdarstellung des LWL (eine von vielen):

Was macht das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe?​


Der LWL setzt sich für Inklusion ein. Also dafür, dass Menschen mit Behinderungen so leben können wie Menschen ohne Behinderungen. Dazu gehört es, selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. Die verschiedenen Leistungen des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe sollen dabei helfen.
Alle sollen zum Beispiel selbst entscheiden, wie sie wohnen möchten. Dafür soll jeder Mensch mit Behinderungen genau die Unterstützung bekommen, die er oder sie braucht. Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe hilft dabei, herauszufinden, wie und wo man wohnen möchte. Der LWL überlegt auch, wie die notwendige Unterstützung finanziert wird.
Beim Inklusionsamt Soziale Teilhabe steht der Mensch mit seinen ganz eigenen Ressourcen, Zielen und Fähigkeiten im Mittelpunkt.


Das gilt 'offensichtlich' nicht für mich.
Denn, 'auch wenn ich zum leistungsberechtigten Personenkreis gehören würde, würde das keine Finanzierung einer Verladehilfe aus Mitteln der Eingliederungshilfe rechtfertigen'.
Wie fertig muß man als Sachbearbeiter sein, um so einen Satz abzusondern?

Hat noch jemand aus diesem Forum einen Rat für mich? Ich möchte mich nicht zu/in (?) Verbalinjurien vergreifen...

Grüße von
Ingeborg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi, Kassie!

1.) 3,
2.) ohne - ER versorgt mich!

ER: Orthopäde bestätigt schwere Einschränkungen und empfiehlt das technische Hilfsmittel schriftlich.

Es geht um den Umgang mit uns, nachdem mich die Unfallkasse NRW entsorgt hat (dazu braucht man nur einen geneigten Gutachter), verweigert auch die Krankenkasse die Kostenübernahme. So landet man beim LWL...

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,


was für einen GdB hat Dein Mann? Habt ihr auch schon einen Pflegegrad beantragt?

Versuche über diese Schiene einen Schuh drauß zu machen? Wie sieht es aus?

Was für einen GdB hat Dein Mann? Welche körperlichen Einschränkungen hat er bzgl. Verladung?

Ist Dein Mann noch erwerbstätig? Denn dann muss auf eine Art und Weise gewährleistet sein, dass Du zu Deinen Therapien kommst,
wenn die Therapeuten keine Hausbesuche machen können.

Natürlich gehört z B. auch ein Friseurbesuch (intern/extern) dazu, oder auch Fuß /Nagelpflege bei Diabetikern. Termine beim Psychotherapeuten (Nachweis Praxis ist barrierefrei), sowie regelmäßige Termine bei Ärzten und Therapeuten mit barrierefreier Praxis oder Hausbesuchen.

Selbstverständlich auch für Euch mal ein Restaurant, Kino, Kneipen, Ausstellungsbesuch.....

Liste dies!

Welche GA hast Du von Deinen Ärzten vorliegen? Irgendwie dreht sich bei mir in Deinem Fall alles in der Endlosschleife!

Du musst doch GA haben, welche folgendes bestätigen:

- Erkrankung xy mit Verordnung: Rollstuhl

- Erkrankung xy mit Wegstrecke ohne Rollstuhl xy Meter / Zeit

- GdB mit über 50 und Merkzeichen G oder aG

- Verordnung Rollstuhl und zzgl Rollstuhl mit E-Antrieb inkl. Einladehilfe

- Nachweis des Umbaues Deines PkW´s wegen Einschränkungen Deiner unteren Extremitäten auf komplette "Handbedienung"


Wie ist Dein aktueller Status? Bist Du EMR? In Altersrente? Ausgesteuert?


Welche Hilfen nutzt Du mit Deinem aktuellen Zustand? Betriebliche Sozialarbeit? Hilfen vom Integrationsfachdienst? BEM´s? EMR befristet oder bist Du vom Alter in Rente?

Viele Grüße


Kasandra
 
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