Ingeborg!
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Hallo @HWS-Schaden ,
danke, daß Du Dich erinnerst.
Hier ist kein Problem gelöst, im Gegenteil.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn erklärte sich unlängst schriftlich für nicht zuständig, weil es nur für einen Teil der beteiligten (ablehnenden) Verwaltung zuständig ist. Hatte ich telefonisch angemerkt, aber ich sollte unbedingt mein Anliegen umfangreich schriftlich vortragen - um mir eine weitere Abfuhr abzuholen...
Die vorgeschlagene Stelle kannte ich bisher noch nicht, wurde aber auch noch nie genannt..., z.B. im Sinne von §§ 13, 14, 15 SGB I.
Ich werde mich erst mal einlesen, ob es mich betrifft und dann wohl in Verbindung setzen.
Danke, danke, danke und
Grüße von
Ingeborg!
danke, daß Du Dich erinnerst.
Hier ist kein Problem gelöst, im Gegenteil.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn erklärte sich unlängst schriftlich für nicht zuständig, weil es nur für einen Teil der beteiligten (ablehnenden) Verwaltung zuständig ist. Hatte ich telefonisch angemerkt, aber ich sollte unbedingt mein Anliegen umfangreich schriftlich vortragen - um mir eine weitere Abfuhr abzuholen...
Die vorgeschlagene Stelle kannte ich bisher noch nicht, wurde aber auch noch nie genannt..., z.B. im Sinne von §§ 13, 14, 15 SGB I.
Ich werde mich erst mal einlesen, ob es mich betrifft und dann wohl in Verbindung setzen.
Danke, danke, danke und
Grüße von
Ingeborg!