zur "negativen" Kritik:
.
Der Blick auf die Ursachen, hinter die Kulissen .... unglaublich! Das
sieht nach Beratung durch öffentlich-rechtliche ... aus und könnte vom
1. BSG-Senat selbst sein, nicht nur wegen identischer Terminologie,
sondern auch wegen dessen Formulierung vom 16.12.2014:
Was für die Erstbescheinigung gelte, müsse auch für die weiteren
Bescheinigungen gelten. Änderungen könne nur der Gesetzgeber
selbst vornehmen. Trotz der langjährigen Rechtsprechung des BSG
habe er dies aber bislang nicht getan.
Fundstelle: JurAgentur / VdK
BSG hält an "Krankengeldfalle" fest |*Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Immerhin gesteht das BSG damit auch zu, dass es seine rechtlichen
Ergebnisse als offenbar "
hart" ansieht - allerdings ohne je den Versuch
der verfassungsgemäßen Auslegung dargestellt zu haben.
Report Mainz hat sich mit seiner unpräzisen Berichterstattung selbst zum
Steigbügelhalter der "
BSG-Krankengeld-Fallen-Schubser" gemacht.
Systemversagen: G-BA, KBV, GKV Spitzenverband, Patienten-Beauftragter und UPD als „BSG-Krankengeld-Fallen-Schubser“ ?
Nicht nur wegen des unbemerkten Unterschieds zwischen (angeblicher)
Be-
scheinigungs-Lücke und der am Kalender dargestellten
Anspruchs-Lücke
ebenso wie des unbemerkten Unterschieds von
Feststellung und
Bescheini-
gung, sondern auch wegen der unzutreffenden Verweisung auf die Verant-
wortung des Gesetzgebers - offenbar ohne den eindeutigen
Gesetzestext
zu kennen und die
Rechtsprechung des BSG zu hinterfragen.
apropos: mit der im Film gezeigten AU-Bescheinigung kann es das dar-
gestellte Problem gar nicht geben, denn die war unbefristet, ausdrücklich
"
auf weiteres" ausgestellt. Und nach der Darstellung der Ärztin war die
durchgehende AU klar, wahrscheinlich im Voraus und damit rechtzeitig
festgestellt.
Gruß!
Machts Sinn