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"Report Mainz" zur „BSG-Krankengeld-Falle“ - Dienstag, 27.01.2015, 21.45 Uhr

Gesetzgeber vs BSG

"… über einen Fallstrick im Gesetz gestolpert …"

ist ein Vorwurf an den Gesetzgeber, obwohl ihn
nicht die geringste Schuld an diesem Dilemma trifft.

Der Gesetzeswortlaut könnte kaum deutlicher sein.
Das Problem besteht einzig und allein darin, was die
Rechtsprechung daraus macht:





Gruß!
Machts Sinn
 
Denke auch Rechtsanwälte sind mit daran beteiligt. Insbesondere der VDK und die Vertreter der Gewerkschaften.

Drum bleibe ich in der Sache hart :rolleyes:

Erst heute führte ich ein Telefonat, ja für das eine Bundesland ist es deutlich kein Amtsermittlungfehler, was die Krankenkassen sich erlauben, sondern eindeutig Rechtsbeugung, seitens der AOK -Bayern in meinem Fall!

Der Gesetzeswortlaut ist deutlich, klarer könnte es kaum formuliert sein.

@ Machts Sinn,

ich habe mich bei Dir zu bedanken. Oft haben mich Deine Texte getragen und mich in meinem handeln bestätigt.
 
erst etwas positive Kritik:

.

Aus der Perspektive der Betroffenen / Versicherten ist der Beitrag prima!

Er bringt exakt auf den Punkt, was sich hinter dem Begriffen „sozial“ und
Versicherung“ nach der Beitragsphase für sie wirklich verbirgt:

Im „Versicherungsfall“ ist niemand sicher. Schnell steht man ganz allein.
Von wegen Solidarität: „abgemeldet“, Achselzucken , "anonymer Gesetz-
geber" ...

Gruß!
Machts Sinn
 
Da machen es sich die Verantwortlichen aber bequem, wenn sie die Schuld auf den "anonymer Gesetzgeber" schieben.

Trefflich sicher, die Bezeichnung "anonymer Gesetzgeber", da mit dem bestehenden Gesetzgeber und seinen Gesetzesbüchern unvereinbar.


Ein weiterer Beigeschmack kommt auf, durch die Anspielung der Fallzahlen - täglich landen ca.1 bis 2 Fälle beim Sozialgericht hier in der Stadt. Die Dunkelziffer der Fälle ist weit höher.

Mann/Frau stelle sich nur für das gesamte Land das Ausmaß vor.

Der flachen Beiträge vermittelte auch " selber Schuld" - sehr beschämend m.E. für die die sich vor die Kamera haben ziehen lassen.


Alle waschen sich zum Schluss die Hände ins reine, ja keine will mal wieder verantwortlich sein.

Dem Beitag fehlt das in die Hand nehmen der Gesetzesbücher und in aller Deutlichkeit klar zustellen was den da so genau zu diesen Fällen steht!
 
Mauscheleien

.
Mauscheleien um die Schuld-Zuweisung:


Florian Lanz vom GKV-Spitzenverband dazu:

Es ist schlicht und ergreifend geltendes Recht
und als gesetzliche Krankenkassen haben wir
uns an das geltende Recht zu halten.“

Das stimmt so allein nicht:

a. Exkurs zum "geltenden Recht" (leider noch nicht fertig): BSG-Krankengeld-Rechtsprechung – Kompetenzbereich des Gesetzgebers – Verstoß gegen Art. 20 Abs. 2 und 3 GG – Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip.

b. wenn es "geltendes Recht" wäre und sich die Krankenkassen an geltendes Recht halten müssen, muss zwingend näher betrachtet werden, wie sich das seit 01.01.1989 "geltende Recht" entwickelt hat, insbesondere in den Zeiträumen von 1989 bis 2007, von 2008 bis 2011 und seit 2012.

Und wenn es jetzt stimmen würde, wäre geltendes Recht in der Vergangenheit schwerwiegend und lange Jahre verletzt worden - trotz Verantwortung der Rechtsaufsichtsbehörden (Bundesversicherungsamt, Länderministerien).


Gruß!
Machts Sinn
 
zur "negativen" Kritik:

.
Der Blick auf die Ursachen, hinter die Kulissen .... unglaublich! Das
sieht nach Beratung durch öffentlich-rechtliche ... aus und könnte vom
1. BSG-Senat selbst sein, nicht nur wegen identischer Terminologie,
sondern auch wegen dessen Formulierung vom 16.12.2014:

Was für die Erstbescheinigung gelte, müsse auch für die weiteren
Bescheinigungen gelten. Änderungen könne nur der Gesetzgeber
selbst vornehmen. Trotz der langjährigen Rechtsprechung des BSG
habe er dies aber bislang nicht getan.
Fundstelle: JurAgentur / VdK
BSG hält an "Krankengeldfalle" fest |*Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Immerhin gesteht das BSG damit auch zu, dass es seine rechtlichen
Ergebnisse als offenbar "hart" ansieht - allerdings ohne je den Versuch
der verfassungsgemäßen Auslegung dargestellt zu haben.

Report Mainz hat sich mit seiner unpräzisen Berichterstattung selbst zum
Steigbügelhalter der "BSG-Krankengeld-Fallen-Schubser" gemacht.
Systemversagen: G-BA, KBV, GKV Spitzenverband, Patienten-Beauftragter und UPD als „BSG-Krankengeld-Fallen-Schubser“ ?

Nicht nur wegen des unbemerkten Unterschieds zwischen (angeblicher) Be-
scheinigungs-Lücke und der am Kalender dargestellten Anspruchs-Lücke
ebenso wie des unbemerkten Unterschieds von Feststellung und Bescheini-
gung
, sondern auch wegen der unzutreffenden Verweisung auf die Verant-
wortung des Gesetzgebers - offenbar ohne den eindeutigen Gesetzestext
zu kennen und die Rechtsprechung des BSG zu hinterfragen.

apropos: mit der im Film gezeigten AU-Bescheinigung kann es das dar-
gestellte Problem gar nicht geben, denn die war unbefristet, ausdrücklich
"auf weiteres" ausgestellt. Und nach der Darstellung der Ärztin war die
durchgehende AU klar, wahrscheinlich im Voraus und damit rechtzeitig
festgestellt.

Gruß!
Machts Sinn
 
Re: „BSG-Krankengeld-Falle“ – 27.01.2015 als Beginn der Verschrottung!
geschrieben von: welchunsinn ()
Datum: 28. Januar 2015 20:32

Der Beitrag setzte dem ganzen noch die Krone auf.
Die Dame dufte als bedingt Handlungsunfähig gesehen werden. Der Herr wartete auf die Heilbehandlung und leidet unter Derepressionen - besteht da tatsächlich immer Handlungsfähigkeit?
Von Lücke keine Spur und unvereinbar mit den geltenden Rechtsnormen, sollte in den vorgeführten Fällen das Krankengeld gestrichen sein.


Krankheitsbewältigung, Wegefähigkeit, Nebenwirkungen der Medikamente usw. führen leicht zu weiteren gesundheitlichen Einschränkungen.


Die BSG und Richter, wie aber auch Rechtsanwälte tätet m.E. gut daran, sich an die geltenden Rechtsnormen zu halten, wie es aus den Gesetzesbüchern hervorgeht.


Würden sich die Krankenkassen an ihre Amtsaufklärungspflicht halten, hätten sie m.E. schon längst begriffen was der Gesetzgeber fordert.


Die Krankenkassen sind verpflichtet die Fälle zu überprüfen, doch offenkundig werden Musterschreiben versandt, ohne das eine Überprüfung der Sach - und Rechtslage erfolgte.

Es gibt Arbeitsunfähigkeit Bescheinigungen als Erstbescheinigung, mit anschließender Folgebescheinigung die laut Ärzteverordnung innerhalb einer zeitlichen Begrenzung von 3 Tagen der Arzt ausstellen darf.Sollte die Folgebescheinigung innerhalb dieser Zeit nicht erfolgen, so kommt es dann zu einer erneuten Erstbescheinigun der Arbeitsunfähigkeit.


Nur wenn zwei aufeinander folgende Erstbescheinigungen, die sich dann nicht überschneiden vorliegen, kann eine Lücke entstehen.


Mit Ärzten und Rechtsanwälten wurde sich das Thema angenommen, alle kamen zu dem von mir abgebildeten Ergebnis.
 
Auch wenn von durch öffentlich - rechtlichen Stellen versuchen wird, durch "Meinungsmache", den BSG in ihrer fiktiven Rechtsprechung zu bekräftigen, so dürfte es bereits an die bestehenden Gesetzesnormen scheitern.

Wo bleibt der Aufschrei wenn nun versucht wird, die rechtswidrige Praxis der fiktiven BSG Krankengeld Falle, zu vertuschen? Wie möchten Rechtswissenschaftler und Rechtsanwälte, im Grunde genommen die gesamte Rechtssprache, den Bürger und vorfallen den Betroffen, an Hand der Gesetzbücher klar machen das das was seitens der BSG erfolgte geltendes Rechte ist?


Es ist nicht damit getan, wie seitens Machts Sinn beschrieben jetzt ganz schnell eine Gesetzesänderung vorzunehmen, da m.E. zunächst die betreffenden Richter sich ihren Fehler bewusst werden sollten, um wieder Rechts zu sprechen.
 
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