Sonnenaufgang
Nicht aktive Mitglieder
zuerst möchte ich allen einen schönen guten Tag wünschen. Ich komme heute zum ersten Mal in dieses Forum und wäre sehr dankbar, wenn mir einige Informationen gegeben werden könnten. .
Bei mir liegt folgender Fall vor. Ich bin nicht das Unfallopfer selbst, sondern ich habe durch die Ablage von Teppichresten in einer Ecke im Keller, an dem nur eine Kellereignerin vorbei gehen mußte, einen Unfall mitverursacht. Ich betone mitverursacht. Die Dame ist sich ihrer Mitverschuldung voll bewußt. Sie hat sich das Handgelenk gebrochen. Gott sei Dank keine OP notwendig, kein Krankenhausaufenthalt, lediglich ambulante Behandlung. Bis jetzt scheint auch alles gut zu heilen. Ich unterstütze sie wo ich kann. Pflege ihre Wohnung, lade sie zum Essen ein, bezahle Unkosten (Krankengymnastik usw.)
Die Dame mußte mich aber auf den Unfallfragebogen angeben. Was wird mir nun von Seiten ihrer GKV blühen? Muß ich die angefallenen Behandlungskosten erstattem, obwohl auch ich nur Mitverschulder bin? Ich habe glücklicherweise bisher noch keinerlei Erfahrung mit solchen Dingen. Vielleicht kann mir das ein oder andere Forumsmitglied Auskunft darüber geben, was mich eventuell erwarten könnte.
Im Voraus vielen Dank für Eure Bemühungen.
Liebe Grüße
Sonnenaufgang