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Regresspflicht Behandlungskosten?

Sonnenaufgang

Nicht aktive Mitglieder
:)Liebes Forum,

zuerst möchte ich allen einen schönen guten Tag wünschen. Ich komme heute zum ersten Mal in dieses Forum und wäre sehr dankbar, wenn mir einige Informationen gegeben werden könnten. .
Bei mir liegt folgender Fall vor. Ich bin nicht das Unfallopfer selbst, sondern ich habe durch die Ablage von Teppichresten in einer Ecke im Keller, an dem nur eine Kellereignerin vorbei gehen mußte, einen Unfall mitverursacht. Ich betone mitverursacht. Die Dame ist sich ihrer Mitverschuldung voll bewußt. Sie hat sich das Handgelenk gebrochen. Gott sei Dank keine OP notwendig, kein Krankenhausaufenthalt, lediglich ambulante Behandlung. Bis jetzt scheint auch alles gut zu heilen. Ich unterstütze sie wo ich kann. Pflege ihre Wohnung, lade sie zum Essen ein, bezahle Unkosten (Krankengymnastik usw.)
Die Dame mußte mich aber auf den Unfallfragebogen angeben. Was wird mir nun von Seiten ihrer GKV blühen? Muß ich die angefallenen Behandlungskosten erstattem, obwohl auch ich nur Mitverschulder bin? Ich habe glücklicherweise bisher noch keinerlei Erfahrung mit solchen Dingen. Vielleicht kann mir das ein oder andere Forumsmitglied Auskunft darüber geben, was mich eventuell erwarten könnte.
Im Voraus vielen Dank für Eure Bemühungen.
Liebe Grüße
Sonnenaufgang
 
Hallo Sonnenaufgang:),

Unfälle passieren....und ich finde es einfach toll das Du Dich nicht vor Verantwortung drückst und Deine Nachbarin zur Hand gehst.

Ich bin ganz sicher das man Dir nicht die Kosten der GKV aufs Auge drücken kann.....solange Du nicht grob fahrlässig gehandelt hast....bin aber keine Fachfrau;).
Hast Du eine private Haftpflichtversicherung?
Die müßte doch für die Kosten aufkommen.

Dazu kommt ja auch das es nicht Deine Schuld alleine ist.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau:)
 
Regresspflicht Behandlungskosten

:)Hallo Kai Uwe's Frau!

Vielen Dank für Deine rasche Antwort, die mich beruhigt. Nein grobe Fahrlässigkeit war wirklich nicht im Spiel. Ja ich stehe voll zu meiner Verantwortung. Ich wußte gar nichts von diesem Unfall, als ich plötzlich an der Haustür ihren Anschlag vorfand, in dem sie sich an die Mieter wendete, sagte, dass sie einen Unfall hatte und fragte, wem diese Reste gehören würden. Ich habe mich sofort bei ihr gemeldet. Glücklicherweise sind wir uns sehr sympathisch und verstehen uns gut. Sie will auch keinerlei Schadensersatzklage vornehmen. Ich werde sie auf jeden Fall solange betreuend begleiten, bis alles 100% in Ordnung ist.
Ich habe leider keine Haftpflichtversicherung.
Nochmals vielen Dank und
liebe Grüße
Sonnenaufgang
 
Hallo Sonnenaufgang,

auch von mir ein herzliches Willkommen im Board.

Zunächst möchte ich Dich darauf hinweisen, dass Du eine Haftpflichtversicherung baldmöglichst abschließen solltest. Die erscheint mir als eine der wichtigsten Versicherungen direkt nach der Krankenversicherung. Du kannst für relativ wenig Geld sehr viele Risiken abdecken, von denen Du nicht einmal geahnt hast, dass die auf Dich zukommen könnten.
(Nein, ich bin kein Versicherungsmakler und eigentlich habe ich etwas gegen Versicherungen, aber es gibt halt welche an denen kommt man nicht vorbei.)

Bezüglich Deiner Äußerungen zur Schuldfrage.
Grundsätzlich solltest Du zwischen der moralischen und der juristischen (unfallbezogenen) Schuld unterscheiden.
Aufgrund Deiner Angaben lässt sich nicht einmal im Ansatz beurteilen, inwiefern Dir eine Schuld angelastet werden können.
Für diese Beurteilung braucht es die Betrachtung und Bewertung der Gesamtumstände im Einzelfall.
Davon ausgehend, dass die Geschädigte über etws gestolpert ist, was im der Allgemeinheit zugänglichen Weg lag, stellen sich beispielsweise folgende Fragen:
1. War der Geschädigten bekannt, dass die Teppichreste dort lagen.
2. Wie lange lagen die Teppichreste dort?
3. Lagen an der Stelle ab und an auch andere Gegenstände?
4. War die Beleuchtung ausreichend?
5. War die Geschädigte abgelenkt?
6. Gab es - auch ohne die Teppichreste - Sturzrisiken?
usw., usw.

Wie Du siehst, gibt es unglaublich viel, was bei der Betrachtung der juristischen Schuldfrage bewertet werden könnte.
Mit Deinen Angaben kann hier niemand dazu Stellung nehmen.

Toll ist aber Dein persönliches Engagement aufgrund Deiner Antwort zur moralischen Schuld.
Es wäre schön, wenn mehr Menschen so ein Gewissen hätten.

Alles Gute Dir und Deiner Handverletzten.

Grüße
oohpss
 
Regressionspflicht Behandlungskosten

:)Hallo oohpss,

ganz herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort und Deinen Willkommensgruß.
Du hast völlig recht, ich muß eine Haftpflichtversicherung abschließen. Bin noch auf der Suche nach der "richtigen" Versicherung.

Die Teppichreste lagen lediglich 4 Tage in dieser Ecke und sollten in den nächsten 2 Tagen ohnehin entfernt werden. Eigentlich hätte ich sie gleich in die Mülltonne werfen sollen, nachdem mich der Bodenverleger versetzt hat, dem ich diese Reste mitgeben wollte. Die Nachbarin hat den Teppichboden bereits am Vortag gesehen und ist daran vorbeigekommen. Sie hat sich wirklich unbeholfen angestellt, der Sturz hätte nicht sein müssen. Auch war der Gang bestens ausgeleuchtet. Dein Hinweis darauf, dass man genau zwischen der moralischen und juristischen Schuld unterscheiden muß, ist völlig richtig. Ich habe gestern meine Krankenkasse angerufen und gefragt, wie man in solchen Fällen vorgehen würde, ob die KK Regressanspruch erheben würde gegen Dritte, wie in meinem Fall. Da sagte mir die Dame eiskalt ja, die KK würde sich 50% der Behandlungskosten holen. D.h., wenn das so wäre, müßte ich Einspruch erheben und wahrscheinlich die Umstände genau schildern. Glücklicherweise habe ich mit dieser Nachbarin ein äußerst herzliches und gutes Verhältnis, so dass sich letztendlich die ganze Sache friedlich und fair lösen und beenden lassen wird. Ihre Hand macht gute Fortschritte. Sie fängt schon mit Krankengymnastik an, ich helfe ihr in den nächsten 5 Wochen weiterhin im Haushalt usw.

Ich wünsche Dir und allen anderen einen schönen Tag, allen Verletzten baldigste Genesung.

Liebe Grüße
Sonnenaufgang
 
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