Rechtsunsicherheit durch Falschangaben!
Dieser Beitrag soll nicht zu Streitereien führen, sondern die Rechtssicherheit bei Aussagen durch Benutzer verbessern helfen.
Ich möchte hierzu folgendes Beispiel vorstellen.
Am 12.08.2007 wird von einem Benutzer/Benutzerin zu einem Thema in Rentenversicherung/Gutachter im Beitrag geschrieben: Zitat:
"Sozialrecht § 200!
Die müssen 3 Gutachter benennen und noch einmal und noch einmal!"
Nachdem ich dies gelesen hatte, sandte ich an den/die Schreiber/in eine PN mit folgendem Inhalt:Zitat:
"Der § 200, also der § 200 Abs.2 SGB VII zählt nur für die gesetzliche Unfallversicherung.
Wenn du dich auf §§ berufst mußt du schon im Gesetz nachlesen, ob sie für alle Versicherungsträger oder nur für einen bestimmten zutreffen."
Eine andere Benutzerin schreibt:Zitat:
"..., könntest du das bitte näher erklären?
Hier geht es um die Begutachtung durch die Rentenversicherung. Dann habe ich in den letzten Jahren echt was verpasst, da ich schon mehrmals nur einen Gutachter genannt bekam. Aber du kannst sicher weiter helfen, worauf man sich genau berufen kann(?)."
Seenixe stellt dann um 15:14 Uhr erst einmal zum richtigen Sachverhalt fest:Zitat:
"Dieser Paragraph bezieht sich nur auf das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dies bezieht sich nicht auf die Gutachten der Rentenversicherung; Gutachten des Versorgungsamtes oder der Privaten Unfallversicherung."
Um 22:56 Uhr erhalte ich eine Antwort auf meine PN mit folgendem Inhalt:Zitat:
"Du hattest natürlich recht, aber es ist zwischenzeitlich so,dass man mit der richtigen Formulierung den § 200 auch bei den restlichen Sozialleistungsträgern verwenden kann."
Einen Widerruf oder eine gesetzliche Begründung für diese Aussage habe ich von diesem/r Schreiber/in noch nirgends nachlesen können. Von einer Entschuldigung für diese Falschaussage ganz zu schweigen.
Ich bin der Auffassung, dass derjenige, welcher nicht in der Lage ist, in einem Gesetzbuch, gesetzlichen Bestimmung oder anderen Verordnungen, Anhaltspunkten oder ähnlichem, das Recht nachzulesen, sollte lieber darauf verzichten, hier Ratschläge zu erteilen, da dies zu Rechtsunsicherheiten führt und derjenige, welcher sich auf derartige Aussagen beruft, sich dadurch unglaubwürdig macht.
Das Forum für Unfallopfer wird durch solche Aussagen natürlich auch unglaubwürdig.
Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
Dieser Beitrag soll nicht zu Streitereien führen, sondern die Rechtssicherheit bei Aussagen durch Benutzer verbessern helfen.
Ich möchte hierzu folgendes Beispiel vorstellen.
Am 12.08.2007 wird von einem Benutzer/Benutzerin zu einem Thema in Rentenversicherung/Gutachter im Beitrag geschrieben: Zitat:
"Sozialrecht § 200!
Die müssen 3 Gutachter benennen und noch einmal und noch einmal!"
Nachdem ich dies gelesen hatte, sandte ich an den/die Schreiber/in eine PN mit folgendem Inhalt:Zitat:
"Der § 200, also der § 200 Abs.2 SGB VII zählt nur für die gesetzliche Unfallversicherung.
Wenn du dich auf §§ berufst mußt du schon im Gesetz nachlesen, ob sie für alle Versicherungsträger oder nur für einen bestimmten zutreffen."
Eine andere Benutzerin schreibt:Zitat:
"..., könntest du das bitte näher erklären?
Hier geht es um die Begutachtung durch die Rentenversicherung. Dann habe ich in den letzten Jahren echt was verpasst, da ich schon mehrmals nur einen Gutachter genannt bekam. Aber du kannst sicher weiter helfen, worauf man sich genau berufen kann(?)."
Seenixe stellt dann um 15:14 Uhr erst einmal zum richtigen Sachverhalt fest:Zitat:
"Dieser Paragraph bezieht sich nur auf das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dies bezieht sich nicht auf die Gutachten der Rentenversicherung; Gutachten des Versorgungsamtes oder der Privaten Unfallversicherung."
Um 22:56 Uhr erhalte ich eine Antwort auf meine PN mit folgendem Inhalt:Zitat:
"Du hattest natürlich recht, aber es ist zwischenzeitlich so,dass man mit der richtigen Formulierung den § 200 auch bei den restlichen Sozialleistungsträgern verwenden kann."
Einen Widerruf oder eine gesetzliche Begründung für diese Aussage habe ich von diesem/r Schreiber/in noch nirgends nachlesen können. Von einer Entschuldigung für diese Falschaussage ganz zu schweigen.
Ich bin der Auffassung, dass derjenige, welcher nicht in der Lage ist, in einem Gesetzbuch, gesetzlichen Bestimmung oder anderen Verordnungen, Anhaltspunkten oder ähnlichem, das Recht nachzulesen, sollte lieber darauf verzichten, hier Ratschläge zu erteilen, da dies zu Rechtsunsicherheiten führt und derjenige, welcher sich auf derartige Aussagen beruft, sich dadurch unglaubwürdig macht.
Das Forum für Unfallopfer wird durch solche Aussagen natürlich auch unglaubwürdig.
Mit freundlichem Gruß, Johann_A.