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Rechtsunsicherheit durch Falschangaben

Johann_A.

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
9 Dez. 2006
Beiträge
212
Rechtsunsicherheit durch Falschangaben!

Dieser Beitrag soll nicht zu Streitereien führen, sondern die Rechtssicherheit bei Aussagen durch Benutzer verbessern helfen.

Ich möchte hierzu folgendes Beispiel vorstellen.

Am 12.08.2007 wird von einem Benutzer/Benutzerin zu einem Thema in Rentenversicherung/Gutachter im Beitrag geschrieben: Zitat:
"Sozialrecht § 200!
Die müssen 3 Gutachter benennen und noch einmal und noch einmal!"

Nachdem ich dies gelesen hatte, sandte ich an den/die Schreiber/in eine PN mit folgendem Inhalt:Zitat:
"Der § 200, also der § 200 Abs.2 SGB VII zählt nur für die gesetzliche Unfallversicherung.
Wenn du dich auf §§ berufst mußt du schon im Gesetz nachlesen, ob sie für alle Versicherungsträger oder nur für einen bestimmten zutreffen."

Eine andere Benutzerin schreibt:Zitat:
"..., könntest du das bitte näher erklären?
Hier geht es um die Begutachtung durch die Rentenversicherung. Dann habe ich in den letzten Jahren echt was verpasst, da ich schon mehrmals nur einen Gutachter genannt bekam. Aber du kannst sicher weiter helfen, worauf man sich genau berufen kann(?)."

Seenixe stellt dann um 15:14 Uhr erst einmal zum richtigen Sachverhalt fest:Zitat:
"Dieser Paragraph bezieht sich nur auf das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dies bezieht sich nicht auf die Gutachten der Rentenversicherung; Gutachten des Versorgungsamtes oder der Privaten Unfallversicherung."

Um 22:56 Uhr erhalte ich eine Antwort auf meine PN mit folgendem Inhalt:Zitat:
"Du hattest natürlich recht, aber es ist zwischenzeitlich so,dass man mit der richtigen Formulierung den § 200 auch bei den restlichen Sozialleistungsträgern verwenden kann."

Einen Widerruf oder eine gesetzliche Begründung für diese Aussage habe ich von diesem/r Schreiber/in noch nirgends nachlesen können. Von einer Entschuldigung für diese Falschaussage ganz zu schweigen.

Ich bin der Auffassung, dass derjenige, welcher nicht in der Lage ist, in einem Gesetzbuch, gesetzlichen Bestimmung oder anderen Verordnungen, Anhaltspunkten oder ähnlichem, das Recht nachzulesen, sollte lieber darauf verzichten, hier Ratschläge zu erteilen, da dies zu Rechtsunsicherheiten führt und derjenige, welcher sich auf derartige Aussagen beruft, sich dadurch unglaubwürdig macht.
Das Forum für Unfallopfer wird durch solche Aussagen natürlich auch unglaubwürdig.


Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
 
Hallo Johann_A.

wir sind doch ein Forum und die Privatnachrichten sollten meiner unmaßgeblichen Meinung nach, nur für ganz persönliche Datenübermittlung verwendet werden. wie Telefonnummer, Adresse, etc.

Den Streß, den Du Dir machst, die ganzen Gedanken bezüglich Falschaussage hättest Du doch auch schon mit einer Antwort klären können. Ich meine Deine PN als Antwort und jeder wüßte was von der Benutzer/Benutzerin zu halten ist ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Fliedertiger!

Siehst du, genau das ist es, dass bei PN unwahre Antworten gegeben werden, selbst dann, wenn im Forum die richtigen Antworten stehen.

Das ist die Rechtsunsicherheit, die ich meine, dass jeder, der schon vorher nicht genau Bescheid weiß, durch solche PN erst Recht hierunter Geheimtips vermutet und verunsichert wird. Wen soll er jetzt glauben? Was ist wahr?

Da es PN waren habe ich auch keine Namen genannt. Vielleicht kann sich jemand hieran erinnern, aber die Aussage bleibt deshalb trotzdem eine Unwahrheit.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.

PS.: Ich hatte meine Antwort nicht in einem Beitrag sondern in einer PN geschrieben, weil ich nicht schon wieder Ursache eines Streits sein wollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo JohannA,
ich freue mich über jeden Tipp und Hinweis aus diesem Forum, aber am Ende muß ich immer selber für mich abwiegen was und wie ich einen Tipp verwende;).
Dafür kann ich keinen hier verantwortlich machen.:)

Aber oft hilft ein Hinweis sich selber (auch mal woanders im Internet) tiefer mit einer Sache zu befassen.

Ich wünsche Dir einen schönen Sonntag
Gruß Kai-Uwe
 
Hallo ?

Lieber Johann_A,

Du scheinst etwas mistzuverstehen, ich habe Deinen verschlüsselten Fred gefunden und mir ist voll klar, wen Du der Aussage der Rechtsunsicherheit bezichtigst ... und ich persönlich hätte es sinnvoller gefunden, wenn der Austausch halt zum Thema direkt gepaßt hätte und nicht per Privatnachricht.

Nun ja, nun ist das Kind halt in den Brunnen gefallen ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p und einen schönen Sonntag noch :p
 
Hallo Johann

ich würde den Ausdruck Unwahrheit nicht verwenden wollen. Wir wissen alle, dass hier in erster Linie Laien für Laien schreiben. Und viele User weisen auch auf die Unverbidlichkeit ihrer Beiträge und Tips hin. Es mag der eine oder andere User mal falsch informiert sein und es ist bestimmt nicht dessen Absicht, bei einem Anderen Rechtsunsicherheit zu schaffen oder ihm gar zu schaden. Man kann auch Positives darin finden. Denn auch in solchen Beiträgen fallen Stichworte, die es einem ermöglichen, beim googeln schneller passende Informationen zu finden. Was man vielleicht viel öfters machen sollte!

Viele Grüsse von
IngLag
 
Hallo IngLag!
Es geht hier nicht um das konkrete Beispiel, sondern um die Sache. Ich will hier keinen Streit haben. Ich möchte, dass wir die Aussagen hier im Forum verbessern.

Wir müssen unterscheiden, ob wir jemanden eine konkrete Hilfe sein wollen oder wie in einem Chat nur jeder seine Meinung schreibt. Auch diese Meinungsbildung ist sehr häufig nötig, wenn es zum Beispiel um die Auswirkungen einer Erkrankung oder eines Unfalles geht oder wenn jamand beschreibt wie er hiermit fertig wird.

Wenn es aber um konkrete Gesetze geht, sollte doch jeder auch konkret antworten.

Wenn also dein SB der BG, der Gutachter oder Richter Gesetze unrichtig auslegen, würdest du diese Falschaussagen doch auch nicht verniedlichen wollen, sondern beim Namen nennen.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
 
Eine andere Benutzerin schreibt:Zitat:
"..., könntest du das bitte näher erklären?
Hier geht es um die Begutachtung durch die Rentenversicherung. Dann habe ich in den letzten Jahren echt was verpasst, da ich schon mehrmals nur einen Gutachter genannt bekam. Aber du kannst sicher weiter helfen, worauf man sich genau berufen kann(?)."

Um 22:56 Uhr erhalte ich eine Antwort auf meine PN mit folgendem Inhalt:Zitat:
"Du hattest natürlich recht, aber es ist zwischenzeitlich so,dass man mit der richtigen Formulierung den § 200 auch bei den restlichen Sozialleistungsträgern verwenden kann."

Hallo Johann,

auf meinen oben zitierten Beitrag - ich wollte auch gern eine Begründung zu dieser recht schwammigen Aussage - habe ich ebenfalls nur eine kurze PN erhalten, die deiner ähnlich war. Ich hab die PN gleich gelöscht und keine weiteren Gedanken daran verschwendet, da seenixe ja alles richtig gestellt hat.

Einen schönen Sonntag wünscht
Cindy
 
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