Hallo,
da es noch keine genaue Definition des Rechtsdienstleistungsgesetzes bezüglich Rechtsberatung hier im Forum gibt und Uneinigkeit über deren Zulässigkeit bzw. Auslegung besteht, stelle ich hier mal 2 Links ein, die auch noch weiterführende Links enthalten.
Gesetzestext:
[FONT=Arial, sans-serif]http://bundesrecht.juris.de/rdg/[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif][/FONT]
Über das Rechtsdienstleistungsgesetz von Wikipedia
[FONT=Arial, sans-serif]http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetzjuris[/FONT]
@ Administrator und Moderatoren
Vielleicht kann man daraus endgülltig erkennen und verbindlich formulieren, was im Forum bezüglich Rechtsberatung erlaubt ist und was nicht.
Grüße von
IngLag
da es noch keine genaue Definition des Rechtsdienstleistungsgesetzes bezüglich Rechtsberatung hier im Forum gibt und Uneinigkeit über deren Zulässigkeit bzw. Auslegung besteht, stelle ich hier mal 2 Links ein, die auch noch weiterführende Links enthalten.
Gesetzestext:
[FONT=Arial, sans-serif]http://bundesrecht.juris.de/rdg/[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif][/FONT]
Über das Rechtsdienstleistungsgesetz von Wikipedia
[FONT=Arial, sans-serif]http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetzjuris[/FONT]
@ Administrator und Moderatoren
Vielleicht kann man daraus endgülltig erkennen und verbindlich formulieren, was im Forum bezüglich Rechtsberatung erlaubt ist und was nicht.
Grüße von
IngLag