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Rechtsdienstleistungsgesetz

IngLag

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 Nov. 2006
Beiträge
896
Hallo,

da es noch keine genaue Definition des Rechtsdienstleistungsgesetzes bezüglich Rechtsberatung hier im Forum gibt und Uneinigkeit über deren Zulässigkeit bzw. Auslegung besteht, stelle ich hier mal 2 Links ein, die auch noch weiterführende Links enthalten.

Gesetzestext:

[FONT=Arial, sans-serif]http://bundesrecht.juris.de/rdg/[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif][/FONT]

Über das Rechtsdienstleistungsgesetz von Wikipedia

[FONT=Arial, sans-serif]http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetzjuris[/FONT]

@ Administrator und Moderatoren

Vielleicht kann man daraus endgülltig erkennen und verbindlich formulieren, was im Forum bezüglich Rechtsberatung erlaubt ist und was nicht.

Grüße von
IngLag
 
Hallo IngLag,

die Abgrenzung zwischen erlaubter Hilfestellung und unerlaubter Rechtsberatung ist oft fließend und in der Praxis schwierig zu differenzieren.

Grundsätzlich jedoch gilt: Eine speziell auf den Einzelfall bezogene Beratung ist eine unerlaubte Rechtsberatung!

Ich versuche dies einmal anhand von Beispielen so einfach wie möglich zu beschreiben:

Einstellen eines Musterschreibens in Foren:

Ein Musterschreiben, welches auf einen speziellen Einzelfall bezogen ist, fällt unter Rechtsberatung, welche nicht erlaubt ist.

Ein Musterschreiben, welches viele Betroffene verwenden können und daher nicht auf den Einzelfall bezogen ist, ist grundsätzlich als Hilfestellung erlaubt.

Ich hoffe, dies war nun für jeden verständlich.

Liebe Grüsse

Petra
 
Hallo Petra,

dass die unerlaubte Rechtsberatung schwierig zu differenzieren ist, habe ich beim Durchlesen vieler Internetseiten auch festgestellt.

Ich denke, dass man es so wie du es kurz und knapp formuliert hast, handhaben kann.

Ich denke aber mittlerweile auch, dass ich bei meinen Beiträgen in denen ich scholle direkt angesprochen habe, dieser Richtung falsch lag.

Grüße von
IngLag
 
@ IngLag
wir werden da nix definieren oder festlegen. Es ist ja jeder Nutzer selber verantwortlich für das was er hier von sich gibt. Das steht doch überall.
Wenn nun zum Beispiel du die fließende Grenze zur Rechtsberatung überschreitest, weil du z.B. für jemanden ein Schreiben verfasst, dann bis du derjenige, gegen den eventuell Schadenersatzansprüche (wenn das Schreiben fehlerhaft ist) oder eine Abmahnung wegen Rechtsberatung gerichtet werden.
Viele Grüße

Micha
 
Lobet den Herrn,

Inglag, ich hatte schon den Glauben verloren und Dich für einen sturen E..l gehalten;) Ich hatte es nicht verstanden, warum Du so stur daran festgehalten hast. Hast Dir aber wirklich viel Arbeit mit gemacht gehabt.
 
Hallo gold.baerchen,

ich war ja mit meiner Meinung nicht alleine! Wobei ich schon mal ein sturer Esel (ich darf es ausschreiben) sein kann.

Grüße von
IngLag
 
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