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Rüge - verstehen

Helios

Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen,

danke für den Beitrag und vor allem die links von @Sekundant. Ich habe die links hier eingefügt von @Sekundant.




Was ich nicht verstehe, ist, wie wird eine Rüge umgesetzt? Woran erkennt man als Laie, das der Anwalt eine Rüge verfaßt hat im Schriftsatz?

Und, wenn man in nächster Instanz auf einen übergangenen Beweisantrag Bezug wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs Bezug nehmen will,
der gestellt wurde beim GEricht, das Gericht dem aber nicht nachgegangen ist in erster Instanz, muß das dann in erster Instanz gerügt werden, damit man das in der Berufung überhaubt geltend machen kann?

Ich finde, das sind wichtige Fragen und Gedanken. Daher jetzt auch ein eigenes Thema dazu.

Viele Grüße
Helios
 
@Helios,

in der Praxis erfolgt das, indem der Anwalt das Gericht expliziet darauf hinweist (mündlich in der Verhandlung mit dem Verlangen, dass dies ins Protokoll aufgenommen wird), schriftlich in einem Schriftsatz ans Gericht. Beispielsweise: Hiermit rüge ich die Abweisung des Beweisantrages des Klägers (konkreter Wortlaut des Beweisantrages) durch das Gericht.

Wichtig ist, dass das in der ersten Instanz aktenkundig ist. Es gibt auch die Möglichkeit die Änderung des Protokolls zu verlangen, wenn sich herausstellt, dass wichtige Teile fehlen. Besser ist aber, dies innerhalb der mündlichen Verhandlung gleich zu verlangen. Das ist übrigens Aufgabe des Anwaltes.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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