Hallo Rajo,
bitte bedenke auch, dass - wenn man sich auf solche Urteile bezieht - der Versicherer gerne gerichtlich klären möchte, ob die im Urteil genannten Umstände auch auf den Fall deiner Frau zutreffen und auch heute noch "rechtsprechungskonform" sind.
Habt ihr z.B. auch die AUB88 oder ggf eine neuere mit anderen Auslegungsmöglichkeiten? Sind die Umstände vergleichbar?
Du hast dir das Urteil - mutmaße ich - auch wegen der Verletzungsfolge HWK2-Fraktur abgespeichert. Aber hast du auch gelesen, wie es ausging?
Recht haben und Recht kriegen, gerade vor Gericht, ist in der Tat nicht wirklich einfach. Und zum Recht kriegen sollte man nach meinen persönlichen Erfahrungen (mindestens) 10 Jahre vertane Lebenszeit einplanen.
Und glaub mir, ich hab wirklich das volle Programm mitgemacht (BG, Haftpflicht, PKV, BUZ). Jetzt, nach 15 Jahren, hab ich mich damit abgefunden, dass man den vollen Schaden nur ersetzt bekommt, wenn man einerseits Glück hat und andererseits es bis zum BSG/BGH rauf und später wieder runterging. Nachdem ich nach 15 Jahren aber noch immer in der 2. Instanz festhing, hab ich mir den Rest lieber erspart und soweit wie möglich auf das "leben" konzentriert.
Ich will dich jetzt nicht entmutigen, aber man muss auch immer mit der Justiz rechnen...
Gruß
Joker
bitte bedenke auch, dass - wenn man sich auf solche Urteile bezieht - der Versicherer gerne gerichtlich klären möchte, ob die im Urteil genannten Umstände auch auf den Fall deiner Frau zutreffen und auch heute noch "rechtsprechungskonform" sind.
Habt ihr z.B. auch die AUB88 oder ggf eine neuere mit anderen Auslegungsmöglichkeiten? Sind die Umstände vergleichbar?
Du hast dir das Urteil - mutmaße ich - auch wegen der Verletzungsfolge HWK2-Fraktur abgespeichert. Aber hast du auch gelesen, wie es ausging?
Der VN hatte bei einem Sturz von einer Arbeitsbühne u.a. einen Bruch des 2. Halswirbelkörpers sowie einen Kompressionsbruch des 6. Brustwirbelkörpers erlitten. Nach Behandlung verblieben als Dauerfolgen eine weitgehende Einsteifung der HWS, eine eingeschränkte Beweglichkeit der BWS bei Gangunsicherheit und eingeschränkter Belastbarkeit der gesamten Wirbelsäule sowie – nach Angaben des VN – eine Kälteintoleranz der oberen Extremitäten bei leichter Depressivität.
Der VR regulierte nach einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Der VN verlangte 80 Prozent. Die Klage blieb in beiden Instanzen nach sachverständiger Beratung erfolglos. Auch wenn sie als solche hier nicht einschlägig sei, müssten die Wertungen der Gliedertaxe berücksichtigt werden. Selbst wenn man dafür, was offen bleiben könne, die vereinbarte verbesserte Gliedertaxe zugrunde lege, ergebe sich kein Widerspruch.
Recht haben und Recht kriegen, gerade vor Gericht, ist in der Tat nicht wirklich einfach. Und zum Recht kriegen sollte man nach meinen persönlichen Erfahrungen (mindestens) 10 Jahre vertane Lebenszeit einplanen.
Und glaub mir, ich hab wirklich das volle Programm mitgemacht (BG, Haftpflicht, PKV, BUZ). Jetzt, nach 15 Jahren, hab ich mich damit abgefunden, dass man den vollen Schaden nur ersetzt bekommt, wenn man einerseits Glück hat und andererseits es bis zum BSG/BGH rauf und später wieder runterging. Nachdem ich nach 15 Jahren aber noch immer in der 2. Instanz festhing, hab ich mir den Rest lieber erspart und soweit wie möglich auf das "leben" konzentriert.
Ich will dich jetzt nicht entmutigen, aber man muss auch immer mit der Justiz rechnen...
Gruß
Joker