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PUV neuer Unfall - gleiches Spiel VHV

Hey Aramis,

ist echt so, eine Schlammschlacht bei minus 20 Grad ist lustiger als das was von dort kommt.
In Kürze wird auch die Entscheidung zum GdS da sein und ich warte eigentlich nur noch darauf, was dort raus kommt.

Man vermerke, im Gutachten zu 100 % arbeitsunfähig und die VHV will prüfen, ob eventuell eine Invalidität verblieben ist obwohl sie weder Leistungserklärung, Festlegung der Erstinvalidität noch den Vorbehalt einer Nachprüfung abgegeben haben, sämtliche Anmeldungen aber als form- und fristgemäß bestätigt hat.

So dumm muss man erstmal sein, so mit dem Kopf vor die Wand zu rennen und dann noch zu fragen wo denn die Wand mit einem Male her kommt.
 
Hallo Rajo,
unter Umständen hat es damit zu tun, das Arbeitsfähigkeit und Invalidität zwei ganz unterschiedliche Rechtsbegriffe sind die insgesamt keine wechselseitigen Rückschlüsse zulassen. Haltet die Ohren steif! Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

eine kleine Exkursion in das PUV Recht - Schäden ausserhalb der Gliedertaxe werden danach beurteilt, in wie weit die körperliche und oder geistige Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Das hat sehr wohl was mit "Arbeitsfähigkeit" zu tun. In einigen Gerichtsurteilen wird dort sogar darauf hingewiesen, das eine 100 % Invalidität bereits vor einer 100 % "Arbeitsunfähigkeit" anzunehmen ist, da es sonst in krassen Gegensatz zu der sonst anzuwendenden Gliedertaxe und den Verlust einzelner Körperteile in der Bewertung stehen würde.
 
Hallo Rajo,

sobald es um viel Geld geht handeln Versicherungen und auch div. Gerichte nicht nach den Vorschriften.
Ich bin auch zu 100% Schwerbehindert, habe sofort meine BUZ-Rente und auch meine DRV-Rente bekommen, alles nur wegen Unfallfolgen, keine Krankheit.
Aber das LG hat die Klage abgewiesen.

Alles ist möglich vor Gericht:mad:.

mfg Sturm
 
Hallo Sturm,

ich weiß wie oft das versucht wird zu drehen. Deshalb warte ich auch mit der Klage in diesem Fall noch.

Ich kann auch noch nicht alles schreiben, was an Beweisen so vorliegt. Wir haben dazu ja nicht nur die Gutachten (neurologisch und chirurgisch) die durchweg den Kausalzusammenhang herstellen, sondern auch die Nachweise von OP Bericht, Bildnachweise u.s.w.
 
Hallo Rajo,
wenn jemand mit Grippe im Bett liegt, ist er arbeitsunfähig aber mitnichten invalide. Andererseits kann jemand mit einem GDB 100 (Querschnittslähmung) voll arbeitsfähig sein und zum Beispiel Arbeiten am Computer verrichten. Auf dieses Spannungsfeld habe ich mir hinzuweisen erlaubt. Und da ich die Geschichte Deiner Frau aus Deinen Mitteilungen hier gut kenne, kann ich mir lebhaft vorstellen, dass die PUV vorliegend aus einer Arbeitsunfähigkeit keine Vollinvalidität gegen sich gelten lassen will. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

mit Querschnittslähmung im Halsbereich bist Du überhaupt nicht so weit weg und das ist nunmal keine Grippe und bevor wieder die Argumente kommen, ja auch neurologisch ist das diagnostiziert.
 
Lieber Rajo, im Hinblick auf die von Dir angestoßene Diskussion spielt es sachinhaltlich tatsächlich keine Rolle ob hier eine Grippe in Rede steht oder aber nicht. Wichtig ist mir, dass Du erkennst, dass es nur die zwei Zustände gibt: Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit und dass sich hieraus mitnichten Rückschlüsse auf eine etwaige unfallbedingte Invalidität ziehen lassen. Gruß Rehaschreck
 
Lieber Rehaschreck, wenn in einem Gutachten das von der PUV beauftragt wurde drinnen steht, das durchgängig eine 100 % Arbeitsunfähigkeit seit dem Unfall besteht und die körperliche Leistungsfähigkeit in Folge des Unfalles aufgehoben ist (es bestimmte Vorinvaliditäten gibt die keinen Einfluss auf die Unfallfolgen haben), dann ist das eine 100% Invalidität im Sinne der Unfallbedingungen ausserhalb der Gliedertaxe.
 
Hallo Rajo, es ist schade, dass Du nicht verstehst, was ich meine. Aber das ist eben manchmal so. Solche Sachverhalte lassen sich auch am besten persönlich besprechen, aber das geht ja leider nicht. Weiterhin beste Genesungswünsche für Deine Frau. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

sei mir nicht böse, aber ich komme wirklich nicht so ganz mit. Bin aber auch schon seit Wochen im totalen Arbeitsstress und wenn da etwas Ironie bei ist was Du schreibst, dann bin ich im Moment vielleicht nicht ganz so aufnahmefähig.
 
Hallo nochmal,

wenn es nicht ironisch gemeint war dann lese Dir einfach mal die Bewertung durch:

https://www.iww.de/vk/archiv/unfall...taetsgrads-ausserhalb-der-gliedertaxen-f34648

Die Definition der Invalidität, die allein auf die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit abstellt, zielt auf jeden VN. Das ist unabhängig davon, ob er berufstätig ist oder nicht. § 7 I Abs. 2 c) AUB führt als Maßstab „die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit“ an, deren Beeinträchtigung unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte zu beurteilen ist. Anhaltspunkte dafür, dass unter „normaler Leistungsfähigkeit“ nicht die eines (normalen) durchschnittlichen VN zu verstehen ist, sondern dass seine eigene individuelle Leistungsfähigkeit (im Beruf? im Sport? beim Musizieren? in sozialen Bereichen?) maßgebend sein könnte, findet der Leser nicht. Allerdings liegt etwa 100-prozentige Invalidität nicht nur vor, wenn der Versicherte gar nicht mehr beruflich arbeiten und auch im Privatbereich keine Leistungen mehr erbringen kann. Eine abweichende Auffassung würde im krassen Widerspruch zu der Gliedertaxe der AUB stehen, wonach schon der Verlust einzelner Glieder oder Sinne zu einer 100-prozentigen Invalidität führen kann. Die Bewertung nach § 7 I Abs. 2 c) AUB 88 muss sich deshalb auch an den Vorgaben der Gliedertaxe orientieren. Genauere Kriterien für die letztlich sehr schwierige Bemessung des Invaliditätsgrads stellt die AUB 88 nicht zur Verfügung (OLG Hamm VersR 93, 472 = r+s 93, 472 und im Besprechungsfall).
 
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