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Puv Mitwirkungsanteil,Vorschaden

nati

Mitglied
Registriert seit
10 Sep. 2006
Beiträge
55
Hallo,wer kann mir die Rechnung mit dem Mitwirkungsanteil und den Vorschaden erklären?Es geht um Ziffer 3 Aub99.Beispiel :2/7 Beinwert Mitwirkung 1/3.Die PUV schreibt ,das eine Mitwirkung von 1/3 von 100% einem Wert von 33,33% entspricht ,und somit größer als 25% ist,ist bedingungsgemäß ein Abzug vorzunehmen.Aber wenn der Beinwert von 70%gerechnet wird dann wird das 1/3 doch von 70% Beinwert gerechnet und doch nicht von 100%?Zumal das 1/3 vom Arzt ohne messbare Folgen und bei der Funktionsbeeinträchtigung zum Zeitpunkt des Unfalls mit 0 angegeben wurde.Könnt ihr mir das erklären?:confused: Viele liebe Grüße nati
 
Mitwirkung in der pUV

Hallo Nati,

es verhält sich definitiv wie folgt:

Invalidität 2/7 Beinwert (vorausgesetzt 70% für Mitte Oberschenkel):
ergibt 20% Invalidität.
Vorschäden/Vorinvalidität gibst du keine an, also wird hier bei der Invalidität nichts abgezogen.
Es wird nun zur weiteren Berechnung die Leistung verwendet die vertragsgemäß zu zahlen wäre. Bei einer angenommenen Versicherungssumme 100.000 € somit 20.000 €.
Von dieser Leistung wird der Mitwirkungsanteil prozentual abgezogen, in diesem Falle also 1/3 (33,33%).
Es ergibt sich eine Leistung von 13.333,33 € (20.000 € abzüglich 6.666,66 €).

Vorschäden werden immer prozentual von der einzelnen Invalidität in Abzug gebracht, Mitwirkung immer von der zu leistenden Entschädigungssumme.

mfg

Uwe
 
Hallo un48341,Danke das Du mir so schnell auf meine Frage geantwortet hast.Kannst Du mir vieleicht erklären warum ein Mitwirkungsanteil abgezogen wird ,denn im Gutachten stand bei Mitwirkung 1/3 Schenkelhalsfraktur ohne messbare folgen.Bei der Funktionsbeeinträchtigung vor dem Unfall0 derzeit 3/7 vorraussichtlich dauernd 2/7.Mein derzeit behandelnder Arzt geht derzeit auch von 3/7 Beinwert aus ,der sich aber schon jetzt verschlechtert ,aber davon will meine PUV nichts wissen!Ich hatte 2 Oberschenkelfrakturen 1.Unfall 2002 da hatte Ich keine PUV ,habe nach dem Unfall sofort eine abgeschlossen.Ich hätte nie gedacht das mir das noch mal passiert.2004 bin Ich dann auf der Arbeit ausgerutscht weil es glatt war und so kam Ich zu dem 2 Bruch.Für den ersten Unfall bekam Ich von der BG10%.Weisst Du ob das so einfach mit der Mitwirkung geht ?Der Arzt hat den Unfall zwar mit 1/3 Mitwirkung angegeben aber ohne messbare folgen ,und bei der Frage Funktionsbeeinträchtigung 0.Ich habe irgendwo gelesen das das so einfach dann doch nicht mit dem Abzug ist.Weisst Du da irgendetwas?Liebe Grüße nati
 
Hallo nati,

im alten Forum hattest Du von Vorschäden geschrieben:

"Der Versicherer möchte mit 2/7 Beinwert abzüglich 1/3 wegen Vorschädigung abrechnen."

http://www.unfallopfer.de/modules.p...ile=index&action=viewtopic&topic=2896&forum=7


Wiederum im alten Forum hattest Du später von Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen geschrieben:

http://www.unfallopfer.de/modules.p...le=index&action=viewtopic&topic=3254&forum=14


In den AUB werden „Vorschäden“ von „Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen“ unterschieden.


AUB 99 Ziffer 3 lautet:

"Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung."

Welche Krankheit oder welches Gebrechen soll nach Meinung Deines Versicherers am zweiten Unfallereignis mitgewirkt haben ?
Der ohne bleibende Beeinträchtigung verheilte, beim ersten Unfall erlittene Bruch ist weder eine Krankheit noch ein Gebrechen.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,schön das Du da bist!Also es ist genauso wie Ich geschrieben hatte erst war wegen Vorschaden ein Abzug von 1/3 die Rede bei der PUV.Ich habe dagegen widersprochen und so Agumentiert wie Du mir das damals erklärt hast ,das wurde dann auch zurück genommen .Nun schrieb man mir das aufgrund des alten Bruchs und des eintrags vom Gutachter das 1/3 mit abgezogen wird ,da man nicht für Mitwirkung laut Ziffer 3 AUB bezahlen muß.Ich selber bin total durcheinander ,denn der Gutachter schreibt der Versicherung das eine alte Schenkelfraktur vorliegt aber ohne messbare folgen und die Funktionsbeeinträchtigung zum Unfallzeitpunkt bei 0 lag.Du wirst bestimmt Denken was schreibt nati da für ein durcheinander, Nein ,das schreibt mir die PUV.Kann Ich der Mitwirkung die man mir anrechnen will auch einfach so wiedersprechen?Der Brief kam letzte Woche.Liebe Grüße nati
 
Hallo Luise,Ich habe vergessen zu schreiben das Ich sonst keine weiteren Gebrechen oder Krankheiten hatte oder habe ,es geht nur um den Unfall von 2002 der einen langen Heilungsverlauf hatte.Sonst war da nichts was Mitgewirkt haben könnte,der Boden war glatt auf dem Ich ausgerutscht bin so habe Ich das auch bei der PUV angegeben.Liebe Grüße nati
 
Was denn jetzt?

Hallo!Habe hier schon öfters wegen meinem Unfall Oberschenkelfraktur geschrieben.Nach einigen Hin und Her bleibt meine PUV jetzt bei 1/3 Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen.Dem habe Ich widersprochen da es von Seiten der BG bei meinem 2 Bruch eine Untersuchung gab die alles was Krankheiten und auch mit dem ersten Unfall zu tun hatte ausschloß.Im Gutachten der BG von 2005 steht:Der Unfall von 2004 ist nicht durch Folgen des Unfalls von 2002 geschehen.Auch wurde kein anderer eventuell Krankhafter Schaden dafür verantwortlich gemacht.Leider lässt meine PUV nicht mit sich reden,da im Gutachten für die PUV der erste Unfall mit 1/3 Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen angegeben wurde.Schriftlich bekam Ich jetzt bestätigt :Es liegt kein Vorschaden und auch keine Vorinvalidität vor.Nächste Woche habe Ich einen Termin bei meinem Anwalt,Ich bin aber nicht sicher ob das noch was bringt ?Hat einer auch schon mal dieses Problem mit der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen gehabt?Was ist dabei rausgekommen?Mein Recht auf Neubegutachtung habe Ich wahrgenommen Termin 2007.
 
„Hat einer auch schon mal dieses Problem mit der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen gehabt?“

Ja, ich! So was ähnliches, sollte bei mir ein Geburtsfehler gewesen sein.

„Was ist dabei raus gekommen?“

Hat der Gerichtsgutachter verärgert dem Versicherer um die Ohren gehauen!


Gruß
Luise
 
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