Hallo,wer kann mir die Rechnung mit dem Mitwirkungsanteil und den Vorschaden erklären?Es geht um Ziffer 3 Aub99.Beispiel :2/7 Beinwert Mitwirkung 1/3.Die PUV schreibt ,das eine Mitwirkung von 1/3 von 100% einem Wert von 33,33% entspricht ,und somit größer als 25% ist,ist bedingungsgemäß ein Abzug vorzunehmen.Aber wenn der Beinwert von 70%gerechnet wird dann wird das 1/3 doch von 70% Beinwert gerechnet und doch nicht von 100%?Zumal das 1/3 vom Arzt ohne messbare Folgen und bei der Funktionsbeeinträchtigung zum Zeitpunkt des Unfalls mit 0 angegeben wurde.Könnt ihr mir das erklären?
Viele liebe Grüße nati