Hallo Zusammen,
ich bin der Mario aus Berlin.Ich hatte im November 2000 und im Juni 2004 zwei folgenschwere Unfälle.Bei dem Unfall im Jahr 2000 wurde ich in der Nacht blutüberströmt auf der Strasse gefunden.15 Minuten später und ich wär gestorben.Ich lag fast 14 Tage im künstlichen Koma.Bei diesem Unfall waren Ober-und Unterkiefer doppelt gebrochen und dabei 5 Zähne herausgebrochen (beide Schneidezähne und unter 3 Mittelzähne, Jochbein gebrochen, beide Handgelenke zertrümmert und Blut in der Lunge, so daß ein Trombus durch den Hals gelegt werden mußte.Ich habe trotzdem sehr viel Glück gehabt, denn ich lebe noch.Die Handgelenke sind fast steif geblieben, die Kiefer wurden insgesamt mit 4 Platten und 40 Schrauben wieder gerrichtet.Und das Jochbein wurde, da es ein Zickzackbruch war, ebenfalls wieder gerrichtet.Nun hatte ich ja zum Glück bei der Allianz Versicherung eine PUV.Meine Lebengefährtin hat der Versicherung in der Zeit meines Komas den Unfall ordnungsgemäß gemeldet.
Da die Begutachtung in der Regel erst nach ca. 18 Monaten erfolgt mußte ich sehr lange warten.Jedoch wurde das Krankenhaustage-und Genesungsgeld sowie das Übergangsgeld nach 3 bzw. 6 Monaten sehr zügig von der Versicherung gezahlt.Nach 18 Monaten wurde ich dann von einem Kieferchirurgen sowie einem Orthopäden zur Begutachtung eingeladen.Der Versicherungsvertrag liegt der AUB 98 zugrunde.Die Invalidität der Kiefergelenke sowie Zähne fiel mit 10% nicht gerade üppig aus.Die beiden Handgelenke bekamen insgesamt 44%, wobei der Gutachter sagte, das die Handgelenke durch sehr starke Arthrosebildung von der Beweglichkeit eher schlechter werden.Da ich mir den Versicherungsvertrag noch einmal näher betrachtete entdeckte ich, das ich ja nach einem Jahr das Recht auf Neubemessung hatte.Allerdings habe ich das Kieferchirurgische Gutachten leider völlig aussen vor gelassen.Ich habe mich immer nur auf die Handgelenke konzentriert, weil es in diesem Bereich eine unschlüssige Rechtssprechung gab.Nun ich wurde ca. 1 Jahr später im Unfallkrankenhaus Berlin zur Nachbegutachtung bestellt.Was sich dort abspielte war widerlich.Der Arzt der mich untersuchte tat dies in der Notaufnahme, er war "lediglich" Assistenzarzt und rannte durch hereinkommende Notfälle immer wieder raus.Die ganze Untersuchung dauerte gerade mal ne halbe Stunde.Allerdings hat er aufgrund neurologischer Schäden ein Zusatzgutachten angeordnet.Meine beiden Handgelenke wurden durch dieses Gutachten auf 14 % herabgesetzt völlig irrsinnig, denn Sie hatten sich deutlich in der Bewegung verschlechtert.Das Zusatzgutachten wies überaschender Weise 20% auf, da es aber außerhalb der 12 bzw 15-Monatsfrist erstellt wurde hat die Allianz dieses aufgrund der Degradierung der Handgelenke von 44 auf 14% von sich aus anerkannt.Mir wurde aber geschrieben, das ich trotzdem knapp 7000,00€ zuviel bekommen hätte, worauf die Versicherung meinte darauf zu verzichten aus Kulanz...Da fragte ich mich zum einen wie kann es sein, das meine Handgelenke,die eine weitaus schlechtere Funktion hatten als bei der ersten Begutachtung derartig prozentual von 44% auf 14% degradiert werden können.Zum anderen welches Unternehmen verzichtet auf einen Betrag von 7000,00€?In meinem Versicherungsvertrag befindet sich die Klausel das bei einem Gesamtinvaliditätsgrad von 80% die 4-fache Versicherungssumme fällig wird, d.h. für mich das das UKB Berlin in irgendeiner Weise von der Allianz darauf hingewiesen wurde und den Invaliditätsgrad der Handgelenke auf keinen Fall höher bewerten darf/soll/kann?Nun ich habe mich daraufhin an eine Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Versicherungsrecht gewandt.Diese hat dann eine Klageschrift verfasst und beim Landgericht Berlin eingereicht.Nach sage und schreibe 6 Jahren wurde, nachdem ein vom Gericht bestellter Gutachter ein neues Gutachten verfasst hat, ein Urteil gefällt.Der Gutachter vom Gericht ordnete meinen Handgelenken eine Invalidität von 52,8% zu, dazu die aus Kulanz anerkannten 20% und die 10% des Kieferchirurgen.Zusammen ergab sich ein Invaliditätsgrad von 82,8%, d.h. ich hatte gewonnen.Doch freuen konnte ich mich nur knapp 4 Wochen, denn da wurde von der Allianz Berufung eingelegt.Naja und jetzt muss ich wieder warten, auf die Berufungsbegründung und auf den Termin vor dem Kammergericht Berlin.Eventuell weist das Kammergericht die Berufung auch ab ich hoffe es inständig.
Denn auch mein Unfall vom 24.06.2004 weist diesselbe Problematik auf.Ich wurde bei grüner Fußgängerampel von einem Auto mit ca. 50-60km/h umgefahren.Bei diesem Unfall wurde mein rechtes Ohr halb abgerissen, mehrere Kopfplatz-und Schnittwunden und Halswirbelbrüche der Halswirbel C6 und C7 und 2 Bandscheibenprolapse C4/5 und C6/7. Zu diesem
Unfall wurde ebenfalls im UKB Berlin nach ca 18 Monaten ein Gutachten angefordert.Das Prozedere war genau dasselbe wie bei der Nachbegutachtung aus meinem ersten Unfall.Wieder nur ein Assistenzarzt und wieder nur knapp ne halbe Stunde.Auch lehnte der Arzt ein zusätzliches neurologisches Gutachten ab da er der Meinung war das selbst einschätzen zu können.Raus kam ein Invaliditätsgrad von 42% !Lächerlich denn erstens hätte ein neurologische Zusatzugutachten angefordert weren müssen da durch die Halswirbelbrüche auch das Rückenmark beschädigt wurde und Ausfallerscheinungen und Nervenschmerzen im ganzen linken Arm bis zu den Fingerspitzen vorhanden sind.Nun aus der Erfahrung des ersten Unfalles habe ich sofort eine Kanzlei beauftragt mir zu helfen.Die Versicherung hat zwischenzeitlich von sich aus den Invaliditätsgrad von 42% auf 60% angehoben, aber bei diesen noch schwerwiegenderen Verletzungen (täglich grosse Schmerzen, starke Bewegungseinschränkungen Kopfbereich und kompletter Rumpf, Einnahme von Morphiumpräparaten täglich) hätte ein Invaliditätsgrad von weit über 80% rauskommen müssen.Ich habe vor Monaten eine Neubemessung beantragt und vor 2 Monaten auch ein privates Gutachten,bei dem Gutachter der das Gutachten fürs Gericht aus meinem ersten Unfall zuständig war, in Auftrag gegeben.Ich hoffe das dieses Gutachten ausreichend ist um sofort Klage einzureichen.Desweiteren lasse ich prüfen inwiefern die Gutachter des Unfallkrankenhauses rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.Trotzalledem versuche ich mein Leben wieder in den Griff zu bekommen und mich nicht zu sehr von all diesen Sachen beherrschen zu lassen.Hab ne Menge Lektüre angeschafft, die sich ausgiebig mit Begutachtungsrichtlinien und Tabellen für Invaliditäten befasst.
Zuguterletzt muss ich auch noch um Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers (HUK Coburg) kämpfen die ebenfalls bei denselben Ärzten im UKB Berlin ein Gutachten angefordert hat das ebenfalls genauso unbrauchbar ist.Aber der von mir beauftragte Gutachter erstellt ein Gutachten für die Sozialversicherung(Rentenversicherung) da auch meine Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt wurde), für meine private Unfallversicherung sowie die Haftpflichtversicherung da es in den einzelnen Rechtsbereichen Unterschiede in der Bemessung gibt.Ich bin jetzt 34 Jahre alt hab in den letztebn 6 Jahren trotz beider Unfälle auch sehr viel Glück gehabt, denn ich lebe noch! und sitze zum Glück noch nicht im Rollstuhl.Ich werde solange um mein Recht kämpfen wie ich lebe und das rate ich auch allen anderen, denn irgendwann bekommt man sein Recht........
ich bin der Mario aus Berlin.Ich hatte im November 2000 und im Juni 2004 zwei folgenschwere Unfälle.Bei dem Unfall im Jahr 2000 wurde ich in der Nacht blutüberströmt auf der Strasse gefunden.15 Minuten später und ich wär gestorben.Ich lag fast 14 Tage im künstlichen Koma.Bei diesem Unfall waren Ober-und Unterkiefer doppelt gebrochen und dabei 5 Zähne herausgebrochen (beide Schneidezähne und unter 3 Mittelzähne, Jochbein gebrochen, beide Handgelenke zertrümmert und Blut in der Lunge, so daß ein Trombus durch den Hals gelegt werden mußte.Ich habe trotzdem sehr viel Glück gehabt, denn ich lebe noch.Die Handgelenke sind fast steif geblieben, die Kiefer wurden insgesamt mit 4 Platten und 40 Schrauben wieder gerrichtet.Und das Jochbein wurde, da es ein Zickzackbruch war, ebenfalls wieder gerrichtet.Nun hatte ich ja zum Glück bei der Allianz Versicherung eine PUV.Meine Lebengefährtin hat der Versicherung in der Zeit meines Komas den Unfall ordnungsgemäß gemeldet.
Da die Begutachtung in der Regel erst nach ca. 18 Monaten erfolgt mußte ich sehr lange warten.Jedoch wurde das Krankenhaustage-und Genesungsgeld sowie das Übergangsgeld nach 3 bzw. 6 Monaten sehr zügig von der Versicherung gezahlt.Nach 18 Monaten wurde ich dann von einem Kieferchirurgen sowie einem Orthopäden zur Begutachtung eingeladen.Der Versicherungsvertrag liegt der AUB 98 zugrunde.Die Invalidität der Kiefergelenke sowie Zähne fiel mit 10% nicht gerade üppig aus.Die beiden Handgelenke bekamen insgesamt 44%, wobei der Gutachter sagte, das die Handgelenke durch sehr starke Arthrosebildung von der Beweglichkeit eher schlechter werden.Da ich mir den Versicherungsvertrag noch einmal näher betrachtete entdeckte ich, das ich ja nach einem Jahr das Recht auf Neubemessung hatte.Allerdings habe ich das Kieferchirurgische Gutachten leider völlig aussen vor gelassen.Ich habe mich immer nur auf die Handgelenke konzentriert, weil es in diesem Bereich eine unschlüssige Rechtssprechung gab.Nun ich wurde ca. 1 Jahr später im Unfallkrankenhaus Berlin zur Nachbegutachtung bestellt.Was sich dort abspielte war widerlich.Der Arzt der mich untersuchte tat dies in der Notaufnahme, er war "lediglich" Assistenzarzt und rannte durch hereinkommende Notfälle immer wieder raus.Die ganze Untersuchung dauerte gerade mal ne halbe Stunde.Allerdings hat er aufgrund neurologischer Schäden ein Zusatzgutachten angeordnet.Meine beiden Handgelenke wurden durch dieses Gutachten auf 14 % herabgesetzt völlig irrsinnig, denn Sie hatten sich deutlich in der Bewegung verschlechtert.Das Zusatzgutachten wies überaschender Weise 20% auf, da es aber außerhalb der 12 bzw 15-Monatsfrist erstellt wurde hat die Allianz dieses aufgrund der Degradierung der Handgelenke von 44 auf 14% von sich aus anerkannt.Mir wurde aber geschrieben, das ich trotzdem knapp 7000,00€ zuviel bekommen hätte, worauf die Versicherung meinte darauf zu verzichten aus Kulanz...Da fragte ich mich zum einen wie kann es sein, das meine Handgelenke,die eine weitaus schlechtere Funktion hatten als bei der ersten Begutachtung derartig prozentual von 44% auf 14% degradiert werden können.Zum anderen welches Unternehmen verzichtet auf einen Betrag von 7000,00€?In meinem Versicherungsvertrag befindet sich die Klausel das bei einem Gesamtinvaliditätsgrad von 80% die 4-fache Versicherungssumme fällig wird, d.h. für mich das das UKB Berlin in irgendeiner Weise von der Allianz darauf hingewiesen wurde und den Invaliditätsgrad der Handgelenke auf keinen Fall höher bewerten darf/soll/kann?Nun ich habe mich daraufhin an eine Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Versicherungsrecht gewandt.Diese hat dann eine Klageschrift verfasst und beim Landgericht Berlin eingereicht.Nach sage und schreibe 6 Jahren wurde, nachdem ein vom Gericht bestellter Gutachter ein neues Gutachten verfasst hat, ein Urteil gefällt.Der Gutachter vom Gericht ordnete meinen Handgelenken eine Invalidität von 52,8% zu, dazu die aus Kulanz anerkannten 20% und die 10% des Kieferchirurgen.Zusammen ergab sich ein Invaliditätsgrad von 82,8%, d.h. ich hatte gewonnen.Doch freuen konnte ich mich nur knapp 4 Wochen, denn da wurde von der Allianz Berufung eingelegt.Naja und jetzt muss ich wieder warten, auf die Berufungsbegründung und auf den Termin vor dem Kammergericht Berlin.Eventuell weist das Kammergericht die Berufung auch ab ich hoffe es inständig.
Denn auch mein Unfall vom 24.06.2004 weist diesselbe Problematik auf.Ich wurde bei grüner Fußgängerampel von einem Auto mit ca. 50-60km/h umgefahren.Bei diesem Unfall wurde mein rechtes Ohr halb abgerissen, mehrere Kopfplatz-und Schnittwunden und Halswirbelbrüche der Halswirbel C6 und C7 und 2 Bandscheibenprolapse C4/5 und C6/7. Zu diesem
Unfall wurde ebenfalls im UKB Berlin nach ca 18 Monaten ein Gutachten angefordert.Das Prozedere war genau dasselbe wie bei der Nachbegutachtung aus meinem ersten Unfall.Wieder nur ein Assistenzarzt und wieder nur knapp ne halbe Stunde.Auch lehnte der Arzt ein zusätzliches neurologisches Gutachten ab da er der Meinung war das selbst einschätzen zu können.Raus kam ein Invaliditätsgrad von 42% !Lächerlich denn erstens hätte ein neurologische Zusatzugutachten angefordert weren müssen da durch die Halswirbelbrüche auch das Rückenmark beschädigt wurde und Ausfallerscheinungen und Nervenschmerzen im ganzen linken Arm bis zu den Fingerspitzen vorhanden sind.Nun aus der Erfahrung des ersten Unfalles habe ich sofort eine Kanzlei beauftragt mir zu helfen.Die Versicherung hat zwischenzeitlich von sich aus den Invaliditätsgrad von 42% auf 60% angehoben, aber bei diesen noch schwerwiegenderen Verletzungen (täglich grosse Schmerzen, starke Bewegungseinschränkungen Kopfbereich und kompletter Rumpf, Einnahme von Morphiumpräparaten täglich) hätte ein Invaliditätsgrad von weit über 80% rauskommen müssen.Ich habe vor Monaten eine Neubemessung beantragt und vor 2 Monaten auch ein privates Gutachten,bei dem Gutachter der das Gutachten fürs Gericht aus meinem ersten Unfall zuständig war, in Auftrag gegeben.Ich hoffe das dieses Gutachten ausreichend ist um sofort Klage einzureichen.Desweiteren lasse ich prüfen inwiefern die Gutachter des Unfallkrankenhauses rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.Trotzalledem versuche ich mein Leben wieder in den Griff zu bekommen und mich nicht zu sehr von all diesen Sachen beherrschen zu lassen.Hab ne Menge Lektüre angeschafft, die sich ausgiebig mit Begutachtungsrichtlinien und Tabellen für Invaliditäten befasst.
Zuguterletzt muss ich auch noch um Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers (HUK Coburg) kämpfen die ebenfalls bei denselben Ärzten im UKB Berlin ein Gutachten angefordert hat das ebenfalls genauso unbrauchbar ist.Aber der von mir beauftragte Gutachter erstellt ein Gutachten für die Sozialversicherung(Rentenversicherung) da auch meine Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt wurde), für meine private Unfallversicherung sowie die Haftpflichtversicherung da es in den einzelnen Rechtsbereichen Unterschiede in der Bemessung gibt.Ich bin jetzt 34 Jahre alt hab in den letztebn 6 Jahren trotz beider Unfälle auch sehr viel Glück gehabt, denn ich lebe noch! und sitze zum Glück noch nicht im Rollstuhl.Ich werde solange um mein Recht kämpfen wie ich lebe und das rate ich auch allen anderen, denn irgendwann bekommt man sein Recht........