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privater Unfall 2017

Lucie1957

Neues Mitglied
Registriert seit
10 Apr. 2022
Beiträge
10
Hallo zusammen,
bin ja neu hier und lese mich gerade mal wieder hier durch.
In 2017 bin ich gestürzt wegen meinen Hunden, die bei Glatteis einfach losgelaufen sind. Hatte den Kompressionsbruch 12.BWK und Deckenplatteneinbruch 4.LWK und Bänderanriss im rechten Knie. Die Brüche wurden leider erst nach fast 4 Wochen festgestellt.
1. Gutachter schreibt von 30% Schaden an der Wirbelsäule, die um 75% gekürzt wurde wg. angeblicher Partialkausalität = 7,5%
und 7% für das Knie.
Dann war ich beim Anwalt, da ich damit nicht einverstanden war.
2021 bekam ich durch das Gericht einen 2. Gutachter, der die Meinung vom 1.Gutachter nicht teilte. Dieser schrieb von 20% für die Wirbelsäule, weil das ja alles nicht so schlimm sei und kürzte auch um 75%
Der Anwalt meint ich hätte kaum Chancen dagegen vorzugehen, da ich auch nur ca. 4 Wochen Zeit habe, das Ganze mit einem neuen privatem Gutachten zu beweisen.
Heute kam ein Schreiben meiner Versicherung, dass sie das überzahlte Geld von 2018 wieder zurückfordern.
Hab ich da überhaupt noch eine Chance. Seit Januar 2017 kann ich nicht mehr arbeiten.
 
Der Anwalt meint ich hätte kaum Chancen dagegen vorzugehen, da ich auch nur ca. 4 Wochen Zeit habe, das Ganze mit einem neuen privatem Gutachten zu beweisen.

Stimmt dieses, 4 Wochen gelten für mich als Widerspruch oder Klageerhebung?!?! Wie soll man innerhalb von 4 Wochen ein fachärztliches GA erhalten?

Bitte kläre dies mit mit Deinem RA!

Viele Grüße
Kasandra

Ps: wer waren die beiden GA? und mit welcher Fragestellungen?
 
Hallo,
es tut sicher sehr weh, aber ich schätze, Du bist etwas zu spät auf die Suche nach Hilfe gegangen. Ein von Dir in Auftrag gegebenes Gutachten hätte bereits vor Ablauf der 3-Jahresfrist erfolgen sollen. Jetzt war bereits ein "neutraler" Gutachter im Auftrag des Gerichts am schlechtachten. Da innerhalb von 4 Wochen etwas fundiert entgegenzusetzen ist sehr schwierig. Es ist auch schwierig Deinen Anwalt für fehlende Informationen haftbar machen zu wollen.. Wenn Du hier genauer liest wirst Du feststellen das einige Sachen einer längeren Vorbereitung und Handlung bedürfen.

Sorry, meiner EInschätzung nach wirst Du jetzt nicht mehr viel erreichen. Sprich aber unbedingt noch einmal mit Deinem behandelndem Arzt.

Gruß von der Seenixe
 
Der Anwalt meint ich hätte kaum Chancen dagegen vorzugehen, da ich auch nur ca. 4 Wochen Zeit habe, das Ganze mit einem neuen privatem Gutachten zu beweisen.
Hallo Lucie,

ich denke, mit den 4 Wochen ist eine Rechtsmittelfrist (Berufung) gemeint. Die kann man wahren, indem man das Rechtsmittel "fristwahrend" einlegt. Beweise müssen in der Frist noch nicht vorgelegt sondern erst mit Vortrag angekündigt werden. Selbst wenn das Gericht eine Frist zum Beweisausschluss gesetzt hat, gibt es die Möglichkeit, diese Frist zu verlängern, indem man glaubhaft macht, dass man sich um Einholung entsprechender Beweise kümmert, dies sich aber verzögert etc.

M. M. n. hat der Rechtsanwalt nicht das Einholen eines Gutachtens gemeint, sondern er hat das Ausarbeiten eines rechtlichen Vortrags mit Angabe tatsächlicher Umstände gemeint, die es dann von einem Gutachter zu bestätigen gelte. Das Zusammentragen tatsächlicher Umstände ist Arbeit, die in erster Linie du selbst bewerkstelligen musst. Nicht jeder Anwalt ist so energiegeladen, dass er dem Mandanten Alles aus der Nase zieht, selbst ermittelt.

Ein von Dir in Auftrag gegebenes Gutachten hätte bereits vor Ablauf der 3-Jahresfrist erfolgen sollen.
Ich kann nur vermuten, das @seenixe mit der 3-Jahresfrist die Verjährung meint. Da offensichtlich bereits Klage erhoben wurde, gilt die Verjährungsfrist bis zur Rechtskraft jenes Verfahrens als unterbrochen.

LG KoratCat
 
Stimmt dieses, 4 Wochen gelten für mich als Widerspruch oder Klageerhebung?!?! Wie soll man innerhalb von 4 Wochen ein fachärztliches GA erhalten?

Bitte kläre dies mit mit Deinem RA!

Viele Grüße
Kasandra

Ps: wer waren die beiden GA? und mit welcher Fragestellungen?
Bereits nach dem ersten Gutachten hatte ich einen Anwalt beauftragt. 2018 war ich zur Reha. Die Versicherung hatte meine Versicherungsleistung gekürzt wegen angeblichem Verschleiß der Wirbelsäule. Das Ganze ging zum Gericht und es wurde ein neues Gutachten vom Gericht angefordert. Darauf musste ich sehr lange warten, der Gutachter wurde ständig angemahnt und schließlich auch ein Zwangsgeld angedroht. im September 21 dann endlich eine Mini Untersuchung und dieser Arzt war der Meinung die Brüche wären ja nicht so schlimm und kürzte von 30 % auf 20% Schaden und dann auch minus 75% wegen Partialkausalität. Das Gutachten kam Anfang April 2022.
Das Gericht wollte wissen ob ich einververstanden bin mit dem Gutachten und setzte mir bzw. dem Anwalt eine Frist von 4 Wochen.
Der Anwalt meint es sei aussichtslos, aber ich bin nicht einverstanden. Die Frist wurde nochmal um 4 Wochen verlängert.
Nach Aussage vom Anwalt könnte es sein, dass die Rechtsschutzversicherung nicht mehr mitspielt und eine Regressforderung sei auch möglich, wenn das vor Gericht nichts bringen würde.
Kann ich die Namen der Gutachter hier nennen??
 
Nach Aussage vom Anwalt könnte es sein, dass die Rechtsschutzversicherung nicht mehr mitspielt und eine Regressforderung sei auch möglich, wenn das vor Gericht nichts bringen würde.
Das hört sich nicht gut an! Scheint eher, dass dein Anwalt Angst vor etwas hat. Die Rechtsschutzversicherung könnte m. E. allenfalls bei ihm Regress suchen, wenn er für die Deckungszusage "nicht die erforderliche Sorgfalt" eines Organs der Rechtspflege an den Tag gelegt hat. Das darf dir aber nicht zur Last gelegt werden!

Dass der vom Gericht bestellte Gutachter erst nach Androhung eines Zwangsgeldes tätig wurde, ist bestimmt auch dem Gericht aufgestoßen.

Rein formal geht es jetzt darum, jenes Gutachten mit stichhaltigem Vortrag zu zerpflücken. Ein eigenes Gutachten brauchst Du dazu nicht. Dein Anwalt müsste gute Argumente vortragen. Entweder hat er wirklich keine oder er will sich nicht "verstricken".
 
Hallo Lucie,

warum nicht:

Kann ich die Namen der Gutachter hier nennen??

Zumindest den "Schlechtachter", ggf. ist der Herr / die Dame hier bekannt und ihr könnt noch gegen den Schlechtachter einen Befangenheitsantrag einbringen oder sogar gegen den Richter.

Einen Versuch ist es auf jeden Fall Wert, dass man Dich hier ggf. unterstützen kann.

- welche Fragen wurden den GA gestellt?
- mit welcher Untersuchung und Befundung begründet er sein Gutachten?
- hattest Du eine Begleitperson dabei?

Es gibt sehr viel zur prüfen.

Wie lange warst Du vor Ort? Hast Du noch einen Hinweis - Datenblatt für das Gericht: Untersuchungstag, Freistellung von der Arbeit, zu dokumentieren vom GA: erschienen um x Uhr, Untersuchung um X Uhr begonnen, Untersuchung um x Uhr beendet?

Viele Grüße

Kasandra
 
1. Gutachter Dr. Stemme, 2. Gutachter Dr. M. Philipp in Delmenhorst
Der Gutachter sollte feststellen mit wieviel % die Unfallfolgen zu bewerten sind, bzw. die Funktionsbeeinträchtigung der Verletzungen.
Gefragt wurde auch ob körperliche Gebrechen oder andere Erkrankungen an dem Unfall mitgewirkt haben.
Der Gutachter schickte mich zum Röntgen.
Die Begutachtungen waren nur von kurzer Dauer, Bescheinigungen darüber habe ich nicht, seit dem Unfall in 2017 kann ich nicht mehr arbeiten.

Der 2. Gutachter gab an mich 1 1/2 Stunden untersucht zu haben, was aber nicht stimmt. Ich war nur max. 30 Min. in einem kleinen Raum und er war ständig mit seinem Handy beschäftigt, hat telefoniert und verließ auch zwischendurch das Zimmer ( das alles innerhalb dieser 30 Minuten )
als Beweis dazu habe ich nur eine Nachricht an eine Bekannte, die ich gleich nach der Untersuchung geschickt hatte.
Der. 2. Gutachter hatte Unterlagen vom MRT und die CD`s dazu

Viele Grüße
Lucie
 
Das hört sich nicht gut an! Scheint eher, dass dein Anwalt Angst vor etwas hat. Die Rechtsschutzversicherung könnte m. E. allenfalls bei ihm Regress suchen, wenn er für die Deckungszusage "nicht die erforderliche Sorgfalt" eines Organs der Rechtspflege an den Tag gelegt hat. Das darf dir aber nicht zur Last gelegt werden!

Dass der vom Gericht bestellte Gutachter erst nach Androhung eines Zwangsgeldes tätig wurde, ist bestimmt auch dem Gericht aufgestoßen.

Rein formal geht es jetzt darum, jenes Gutachten mit stichhaltigem Vortrag zu zerpflücken. Ein eigenes Gutachten brauchst Du dazu nicht. Dein Anwalt müsste gute Argumente vortragen. Entweder hat er wirklich keine oder er will sich nicht "verstricken".
Das Gefühl habe ich allerdings auch, dass er nicht richtig an der Sache arbeitet. Der 2.Gutachter hat soviele Sachen geschrieben, die nicht der Wahrheit entsprechen. Der Anwalt meinte nur, dass das den Richter nicht interessieren würde. Fakt sei nur das, was im Gutachten steht
 
hallo,

Der Anwalt meinte nur, dass das den Richter nicht interessieren würde. Fakt sei nur das, was im Gutachten steht

das ist absoluter nonsens. es mag den richter nicht interessieren, aber dafür ist der RA schliesslich da, damit es den richter interessiert. und wenn etwas falsches im GA steht, das GA auf falschen tatsachen, unzureichender befundbewertung etc beruht, dann hat der RA das vorzubringen, möglichst auch den SV mündlich zu zweifelhaften feststellungen etc anhören zu lassen.

lies nochmal den beitrag #6 von @KoratCat durch, die feststellung dort dürfte nicht aus der luft gegriffen sein.

wenn dann erwähnter Dr. Stemme noch dieser ist:


dürfte auch die zielrichtung der begutachtung klar sein.


gruss

Sekundant
 
hallo,



das ist absoluter nonsens. es mag den richter nicht interessieren, aber dafür ist der RA schliesslich da, damit es den richter interessiert. und wenn etwas falsches im GA steht, das GA auf falschen tatsachen, unzureichender befundbewertung etc beruht, dann hat der RA das vorzubringen, möglichst auch den SV mündlich zu zweifelhaften feststellungen etc anhören zu lassen.

lies nochmal den beitrag #6 von @KoratCat durch, die feststellung dort dürfte nicht aus der luft gegriffen sein.

wenn dann erwähnter Dr. Stemme noch dieser ist:


dürfte auch die zielrichtung der begutachtung klar sein.


gruss

Sekundant
Leider ist es jetzt ja so, das 2. Gutachten liegt vor, der Anwalt meint ich hab keine Chance und deswegen findet keine Gerichtsverhandlung statt.
Sollte mein Anwalt eine Kostenzusage der Rechtsschutzversicherung erhalten und ich vor Gericht nichts erreichen, würde die Rechtsschutz mich in Regress nehmen. Die Versicherung will ja schon von mir Geld zurück, weil das 2. Gutachten ja noch schlechter war als das 1.
Ich find das alles sehr merkwürdig und weiß echt nicht, was ich überhaupt noch tun kann.

Ja, es handelt sich um diesen Dr. Stemme ( 1. Gutachten )

Gruß
Lucie
 
hallo Lucie,

woher hast du denn diese aussage:

Sollte mein Anwalt eine Kostenzusage der Rechtsschutzversicherung erhalten und ich vor Gericht nichts erreichen, würde die Rechtsschutz mich in Regress nehmen.

da müsste ja jede verlorene klage, die über eine RSV läuft, von den versicherungsnehmern selbst bezahlt werden, wodurch das versicherungsprinzip ad absurbum geführt würde?! mir sind das zu viele ungereimtheiten, die du mit deinem RA mal zurechtrücken solltest. fehler im GA musst du natürlich belegen, entweder durch vorhandene befunde, durch einschlägige fachliteratur oder eine anderweitige fachärztliche aussage. nur behaupten, dass fehlerhaft gearbeitet wurde, reicht natürlich nicht.


gruss

Sekundant
 
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