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privater Unfall 2017

hallo Lucie,

woher hast du denn diese aussage:



da müsste ja jede verlorene klage, die über eine RSV läuft, von den versicherungsnehmern selbst bezahlt werden, wodurch das versicherungsprinzip ad absurbum geführt würde?! mir sind das zu viele ungereimtheiten, die du mit deinem RA mal zurechtrücken solltest. fehler im GA musst du natürlich belegen, entweder durch vorhandene befunde, durch einschlägige fachliteratur oder eine anderweitige fachärztliche aussage. nur behaupten, dass fehlerhaft gearbeitet wurde, reicht natürlich nicht.


gruss

Sekundant
Das hat mir der Anwalt telefonisch mitgeteilt.

Gruß
Lucie
 
Hallo Lucie

Dann hast du den RA entw. missverstanden oder er hat sich falsch ausgedrückt oder oder oder.
Wenn eine RSV die Deckungszusage gegeben hat, entstehen dir keine Kosten, wenn du das Verfahren verlierst. (Vorsicht beim “Vergleich“.)


LG
 
... und als hinweis: schau doch mal in die vertragsbedingungen deiner rechtsschutzversicherung, auch unter dem aspekt, den @KoratCat schon beschrieb. was der RA beschreibt klingt ja schon fast so, als würde er dir bewusst falsche angaben unterstellen.


gruss

Sekundant
 
Wenn eine RSV die Deckungszusage gegeben hat, entstehen dir keine Kosten, wenn du das Verfahren verlierst.

Hi Lucie,

um eine Deckungszusage zu erhalten, arbeitet der beauftragte Rechtsanwalt eine Musterklage aus, auf Grund derer die Rechtsschutzversicherung eine Deckungsprüfung vornimmt. Stellt sich aber heraus, dass sie dabei getäuscht wurde, wäre erst einmal der RA regresspflichtig, der die Erfolgsaussicht geprüft und die Musterklage ausgearbeitet hat.

Der könnte dann (eigentlich nur rein theoretisch) bei dir wiederum Regress zu nehmen suchen, weil Du ihn zu dieser von ihm vorgenommenen Täuschung der Rechtsschutzversicherung mit deinen Angaben und Beweisen bestimmt hättest. Dabei würde er sich aber zum Gespött machen. Die Karre vorher gegen die Wand zu fahren ist für ihn einfacher, um da selbst unbeschadet rauszukommen.

LG

KoratCat
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hi Lucie,

um eine Deckungszusage zu erhalten, arbeitet der beauftragte Rechtsanwalt eine Musterklage aus, auf Grund derer die Rechtsschutzversicherung eine Deckungsprüfung vornimmt. Stellt sich aber heraus, dass sie dabei getäuscht wurde, wäre erst einmal der RA regresspflichtig, der die Erfolgsaussicht geprüft und die Musterklage ausgearbeitet hat.

Der könnte dann (eigentlich nur rein theoretisch) bei dir wiederum Regress zu nehmen suchen, weil Du ihn zu dieser von ihm vorgenommenen Täuschung der Rechtsschutzversicherung mit deinen Angaben und Beweisen bestimmt hättest. Dabei würde er sich aber zum Gespött machen. Die Karre vorher gegen die Wand zu fahren ist für ihn einfacher, um da selbst unbeschadet rauszukommen.

LG

KoratCat
Hallo KoralCat,
leider sieht es mittlerweile wie folgt aus ( Angaben vom Anwalt ):
eine Fristverlängerung kann ich nur nochmal beantragen, wenn die Gegenseite damit einverstanden ist.
Die Richter würden den Gutachtern zu 99,9% glauben, egal was man vorbringt.
Also wäre alles seiner Meinung nach tot.
Habe versucht einen Sachverständiger hinzuzuziehen, um erstmal eine kurze Prognose abzugeben. Leider ohne Erfolg, das Gutachten käme von ihm auch zu spät.
Leider kann ich niemand auf die Schnelle finden, der mir noch helfen kann, eine Bearbeitungszeit von nur 14 Tagen, das ist wohl unmöglich.
Die Frist beim Gericht läuft am 23.05. ab und vorher müsste der Anwalt noch eine Bearbeitungszeit von ein paar Tagen haben.
 
Da bleibt wohl nur noch zu sagen: "Dumm gelaufen!" Ohne den Willen deines Anwalts sieht das bei einem Zivilgericht wirklich aussichtslos aus. Die Richter ermitteln nicht selbst, und wenn selbst dein Anwalt keine Erfolgsaussicht (mehr) sieht, bleibt wohl niemand, der die Richter überzeugen könnte. Du selbst kannst wegen dem Vertretungszwang da selbst nichts machen.
 
Da bleibt wohl nur noch zu sagen: "Dumm gelaufen!" Ohne den Willen deines Anwalts sieht das bei einem Zivilgericht wirklich aussichtslos aus. Die Richter ermitteln nicht selbst, und wenn selbst dein Anwalt keine Erfolgsaussicht (mehr) sieht, bleibt wohl niemand, der die Richter überzeugen könnte. Du selbst kannst wegen dem Vertretungszwang da selbst nichts machen.
Gibt es denn wohl noch eine Möglichkeit eine Fristverlängerung zu erwirken, damit ich eine Stellungnahme vom Gutachter oder ein Gutachten vorlegen kann?
Es gab noch keine Gerichtsverhandlung, nur ein weiteres Gutachten wurde eingeholt.
Nun soll ich entscheiden ob ich innerhalb der kurzen Frist einverstanden bin, nein natürlich nicht...
 
Dein Anwalt kann ja Fristverlängerung beantragen, muss das aber gut begründen. Die Gegenseite wird dazu angehört, und je nach Laune des Richters hängt es von denen ab. Findet der die vorgebrachten Gründe für eine Fristverlängerung gut, kann das Gericht die anordnen, aber leider nur kann . . .
 
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