Hallo,
ich möchte mich hiermit erst mal Vorstellen und bin Dankbar dafür, dass es ein solches Forum gibt.
Ich habe schon öfters mal hier im Forum herumgestöbert und fand dieses super hilfreich. Ich bin Angehörige (Ehefrau) meines im Mai 2010 verunfallten Mann als Fußgänger vom PKW bei über 60 Km/h überfahren. Er hatte viele viele Schutzengel. Nun ist es ja schon bald ein Jahr her, aber die Behandlungen und auch der ganze Papierkram hat ja noch lange kein Ende. Die Privatunfallversicherung schreibt, dass innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall die Invalidität von einem Arzt schriftlich festgestellt und von uns geltend gemacht werden muss. Jetzt habe ich eine Frage dazu.
Unser Rechtsanwalt schreibt uns, dass wir jetzt die ärztliche Vorstellung und die Feststellung, dass durch den Unfall auf Dauer die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist veranlassen sollen.
Frage 1. Wie geht man so etwas am besten an ?
Weil die Behandlungen ja noch nicht abgeschlossen sind.Was sollte da drin stehen, damit man nichts falsch macht.
1. Das Knie ist steif. Es soll ein künstliches herein.
2. Das Becken / Hüfte ist ebenfalls verknöchert und es muss weil das Becken eigentlich gar keine Richtige Pfanne hat, ebenfalls ein künstliches rein.
3. Der Ellebogen ist steif , der Ulnaris Nerv noch geklemmt . Evtl. kommt auch ein künstliches Ellebogengelenk rein.
4. Er hatte einen AORTA-Riß der mit einem Stent überbrückt wurde, soll das auch angegeben werden oder ist das keine INVALIDITÄT. Zählen die vielen vielen Narben auch dazu.
5. SIND DIE ÄRZTE IN DER KLINIK WO ER BEHANDELT WIRD VERPFLICHTET DIESES MIR AUSZUSTELLEN ? Wer sonst hätte alle Informationen des Unfalls.
Wie muss so etwas aussehen, damit es keine Probleme mit der Versicherung gibt und nichts versäumt wird ?
Über eineAntwort wäre ich sehr dankbar.
Lg Pipi768
ich möchte mich hiermit erst mal Vorstellen und bin Dankbar dafür, dass es ein solches Forum gibt.
Ich habe schon öfters mal hier im Forum herumgestöbert und fand dieses super hilfreich. Ich bin Angehörige (Ehefrau) meines im Mai 2010 verunfallten Mann als Fußgänger vom PKW bei über 60 Km/h überfahren. Er hatte viele viele Schutzengel. Nun ist es ja schon bald ein Jahr her, aber die Behandlungen und auch der ganze Papierkram hat ja noch lange kein Ende. Die Privatunfallversicherung schreibt, dass innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall die Invalidität von einem Arzt schriftlich festgestellt und von uns geltend gemacht werden muss. Jetzt habe ich eine Frage dazu.
Unser Rechtsanwalt schreibt uns, dass wir jetzt die ärztliche Vorstellung und die Feststellung, dass durch den Unfall auf Dauer die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist veranlassen sollen.
Frage 1. Wie geht man so etwas am besten an ?
Weil die Behandlungen ja noch nicht abgeschlossen sind.Was sollte da drin stehen, damit man nichts falsch macht.
1. Das Knie ist steif. Es soll ein künstliches herein.
2. Das Becken / Hüfte ist ebenfalls verknöchert und es muss weil das Becken eigentlich gar keine Richtige Pfanne hat, ebenfalls ein künstliches rein.
3. Der Ellebogen ist steif , der Ulnaris Nerv noch geklemmt . Evtl. kommt auch ein künstliches Ellebogengelenk rein.
4. Er hatte einen AORTA-Riß der mit einem Stent überbrückt wurde, soll das auch angegeben werden oder ist das keine INVALIDITÄT. Zählen die vielen vielen Narben auch dazu.
5. SIND DIE ÄRZTE IN DER KLINIK WO ER BEHANDELT WIRD VERPFLICHTET DIESES MIR AUSZUSTELLEN ? Wer sonst hätte alle Informationen des Unfalls.
Wie muss so etwas aussehen, damit es keine Probleme mit der Versicherung gibt und nichts versäumt wird ?
Über eineAntwort wäre ich sehr dankbar.
Lg Pipi768