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Private Versicherung

pipi768

Nutzer
Registriert seit
27 Mai 2010
Beiträge
2
Ort
Hessen
Hallo,
ich möchte mich hiermit erst mal Vorstellen und bin Dankbar dafür, dass es ein solches Forum gibt.
Ich habe schon öfters mal hier im Forum herumgestöbert und fand dieses super hilfreich. Ich bin Angehörige (Ehefrau) meines im Mai 2010 verunfallten Mann als Fußgänger vom PKW bei über 60 Km/h überfahren. Er hatte viele viele Schutzengel. Nun ist es ja schon bald ein Jahr her, aber die Behandlungen und auch der ganze Papierkram hat ja noch lange kein Ende. Die Privatunfallversicherung schreibt, dass innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall die Invalidität von einem Arzt schriftlich festgestellt und von uns geltend gemacht werden muss. Jetzt habe ich eine Frage dazu.
Unser Rechtsanwalt schreibt uns, dass wir jetzt die ärztliche Vorstellung und die Feststellung, dass durch den Unfall auf Dauer die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist veranlassen sollen.

Frage 1. Wie geht man so etwas am besten an ?
Weil die Behandlungen ja noch nicht abgeschlossen sind.Was sollte da drin stehen, damit man nichts falsch macht.
1. Das Knie ist steif. Es soll ein künstliches herein.
2. Das Becken / Hüfte ist ebenfalls verknöchert und es muss weil das Becken eigentlich gar keine Richtige Pfanne hat, ebenfalls ein künstliches rein.
3. Der Ellebogen ist steif , der Ulnaris Nerv noch geklemmt . Evtl. kommt auch ein künstliches Ellebogengelenk rein.
4. Er hatte einen AORTA-Riß der mit einem Stent überbrückt wurde, soll das auch angegeben werden oder ist das keine INVALIDITÄT. Zählen die vielen vielen Narben auch dazu.
5. SIND DIE ÄRZTE IN DER KLINIK WO ER BEHANDELT WIRD VERPFLICHTET DIESES MIR AUSZUSTELLEN ? Wer sonst hätte alle Informationen des Unfalls.
Wie muss so etwas aussehen, damit es keine Probleme mit der Versicherung gibt und nichts versäumt wird ?
Über eineAntwort wäre ich sehr dankbar.

Lg Pipi768
 
Hallo pipi768,

erst einmal, willkommen im Forum.

Da hat es deinen Mann aber ganz schön erwischt.

Ihr lasst euch von der Versicherung den Fragebogen zuschicken der von den Ärzten ausgefüllt werden muß. Wenn bei euch eine Frist von 21 Monaten angegeben ist versäumt ihr zwar nichts, doch besser zu früh als zu spät. Die Ärzte haben bis jetzt lediglich zu bescheinigen das eine körperliche Beeinträchtigung zurückbleiben wird.
Die Versicherung wird dann einen Gutachter beauftragen der den Gesundheitszustand deines Mannes beurteilen soll.

Über diesen Punkt "Begutachtung" wirst du im Forum viel nachlesen können und auch müssen. Ganz besonders, da die Behandlungen ja noch nicht abgeschlossen sind.

Ob es eine Verpflichtung für Ärzte gibt den Bogen auszufüllen weiß ich nicht, in der Regel jedoch machen sie es ohne Probleme.

Viel Erfolg
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo pipi768,

im großem und ganzen ist schon alles geschrieben worden. In der Regel wird bei den PUV. nach 12-15 Monaten (Frist) nach dem Unfall die Invalidität durch einen Arzt bestätigt und der PUV. angezeigt. Es reicht dabei eigentlich aus, wenn der Arzt einen verbleibenden Körperschaden bestätigt. Durch die PUV. wird dann ein GA. beauftragt, die Höhe der Invalidität festzustellen.
Wenn Dein Mann laut den Versicherungsunterlagen erst im 21 Monat nach dem Unfall eine Invalidität anzeigen muss, vermute ich mal, dass hier nur ein GA. durch die PUV. beauftragt und dieses für die Regulierung entscheidend sein wird.
Ihr habt einen RA. bereits beauftragt und ich hoffe, dass dieser ein Fachanwalt für Versicherungs- oder Verkehrsrecht ist, damit die Körperschäden auch fair durch die PUV. anerkannt und vergütet werden. Leider muss man die PUV. immer erst zwingen, Ihren vertraglich vereinbarten Pflichten nachzukommen, gerade bei diesen Großschäden.

MfG.
Pit
 
Guten Morgen,

dem Grunde nach, ist alles gesagt.
Nur eines noch: ich hatte letztens irgendwo gelesen, (verdammt, ich weiß nicht mehr wo), dass "nur" die Verletzungen/Einschränkungen/Invaliditäten begutachten und ggfls. entschädigt werden, die in dem Fragebogen der PUV (Invaliditätsanzeige) aufgelistet sind.

Sollte eine "vergessen" werden, wird diese nicht mitreguliert! Auch wenn sie erheblich ist bzw. zu (Teil-)Invalidität führt.

Grüßle vom Herzblut
 
pipi768,

stimmt was Herzblut schreibt, die Gutachternbekommen einen Auftrag indem klar festgelegt ist was dieser zu begutachten hat.

Deshalb mein Hinweis in der Suchfunktion zu lesen, alles was Gutachten betrifft.

Wenn dann konkrete Fragen auftauchen bitte weiterfragen:)

Gute Besseung und viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Herzlichen Dank für Eure Informationen.Dann werde ich mich mal genaustens Informieren. Weiß ja auch nicht genau ob z.B. die viele entstellende Narben auch ein Grad der Invalität ausmacht. Ich frage mich auch schon wie sich das verhält, wenn man eine Narbenbehandlung mitversichert hat und die Behandlung aber erst nach Abschluss aller OP´s gemacht werden soll . Wer weiß wann die wirklich alle abgeschlossen sind, wenn überhaupt. Ich frage mich ob die Versicherung die Summe auszahlen muss.Weiß das vielleicht einer von Euch ?
 
Hallo pipi768,

bitte lies mal in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach, ob Du wirklich erst nach 21 Monaten den Schaden geltend zumachen brauchst. Bei mir war die Frist 12-15 Monate.
Ich habe die Versicherung angerufen und gesagt, dass ich einen bleibenden Körperschaden geltend machen möchte. Das war wichtig. Die haben mir dann Unterlagen zugeschickt mit denen ich mir dann selbst einen Arzt für das Gutachten raussuchen konnte. Bei mir war es zum Glück nur das Knie. Da wurde geschaut, ob die Bewegung eingeschränkt ist, was die Kreuzbänder machen, wo ich noch Schmerzen habe und die Beine noch vermessen (soweit ich mich noch erinnern kann). Der Arzt sagte zu mir, dass bestimmt nichts raus kommt. Ich habe aber doch eine Entschädigungszahlung von der PUV erhalten.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo pipi 768,

tue bitte in Euerem Interesse, das was der von Euch beauftragte Anwalt schreibt.

Ob die Behandlungen abgeschlossen sind spielt in Euerem Fall keine Rolle. Es sind
sehr viele, schwerwiegende Verletztungen nachweiswbar. Die Klinik kann und muss
das bestätigen.

Die Invalidität (= Addition aller Körperschäden) beträgt mit Sicherheit mehr als 50 %)
Somit ist, falls im Vertrag mit der PUV, was sehr wahrscheinlich ist, eine Rentenzahlung
ab 50 % Invalidität vereinbart. Nachzulesen in den AUB.

Auch ist eine Vorausleistung auf die zu erwartende Versicherungsleistung (maximal bis
zur vereinbarten Todesfallsumme) zu erhalten. Wenn auch Narben mitversichert sind,
ist Euer Vertrag besonders "gut".

Trotz allem Unglück und Schmerzen, mag es Euch ein kleiner Trost sein wenigstens
finanziell Hoffnung auf Trost zu haben.


Wünsche Euch alles, alles Gute

Meggy
 
Ich habe auch eine Frage: Mein Mann hatte 2008 einen unverschuldeten Unfall. Er hat die rechte Schulter kaputt, einen Knochenbruch in der li. Hand sowie eine Verletzung am li. Knie. Am Knie wurde er 5 Monate später operiert. Der Hausarzt sowie weitere behandelnde Ärzte sagen, daß mein Mann dauerhaft erwerbsunfähig ist. Die Ärzte von der Reha 2009 (Einrichtung der Rentenversicherung) sagen, daß mein Mann vollzeitlich leichte arbeit machen könnte. Mein Mann ist bis heute durchgehend krankgeschrieben. Jetzt will die gegner. Haftpflicht nicht mehr das Verdienstausfallgeld zahlen. Sie behauptet, daß mein Mann Bewerbungen schreiben soll und daß er nicht erwerbsunfähig sei. Darf sie die Zahlung einfach aussetzen. Wir haben auch die Rente beantragt. Das Sozialgericht lehnte ab. Jetzt geht es vor das Landessozialgericht. Vielleicht kann mir jemand antworten, ob die gegner. Haftpflicht die Zahlung von dem Verdienstausfallgeld einfach verweigern kann.
 
Haftpflicht

Hallo Rosamunde.

die Versicherung kann ja viel schreiben, nur hoffe ich für euch, dass ihr euch das nicht gefallen lasst.

Wie beurteilt euer Arzt die Sachlage

Ansonsten wird euch wohl nur der Gang zum anwalt weiterhelfen, manchmal hilft da schon ein schreiben, weil privatpersonen werden von der Versicherungsgesellschaft oftmals nicht für ernst genommen.

wünsche euch viel glück und gut besserung
 
Hallo Reickja,
der Hausarzt sowie zwei weitere Ärzte halten meinen Mann für dauerhaft erwerbsunfähig. Die Ärzte der Reha (Einrichtung der Rentenversicherung)
sowie der Gutachter des Sozialgerichts und die Gutachter der gegnerischen Haftpflicht behaupten, mein Mann könne mind. 3 Std. normale oder 8 Std. leichte Arbeit verrichten. Die Versicherung beruft sich auf das Urteil des Sozialgerichts und verlangt, mein Mann solle Bewerbungen schreiben. Er sei voll arbeitsfähig. Deswegen haben die die Zahlungen einfach eingestellt, obwohl mein Mann bis heute durchgehend krankgeschrieben ist. Danke für die Antwort.
 
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