angela kämmerling
Nutzer
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- 17 Nov. 2006
- Beiträge
- 8
Hallo
Auf der Rehamesse habe ich gefragt, wie ich in den "Sozialwegweiser" Wer hilft wem reinkomme und das hat eine interessante Diskussion aufgeworfen.
Ich bin selbständige Rehaberaterin und unterstütze unter anderem Menschen nach Unfällen in allen Belangen der Rehabilitation.
Die Versicherungen bieten ja ebenfalls Rehadienste an. Bekannt sind die Reintra, die Rehacare und der Rehadienst der GenRe.
Häufig werde ich von den Versicherungen beauftragt, was eher schwierig ist, da die Betroffenen zu Beginn wenig Vertrauen haben.
Da ich jedoch der festen Überzeugung bin, daß der Betroffene "Herr des Verfahrens" sein sollte, arbeite ich zunehmend mehr im direkten Auftrag von Betroffenen oder im Team mit dem Rechtsanwalt und dem Betroffenen.
Die Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten und es ist ein gravierender Unterschied für den Betroffenen, wer mich beauftragt.
Unabhängig und "objektiv" (soweit das geht) bin ich sowieso, da es um den Betroffenen geht.
Die Möglichkeit, einen unabhängigen Berater einzuschalten, gibt es ab 2008 über den §17 SGB IX (Persönliches Budget) für den gesamten Rehabilitationsbereich, egal wer Leistungsträger ist. Ich hoffe, daß sich damit die Situation entspannt.
Was haltet ihr davon? Welche Erfahrungen habt Ihr mit den Diensten der Versicherungen gemacht?
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.
Angela
Auf der Rehamesse habe ich gefragt, wie ich in den "Sozialwegweiser" Wer hilft wem reinkomme und das hat eine interessante Diskussion aufgeworfen.
Ich bin selbständige Rehaberaterin und unterstütze unter anderem Menschen nach Unfällen in allen Belangen der Rehabilitation.
Die Versicherungen bieten ja ebenfalls Rehadienste an. Bekannt sind die Reintra, die Rehacare und der Rehadienst der GenRe.
Häufig werde ich von den Versicherungen beauftragt, was eher schwierig ist, da die Betroffenen zu Beginn wenig Vertrauen haben.
Da ich jedoch der festen Überzeugung bin, daß der Betroffene "Herr des Verfahrens" sein sollte, arbeite ich zunehmend mehr im direkten Auftrag von Betroffenen oder im Team mit dem Rechtsanwalt und dem Betroffenen.
Die Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten und es ist ein gravierender Unterschied für den Betroffenen, wer mich beauftragt.
Unabhängig und "objektiv" (soweit das geht) bin ich sowieso, da es um den Betroffenen geht.
Die Möglichkeit, einen unabhängigen Berater einzuschalten, gibt es ab 2008 über den §17 SGB IX (Persönliches Budget) für den gesamten Rehabilitationsbereich, egal wer Leistungsträger ist. Ich hoffe, daß sich damit die Situation entspannt.
Was haltet ihr davon? Welche Erfahrungen habt Ihr mit den Diensten der Versicherungen gemacht?
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.
Angela