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Priv. Unfallversicherung: Frist versäumt?

Hallo Troubadix,

ich bezog mich in meinem Beitrag auf die Bedigungen der PUV!
Es wird leider in einigen Beiträgen schnell nur die halbe Wahrheit reingestellt und dadurch kommt es schnell zu mißverständnissen.
Allso Kopf hoch und durch. :))

MfG.
Pit

Hallo Johanna,

Die PUV. schickt Dir ein Formblatt, dass der behandelnde Arzt auzufüllen hat und aus dem eine Invalidität hervorgeht muß. Dieses Formblatt hättest Du in der angegebenen Frist von 12-15 Monate nach Unfall von Deiner PUV. anfordern müßen.

MfG.

Pit
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Na toll. Sowas muss man erst anfordern.....

und alles andere Zeugs schicken sie einem unaufgefordert zu; so auch heute wieder: ein Angebot über eine Rentenzusatzversicherung. Mit solchen Angeboten überschwemmt mich diese Versicherungsgesellschaft geradezu......!
 
Hallo Johanna,

tja, hier stellt sich die Frage, wer will von wem was?

Hast Du dich nun schon mal bei einem RA. erkundigt?

MfG.
Pit
 
Hi Pit,

nein, hab ich noch nicht. Ich versuche nun, das Ruder noch herumzureissen: die Versicherung "versprach", sich zu beraten, telefonisch zu melden...... - was nicht geschah. Sogar ein Termin wurde mir zugesagt :cool:

Wie ist das mit Treu und Glauben? - Nachdem mit der Versicherung einige Telefonate stattgefunden hatten und auch ärztl. Befunde eingereicht wurden, aus denen eindeutig hervorging, dass der Unfall nicht ohne "Folgen" geblieben ist; man also von einem bleibenden Schaden ausgehen konnte, bin zumindest ich davon ausgegangen, dass denen klar ist, dass die Sache noch nicht "ausgestanden" ist......

Die AUB habe ich nun anpassen lassen: Ab 01.08. habe ich dann 24 Monate Zeit, eine Invalidität anzuzeigen. Doch das hilft mir in dem bestehenden Schadensfall auch nicht mehr.

Du hast mir einen Link genannt:
http://books.google.de/books?id=18jQ...num=8#PPA36,M1

Kann ich da nachhaken? Ich habe ja eine Arthrose, die sich durch die Infektion (MRSA) erheblich verschlimmert hat - vermutlich noch verschlimmern wird. Auch Haltungsschäden (Hüfte) sind absehbar.

Vieleicht wisst Ihr noch was. Ich denke, ich bin kein Einzelfall, wo sich die Versicherung eine Menge Geld spart, weil Fristen verstrichen sind.......
 
Hallo Johanna,

grundsätzlich nur alles schriftlich und keine telephonate mit der Versicherung!
Auf was willst Du dich berufen? "Ich habe letzte Woche mit den Papst gesprochen." Du wirst doch nur verarscht und hingehalten von dennen. Helfen kann Dir eventuell jetzt nur noch ein Fachanwalt und den hättest Du schon lägst aufsuchen sollen. Meiner Meinung nach ist es bei Dir schon fünf nach zwölf!
Mach Dich auf die Socken, wenn Du noch etwas herum reissen willst.

MfG.
Pit
 
Hallo Pit,

oh wie wahr.....

Bis jetzt habe ich mich von der Versicherung hinhalten lassen: sie würden sich darum kümmern, zurückrufen, Bla-Bla-Bla....

Scheint so, dass ich da selbst nichts mehr bewirke. Aber habe ich ohne Rechtschutzversicherung überhaupt die Chance (ohne noch einen Haufen Geld zu verlieren), dass ich noch was bewirke?
 
Hallo Johanna,

leider habe ich nicht alles gelesen. Was dir hilft, ist schnellstens ein RA. Auch wenn du keine Rechtsschutzvers. haben solltest, macht sich der RA sehr schnell bezahlt. Im übrigen ist die erste Beratung in der Regel kostenlos.
Schau mal unter: www.ra-buechner.de
Dieser könnte dir helfen.
Fordere die PUVnoch heute unmißverständlich auf, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Dieser Schritt muss von dir kommen, denn keiner kommt zu dir!

mfg.
Wolfgang
 
Guten Morgen W.Leucht,

die erste Beratung beim RA kostet (im Glücksfall wenn Du nur eine Versicherung hast) ~250€.

Nur wenn Du dem RA dafür einen Auftrag gibst rechnen sie die Beratungskosten ein.

Auch ein Beratungsgespräch (am Telefon z.B.) mit dem o.g. RA kostet Geld....also tappt nicht in diese Falle:eek:.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Johanna,

wenn Du dir aus finanzellen Gründen kein RA. leisten kannst, besteht die Möglichkeit bei deinem AG. einen Beratungsschein zubeantragen. Weiterhin besteht die Möglichkeit dort auch einen Antrag auf PKZ zustellen.
Versuch macht klug!

MfG.
Pit
 
Die Ausschlussfristen zur Geltendmachung einer Invalidität sind leider ein üblicher Fallstrick für alle Versicherten. Leider gibt es auch keine generell Pflicht des Versicherers, auf diese Frist hinzuweisen. Eine AUSNAHME kann aber dann bestehen, wenn es klare Anhaltspunkte für einen Dauerschaden gibt. Der Bundesgerichtshof hat hierzu einmal in einem Urteil vom 30.11.2005 Stellung genommen. Wird ausnahmsweise eine Hinweispflicht des Versicherers angenommen, muss dieser beweisen, dass er dem auch nachgekommen ist. Das kann er aber oftmals nicht. Außerhalb dieser besonderen Konstellationen ist ein Versäumen der Frist aber leider nicht mehr zu heilen.
 
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