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Priv. Unfallversicherung: Frist versäumt?

Hallo Pit,

vielen Dank für den Link! - Das hört sich ja gut an.

Da werde ich mal nachhaken.

Dir - und allen anderen - vielen Dank für Euere Tips.

Wenn Ihr noch was in der Art findet, was mir evt. hilft, die Ablehnung der Unfallversicherung zu kippen, (sie war am Freitag im Briefkasten) wäre ich Euch sehr dankbar.
 
Ähnlicher Fall

Hallo Johanna,
konnte Dir der Link weiterhelfen - oder bist Du anderweitig weitergekommen?
Ich habe einen ähnlichen Fall: Durch einen schweren Unfall habe ich eine Beinverkürzung mit Rotationsfehler, Knieschmerzen, Humpeln und Nervenläsion. Da die Unfallversicherung innerhalb der Frist nach 12 (+3) Monaten nicht eingechaltet wurde, muss sie keine Leistungen für Invalidität bezahlen. Sie bietet aber eine Summe auf freiwilliger Basis (7000€), wenn ich im Gegenzug eine Vergleichs- und Abfindungserklärung unterschreibe. Dazu meine Fragen:

Da die Frist (auf die ich auch schriftlich hingewiesen wurde) abgelaufen ist - muss die Versicherung nicht bezahlen - oder etwa doch?

Ist das finanzielle Entgegenkommen reine Kulanz oder will sie mit der Vergleichs- und Abfindungserklärung auf Nummer sicher gehen, dass keine weiteren Spätfolgen eingeklagt werden könnten? Sollte ich also das Angebot annehmen oder enstehen mir dadurch Nachteile?

Ich danke für Hinweise und Unterstützung!
Viele Grüße an alle im Forum.
 
Hallo unfalloptimist,

da die PUV Dich ja schriftlich über die Fristen informiert hat, mußt Du den Unfall doch gemeldet haben.
Warum wurde keine Begutachtung durch die PUV innerhalb der Frist gemacht

Bevor ich eine Abfindung unterschreibe würde ich erst einmal alles probieren...z.B. die BaFin mit dem Problem anschreiben oder den Ombudsmann in Berlin.

Viel Glück
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Johanna, Hallo Unfalloptimist,

Euch beiden würde ich dringend raten, einen RA. für Versicherungsrecht aufzusuchen und von diesen eure Sachverhalte prüfen lassen!
Es steht für Euch sehr viel auf dem Spiel, sodaß diese Ausgaben (falls keine Rechtschutzversicherug vorhanden) immer gerechtfertigt sind.
Bitte diesen Besuch nicht auf die lange Bank schieben.

MfG.
Pit
 
Hallo,
die Versicherung hatte den Krankenrücktransport aus dem Ausland übernommen und direkt danach mitgeteilt, dass ein Frist bestehen würde. Zu diesem Zeitpunkt bin ich von einem "normalen" Beinbruch ausgegangen, an Folgeschäden war nicht zu denken. Daher wurde keine Begutachtung gemacht. Da die Frist ja nun abgelaufen ist, dachte ich eigentlich, dass ich keinerlei rechtlichen Möglichkeiten habe - werde aber wohl trotzdem einen Fachanwalt einschalten. Kennt sich jemand mit den Kosten dafür aus?
Danke und Gruß

PS: Wenn wir das alles geklärt haben, machen wir eine Beratungsagentur auf ;-)
 
Hallo Unfalloptimist,

die Gebühren errechnen sich an der Höhe des Streitwertes.
Wenn Du keine Rechtschutz hast und Du auch nicht durch dritte geschädigt wurdest, kannst Du (wenn Du dir keinen RA aus eigenen Mittel leisten kannst) bei deinem zuständigem Amtsgericht einen Beratungsschein holen bzw. PKZ. beantragen.

MfG.

Pit
 
Hallo!

Bei mir bahnt sich ein ganz ähnliches Problem an. Die PUV hat mir allerdings immerhin unaufgefordert das Formblatt zugeschickt. Auch bei meinem Vertrag gilt die 15-Monats-Frist, welche Anfang September ausläuft. In dem Formblatt wird allerdings auch nach einem Gutachten gefragt! Ein Gutachten wurde zwar gemacht, aber das Ergebnis lässt auf sich warten. Meine BG hat den Gutachter sogar schon angemahnt, das Ergebnis zu schicken. Sprich: Ich habe noch keine Feststellung der MdE!

Verständnisfrage:

Was machen solche Fristen eigentlich für einen Sinn, wenn z.B. innerhalb von den 15 Monaten noch gar nichts abschliessendes festgestellt wurde. Was soll man denn auf die Frage nach einer BG-Unfallrente schreiben, wenn selbige noch gar nicht festgesetzt wurde, bzw, werden konnte?

Gruss:
Troubadix
 
GA BG hat nix mit GA OUV zu tun

Hallo Troubadix,

Deine PUV möchte ein Gutachten bzw. zumindest Stellungnahme von einem Arzt.
Da GA der BG spielt hierfür keine Rolle, die BG weist Dich sogar darauf hin, dass Du dieses GA gar nicht verwenden darfst.

Also sieh zu, dass Du ein GA von Deinem behandelnden Arzt bekommst.

Viel Glück
 
hallo, troubadur
von wem wurde das ga in auftrag gegeben?
mfg
pussi
 
Hallo Troubadix, Hallo Reickja,

bitte immer Sachlichkeit bei Euren Beiträgen!
Die PUV. schickt Dir ein Formblatt, dass der behandelnde Arzt auzufüllen hat und aus dem eine Invalidität hervorgeht muß.
Danach beauftragt die PUV. einen GA. mit der Erstellung eines GA.!

MfG.
Pit
 
Hallo,

interessante Beiträge!

Wie genau benennt sich das sog. "Formblatt"? - denn ich habe keines bekommen.
 
Hallo Troubadix, Hallo Reickja,

bitte immer Sachlichkeit bei Euren Beiträgen!

Jawoll Chef!:rolleyes:

Wenngleich ich in meinem Beitrag die angemahnte "Unsachlichkeit" vergeblich suche...:confused:

Das Gutachten wurde von der BG in Auftrag gegeben, um eine etwaige Unfallrente festzusetzen.

In dem Formblatt wird in einem separaten Abschnitt zunächst gefragt, ob der Unfall der gesetzlichen Unfallversicherung (Also doch in meinem Fall der BG) gemeldet wurde. Dann wird nach Name, Anschrift und Aktenzeichen gefragt. Schliesslich heist es (Zitat!):

"Haben sie von dort einen Rentenbescheid oder eine sonstige Nachricht erhalten? Wenn ja, bitten wir um Übersendung für kurze Zeit zur Einsichtnahme." (Zitat Ende)

Zuletzt wird nach dem Prozentsatz der Rente gefragt.

Aber aufgrund der recht kurzen Frist von nur 15 Monaten vermute ich mal, dass in dieser Zeit wohl viele Unfälle, die letztlich zur Berentung führen, noch nicht abschliessend begutachtet werden konnten. Es liegt ja in der Natur der Sache, dass ein Unfall, der zur Berentung führt, relativ schwer sein muss, und dementsprechend langwierig in der Heilung sind. Daher wundert mich das ganze eben so.


Troubadix
 
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