Ingeborg!
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Prämiennachteile in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Unfall mit Totalschaden.
Guten Tag!
Möglicherweise gibt es in diesem Forum jemanden, der mir einen Rat zu diesem Problem geben kann:
Unser Kfz wurde nachts, während es vor dem Haus ordnungsgemäß abgestellt war, durch einen Auffahrunfall total beschädigt. Die Haftungsfrage ist eindeutig zu Lasten des Schädigers und damit dessen Kfz-Haftpflichtversicherers geklärt und wir stehen kurz vor dem Abschluß der Regulierung.
Wir haben kurze Zeit nach dem Unfall ein Fahrzeug nachgekauft, das auch von der versicherungstechnischen Einstufung her dem Vorfahrzeug gleicht. Bei der Anmeldung zum bestehenden Versicherungsvertrag wurde uns sofort gesagt, daß durch den (unfreiwilligen!) Fahrzeugwechsel ein neuer Tarif zum Tragen kommt - natürlich mit höheren Beiträgen! Aber, durch einen Rabatt, der noch mit der Hauptverwaltung besprochen werden sollte, würde ein Beitragsausgleich stattfinden. Jetzt ist die Rechnung da und die Beiträge sind (natürlich!) höher, als sie für unser Vorfahrzeug gewesen wären! Man könne nichts mehr für uns tun - das sei allgemeines Lebensrisiko!
Nun sagt § 249 BGB u.a.:
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Kennt jemand Entscheidungen (Urteile...), die diesen aktuellen, zukünftigen und jährlich immer wiederkehrenden Vermögensschaden (durch Prämiennachteile) mit in die Haftpflicht-Regulierung einschließen?
Die Ergebnisse, die ich bisher im Internet finden konnte, beziehen sich überwiegend auf den Ersatz der Kosten für die Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko-Versicherung und deren Höherstufung als Regulierungsfolge. Hierbei findet ggf. durchaus ein Schadensausgleich statt.
Danke schon einmal!
Grüße von
Ingeborg!
Guten Tag!
Möglicherweise gibt es in diesem Forum jemanden, der mir einen Rat zu diesem Problem geben kann:
Unser Kfz wurde nachts, während es vor dem Haus ordnungsgemäß abgestellt war, durch einen Auffahrunfall total beschädigt. Die Haftungsfrage ist eindeutig zu Lasten des Schädigers und damit dessen Kfz-Haftpflichtversicherers geklärt und wir stehen kurz vor dem Abschluß der Regulierung.
Wir haben kurze Zeit nach dem Unfall ein Fahrzeug nachgekauft, das auch von der versicherungstechnischen Einstufung her dem Vorfahrzeug gleicht. Bei der Anmeldung zum bestehenden Versicherungsvertrag wurde uns sofort gesagt, daß durch den (unfreiwilligen!) Fahrzeugwechsel ein neuer Tarif zum Tragen kommt - natürlich mit höheren Beiträgen! Aber, durch einen Rabatt, der noch mit der Hauptverwaltung besprochen werden sollte, würde ein Beitragsausgleich stattfinden. Jetzt ist die Rechnung da und die Beiträge sind (natürlich!) höher, als sie für unser Vorfahrzeug gewesen wären! Man könne nichts mehr für uns tun - das sei allgemeines Lebensrisiko!
Nun sagt § 249 BGB u.a.:
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Kennt jemand Entscheidungen (Urteile...), die diesen aktuellen, zukünftigen und jährlich immer wiederkehrenden Vermögensschaden (durch Prämiennachteile) mit in die Haftpflicht-Regulierung einschließen?
Die Ergebnisse, die ich bisher im Internet finden konnte, beziehen sich überwiegend auf den Ersatz der Kosten für die Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko-Versicherung und deren Höherstufung als Regulierungsfolge. Hierbei findet ggf. durchaus ein Schadensausgleich statt.
Danke schon einmal!
Grüße von
Ingeborg!