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Prämiennachteile in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Unfall

Ingeborg!

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27 Sep. 2006
Beiträge
1,210
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Keine Angaben!
Prämiennachteile in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Unfall mit Totalschaden.

Guten Tag!

Möglicherweise gibt es in diesem Forum jemanden, der mir einen Rat zu diesem Problem geben kann:

Unser Kfz wurde nachts, während es vor dem Haus ordnungsgemäß abgestellt war, durch einen Auffahrunfall total beschädigt. Die Haftungsfrage ist eindeutig zu Lasten des Schädigers und damit dessen Kfz-Haftpflichtversicherers geklärt und wir stehen kurz vor dem Abschluß der Regulierung.

Wir haben kurze Zeit nach dem Unfall ein Fahrzeug nachgekauft, das auch von der versicherungstechnischen Einstufung her dem Vorfahrzeug gleicht. Bei der Anmeldung zum bestehenden Versicherungsvertrag wurde uns sofort gesagt, daß durch den (unfreiwilligen!) Fahrzeugwechsel ein neuer Tarif zum Tragen kommt - natürlich mit höheren Beiträgen! Aber, durch einen Rabatt, der noch mit der Hauptverwaltung besprochen werden sollte, würde ein Beitragsausgleich stattfinden. Jetzt ist die Rechnung da und die Beiträge sind (natürlich!) höher, als sie für unser Vorfahrzeug gewesen wären! Man könne nichts mehr für uns tun - das sei allgemeines Lebensrisiko!


Nun sagt § 249 BGB u.a.:

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.


Kennt jemand Entscheidungen (Urteile...), die diesen aktuellen, zukünftigen und jährlich immer wiederkehrenden Vermögensschaden (durch Prämiennachteile) mit in die Haftpflicht-Regulierung einschließen?

Die Ergebnisse, die ich bisher im Internet finden konnte, beziehen sich überwiegend auf den Ersatz der Kosten für die Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko-Versicherung und deren Höherstufung als Regulierungsfolge. Hierbei findet ggf. durchaus ein Schadensausgleich statt.

Danke schon einmal!


Grüße von
Ingeborg!
 
Nachteile

Hallo Ingeborg,

ein Gerichtsurteil zu Deinem Problem kann ich Dir nicht liefern, aber.... warum wechselst Du nicht einfach die Versicherung?

Wahrscheinlich würde das Dein Problem eher lösen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Grüß Dich, Ingeborg,

Du bist auf der richtigen Spur. Die einschlägige Vorschrift hast Du gefunden. Du hats Anspruch auf den Prämiennachteil, aber jetzt passe auf, damit Du nicht aufs Glatteis geführt wirst:

Der gegnerische Verischerer wird vielleicht dieses Problem mit einem anderen Problem verwechseln wollen, das auch anders gelöst wird. Das geht so:

Wenn man ein Mitverschulden hat (da ist eigentlich schon SChluss: Hast Du nicht, damit aus), dann kann es sein, dass deswegen (!) die eigene KFZ-Haftpflicht-Prämie raufgeht (weil Du in der Rabattstaffel hochgestuft worden bist - was bei Dir nciht der Fall ist). Bei diesem Thema sagt eine BGH-Rechtsprechung, dass man diesen Raufstufungsschaden auch nicht teilweise ersetzt bekommt. Das meint der BGH. Ich bin Inhaber der Deutschen Richterprüfung, aber ich verstehe das Urteil des BGH trotzdem nicht. Das -so arrogant bin ich!- spricht dafür, dass dem BGH da ein Purzelbaum geglückt ist, aber kein gescheites Urteil. Was immerhin, zum Glück selten vorkommt.



Egal: Die Versicherung wird die Versuchung umtreiben, diesen zuletzt genannten Fall von Deinem, auf die Entfernung so ein bischen ähnlich klingenden Fall gründlich zu "verwechseln". Bleibe da bitte steif, sage denen, dass Du schon gemerkt hast, wo der Untereschied liegt, und dass man fehlende Einsichten beim Versicherer durch vorhandene Einsichten bei einem Richter ersetzen kann, so was heißt dann "Urteil". Wenn nicht, hau ruck mit der Klage.

ISLÄNDER
 
§ 249 BGB - zum Schadensersatz verpflichtet....

Hallo Isländer!


Im nächsten Jahr werde ich das mal schriftlich mit der Kfz-Versicherung ausdiskutieren; unser Anwalt meinte letztendlich, daß hier nichts mehr zu machen sei - sei eben Lebensrisiko o.ä.! War allerdings vorher noch meiner Meinung, auch im Hinblick auf diesen Teil des vollständigen Schadenersatzes, der nicht nur ab und für 2013 finanzielle Nachteile mit sich bringt, sondern Jahr für Jahr gleiche Auswirkungen haben wird!

Leider konnte ich kein Urteil finden, das sich mit dieser Art von Schadenersatz befaßt/e - wird's aber sicher geben, weil eben alles schon einmal so oder ähnlich verhandelt wurde!

Ich wünsche ein friedliches Weihnachtsfest und danke Euch allen!


Grüße von
Ingeborg!
 
ein Gerichtsurteil zu Deinem Problem kann ich Dir nicht liefern, aber.... warum wechselst Du nicht einfach die Versicherung?

Wahrscheinlich würde das Dein Problem eher lösen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)

Hallo,
der Wechsel ist wirklich das beste, was man machen, es sind ja eh die meisten zum 1 Januar mit dem Beitrag hochgegangen.
Jetzt zahle ich auch mit der neuen Versicherung weniger als vor der Erhöhung.
 
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