Schoppi
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
ich habe eine Frage an euch. Ich bin privat krankenversichert und hab ne private BU.
Da ich vor 2 Wochen die Wiedereingliederung abbrechen mußte hat die KV angekündigt, mich zu einem Gutachter zu schicken, um festzustellen, ob ich BU bin. Ich gehe 100%ig davon aus, daß der das auch bestätigen wird, weil die KV nicht weiter zahlen möchte.
Meine BU hingegen weigert sich weiterhin, d.h. ich bekomme ab dann kein Kranknegeld mehr und auch keine BU. Hier tut sich eine riesige Lücke auf. Gibt es denn kein Urteil, daß die private BU verpflichtet zu zahlen, wenn die KV sagt, daß ich BU bin.
Angenommen ich verlieren den Rechtsstreit gegen die BU, dann ist doch zumindest nachgewiesen, daß die KV hätte weiterzahlen müssen, weil ich ja weiterhin arbeitsunfähig bin. Wer zahlt dann Muß ich dann gegen die KV auch rechtlich vorgehen?
Eigentlich dürfte das eine nicht das andere ausschließen.oder wie seht ihr das?
Andree
ich habe eine Frage an euch. Ich bin privat krankenversichert und hab ne private BU.
Da ich vor 2 Wochen die Wiedereingliederung abbrechen mußte hat die KV angekündigt, mich zu einem Gutachter zu schicken, um festzustellen, ob ich BU bin. Ich gehe 100%ig davon aus, daß der das auch bestätigen wird, weil die KV nicht weiter zahlen möchte.
Meine BU hingegen weigert sich weiterhin, d.h. ich bekomme ab dann kein Kranknegeld mehr und auch keine BU. Hier tut sich eine riesige Lücke auf. Gibt es denn kein Urteil, daß die private BU verpflichtet zu zahlen, wenn die KV sagt, daß ich BU bin.
Angenommen ich verlieren den Rechtsstreit gegen die BU, dann ist doch zumindest nachgewiesen, daß die KV hätte weiterzahlen müssen, weil ich ja weiterhin arbeitsunfähig bin. Wer zahlt dann Muß ich dann gegen die KV auch rechtlich vorgehen?
Eigentlich dürfte das eine nicht das andere ausschließen.oder wie seht ihr das?
Andree