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PKV und private BU - wer muss zahlen?

Schoppi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
29 Sep. 2007
Beiträge
158
Alter
53
Ort
Weilburg
Website
www.niceday24.de
Hallo,

ich habe eine Frage an euch. Ich bin privat krankenversichert und hab ne private BU.
Da ich vor 2 Wochen die Wiedereingliederung abbrechen mußte hat die KV angekündigt, mich zu einem Gutachter zu schicken, um festzustellen, ob ich BU bin. Ich gehe 100%ig davon aus, daß der das auch bestätigen wird, weil die KV nicht weiter zahlen möchte.
Meine BU hingegen weigert sich weiterhin, d.h. ich bekomme ab dann kein Kranknegeld mehr und auch keine BU. Hier tut sich eine riesige Lücke auf. Gibt es denn kein Urteil, daß die private BU verpflichtet zu zahlen, wenn die KV sagt, daß ich BU bin.
Angenommen ich verlieren den Rechtsstreit gegen die BU, dann ist doch zumindest nachgewiesen, daß die KV hätte weiterzahlen müssen, weil ich ja weiterhin arbeitsunfähig bin. Wer zahlt dann Muß ich dann gegen die KV auch rechtlich vorgehen?

Eigentlich dürfte das eine nicht das andere ausschließen.oder wie seht ihr das?

Andree
 
Guten Morgen Andree,

ich habe genau den gleichen Fall.
Letztes Jahr im Mai07 habe ich durch ein Attest meines Arztes (70% Berufsunfähig) meine BUZ-Rente bei meiner LV mit BUZ eingereicht.

Bei der gleichen Gesellschaft habe ich eine Private Zusatzversicherung, dieses zahlte mir ein Krankentagegeld.

2 Monate später bekam ich von meiner PKV einen Brief, da ich BU-Rente beantragt habe halten sie mich für BU (nah wenigstens einer hält mich für BU:D) und ab..blablabla bekomme ich kein KTG mehr.
Zeitgleich ein Brief meiner BUZ, ab dem Tage ..blablabla zahlen sie erst einmal aus Kulanz die BUZ-Rente bis das von ihnen gestellte GA vorliegen würde...längstens aber auch nur für ein halbes Jahr.
Das halbe Jahr ist schon rum, einen Monat haben sie (wieder mal wie gütig) aus Kulanz gezahlt.....das GA liegt noch nicht vor.

Ob ich jetzt am 1.April meine BUZ-Rente weiter bekomme:eek:.

Ich habe den Vorstand der Versicherung angeschrieben und gefragt wie sich das Verhalter seiner Versicherung mit den Versicherungsbedingungen trägt.
"Als BU gilt, wer 6 Monate krankgeschrieben ist...blablabla..."
Seine SB brauchen jetzt fast ein Jahr um meine Berufsunfähigkeit zu prüfen und dabei bin ich jetzt schon 19 Monate total berufsunfähig. Ich habe ihm 1.)meine Medikamentenliste:eek:
2.)100% Transportunfähigkeit für Öfftl. Verkehrsmittel
3.)2. Attest vom Dez07 über weiterhin 70% BU, von einer Uniklink ausgestellt
beigelegt. Ich denke dazu muß man kein Fachmann sein um meine BU zu erkennen.......soviel Sachverstand könnte auch ein SB haben.

Ich habe vorsorglich die ganze Zeit, Monat für Monat mir meine 100%tige Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bestätigen lassen. Auf dem gleichen Formular das ich von meiner PKV bekommen habe......sollte die BUZ nun meinen ich bin (trotz 2.Attest vom Dez.07, wieder 70% BU) nicht berufsunfähig, bekommen sie sofort wieder Krankmeldungen von mir.

Ich habe nicht zugestimmt das die PKV mir einen neuen Vertrag ohne Krankentagegeld gibt. Also zahle auch jetzt noch monatlich den etwas höheren Beitrag...eben inkl. KTG....sicher ist sicher.
Das kündige ich erst wen die BUZ endlich mal (ohne Kulanz) zahlt

Besorge Dir Atteste. Warst Du in der Uni?
Ich kann mir auch vorstellen das es für Dich schwer sein wird an eine BU-Rente zu kommen solange Du noch arbeitest.
Sollte Deine PKV ein GA erstellen lassen, so wird sicher eine BU daraus hervorgehen......nimm dieses GA auch für Deine BU-Rente.

Ich finde es wirklich zu ko...:eek: wie uns die Versicherungen betrügen und mein nächster Schritt ist auch die Öffentlichkeit.
Wie von den lieben Politikern gewünscht habe ich Monat für Monat...und das viele viele Jahre...Vorsorge für den Fall X gezahlt....und nun ist dieses Fall X leider eingetreten....die Beiträge muß ich trotzdem weiterhin zahlen....aber meine vertraglich festgelegte Rente oder Invaliditätszahlung bekomme ich bis jetzt nicht.
Jeder meiner Leserbriefe(z.B. FAZ) zu genau diesem Thema wurde nie abgedruckt.
Aber in der nächsten Sonntagsausgabe wieder eine Seite mit..."Also eine BU-Versicherung sollte doch wirklich jeder haben:mad:"

Ist wieder mehr geworden als ich schreiben wollte......laßt Euch Ostern nicht verderben...sucht unterm Schnee nach bunten Eiern.

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

danke für deine Antwort. Ach ja, seit 2 Wochen gehe ich nicht mehr arbeiten, ahbe Wiedereingliederung abgrebrochen, wegen der starken Kopfschmerzen seit 4 Wochen. Ist kaum auszuhalten.
Su hast Glück, daß du die BU und das KTG bei der gleichen Gesellschaft hast, denke ich, denn wenn die gleiche Gesellschaft sagt, daß du BU bist nur um nicht mehr KTG zu zahlen wäre es totaler Schwachsinn, wenn sie dir die BU verweigern, wobei man auf alles gefaßt sein muß.
Ich habe mein KTG bei der DKV und die BU bei der Hannoverschen-Leben. Das wird sehr schwer. Ich hoffe, daß ich jetzt jemanden finde, der zumindest meine starken Kopfschmerzen zuordnen kann. Habe dafür noch keinen Befund. Nur Vermerke meines Hausarztes mit Medikamentenverordnung. Ibuprofen und Maxalit.
Ich bin gespannt. Die, die zahlen müssen sagen ich bin BU und stellen ihre Zahlung ein, die die dann zahlen müßten sagen NEIN. Dann bekomme ich vom Arbeitsamt Geld. Sobald aber die BFA sagt, ich bin nicht EU, dann stellen die auch die Zahlung ein. Und dann Brückensturz,oder

Andree
 
Hallo Schoppi,

habe deiner Frage mal ein eigenes Thema gewidmet, damit es nicht zu wirr wird. Leider Gottes höre ich in letzter Zeit immer häufiger von der Problematik PKV sagt BU und BU will nicht zahlen.

Seit neuestem gibt es Gesellschaften, die - vorausgesetzt du schließt sowohl BU als auch PKV bei denen ab - garantieren dass du die BU-Leistungen erhälst, wenn du von der PKV als BU ausgelistet wirst. Dies wird dir aber sicherlich wenig weiterhelfen, da du ja Verträge bei unterschiedlichen Gesellschaften hast, die einen solchen Übergang nicht garantieren.

Zu deinen Fragen:
Gibt es denn kein Urteil, daß die private BU verpflichtet zu zahlen, wenn die KV sagt, daß ich BU bin.
Nein, da kenne ich keins. Hintergrund dürfte auch sein, dass wenn die PKV sagt BU, die BU noch Leistungsverweigerungsgründe hat. Mögliche Leistungsverweigerungsgründe wären z.B.:
- vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
- abstrakte oder konkrete Verweisbarkeit, sofern im Vertrag vereinbart
- Einholung eines eigenen Gutachtens, das die Ergebnisse des PKV-Gutachtens nicht bestätigt, demzufolge Ablehnung der BU-Leistung :mad: Leider Gottes ist kein BU-Versicherer verpflichtet dem Ergebnis des PKV-Gutachtens zu folgen.

Angenommen ich verlieren den Rechtsstreit gegen die BU, dann ist doch zumindest nachgewiesen, daß die KV hätte weiterzahlen müssen, weil ich ja weiterhin arbeitsunfähig bin.
Nein! Wenn die private BU / das Gericht feststellt, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, heißt das noch lange nicht, dass du arbeitsunfähig bist. Die PKV leistet schließlich nur bei 100%iger Arbeitsunfähigkeit und diese Frage der Arbeitsunfähigkeit wird bei einem BU-Gutachten gar nicht gestellt.
Theoretisch könnte die BU ja auch abgelehnt werden, weil überhaupt keine Leistungsbeeinträchtigung nachgewiesen werden kann, also auch z.B. eine 0%-ige Arbeitsunfähigkeit besteht.

(...) daß die KV hätte weiterzahlen müssen, weil ich ja weiterhin arbeitsunfähig bin. Wer zahlt dann Muß ich dann gegen die KV auch rechtlich vorgehen?
Wenn die PKV dich für BU erklärt, schickt sie bei Gültigkeit des allten VVG in der Regel auch einen Brief, in dem sie dich auf die Klagefrist gem. § 12 Abs.3 VVG hinweist. Solltest du also nicht rechtzeitig die Klage gegen die PKV einreichen, ist die Entscheidung der PKV gültig und der Krankentagegeldvertrag bleibt gekündigt/auf Anwartschaft gestellt.

Ich denke, du kommst bei diesen Problemen ohne Fachanwalt für Versicherungsrecht nicht aus. Evtl. wäre es auch sinnvoll, dass du/der Anwalt sich mal mit dem Thema Streitverkündung beschäftigst, vielleicht könnte dies ein probates juristisches Mittel sein.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

danke für deine Antworten. Ich habs mir eigentlich schon fast gedacht. Ich lasse mich bei einer eventuellen BU durch die KV weiterhin zu 100% krank schreiben und hebe die Krankmeldungen auf.
Einen Fachanwalt für das Verischerungsrecht habe ich bereits beauftragt. Ich hoffe sehr, dass er gut ist und was wegschaffen kann.

Bleibt dann am Ende doch nur die Brücke, bevor Haus und Garten weg ist wegen Geldmangel.

Grüße und schöne Ostern,

Andree
 
Hallo Andree,

halt, stopp! Nur das Aufheben der AU-Bescheinigungen reicht evtl. nicht. Wenn dir die PKV eine Klagefrist gesetzt hat, musst du auch Klage einreichen um die Entscheidung nicht "rechtskräftig" werden zu lassen!

Ansonsten sind bei uneinheitlichen Entscheidungen dieser "existenzsichernden" Versicherungen bei zu erwartenden jahrelangen gerichtlichen Streitereien meines Erachtens folgende Entwicklungen möglich (Aufzählung unvollständig):
a) man trägt den absehbaren finanziellen Ruin mit Fassung und landet unter der Brücke
b) einem fehlt die psychische Stärke bei obigem Prozess und landet in der Psychiatrie, immerhin ein warmes Bett :eek:

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

habe ich notiert, aber ich denke mein Anwalt sollte das wissen.
Tja, warmes Bett. Was mache ich mit meiner Frau und meinen
drei süssen Jungs. Glaube kaum, daß ich die mitnehmen kann.

Die Zeit wird es zeigen,

Andree
 
BU und KTG

Hallo,


da das Thema bei mir auch Aktuell ist, ein paar Gedabken dazu.

Für GKV Krankenversicherte gilt:

Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben auch dann einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Nach der Intention des Gesetzgebers ist es nämlich nicht gewollt, dass Leistungen, die aus dem Grund der privaten Absicherung abgeschlossen wurden, zu einer Kürzung von Ansprüchen aus der gesetzlichen Sozialversicherung führen.
Zu dieser Auffassung ist das Sozialgericht Trier in seinem rechtskräftigen Urteil vom 06.10.2011, Az. S 1 KR 54/11, gekommen.

Anders bei PKV Versicherte:

hier schließen sich BU-Rente und PKV Krankentagegeld in der Regel aus.

Ich habe bei eine Firma nachgefragt, ob die mir bei der BU-Rente helfen könnten.
Selbst hatte ich 2004 und 2009 einen BU Antrag gestellt, jeweils mit Ablehung.
Die Firma hat vor 3 Monaten den Antrag gestellt, alles aufgesetzt die "richtigen" Ärzte benannt und siehe da, jetzt ist BU durch.
Wermutstropfen: Die Firma bekommt gutes Geld dafür.
 
Ich habe bei eine Firma nachgefragt, ob die mir bei der BU-Rente helfen könnten.
Selbst hatte ich 2004 und 2009 einen BU Antrag gestellt, jeweils mit Ablehung.
Die Firma hat vor 3 Monaten den Antrag gestellt, alles aufgesetzt die "richtigen" Ärzte benannt und siehe da, jetzt ist BU durch.
Wermutstropfen: Die Firma bekommt gutes Geld dafür.

Hallo Oerni,
wäre schön wenn du mal was zu der Firma schreiben könntest. Denke das würde viele interessieren: Wie das abläuft und wie hoch die Kosten sind. Prozentual oder wollen die einen Mindesbetrag unbahängig von der Versicherungsumme? Was sind die Voraussetzungen, damit die einen Fall übernehmen?
Erinnere mich, irgendwer hatte schon mal einen Hinweis auf die Internetseiten solcher Dienstleistungsfirmen eingestellt. Da waren aber damals keine Hinweise zu finden wie das abläuft: Wann die einen Fall übernehmen und wie hoch die (Erfolgs-)kosten sind.

P.S. Glückwunsch dass es jetzt so schnell geklappt hat

VG DH
 
Hallo DieHard,

ja die Firma wurde von mir schon mal eingestellt.
Joker etwas geantwortet.
Die Kosten sind relativ je nachdem aus welcher warte man es sehen will.

Ablauf:
Unterlagen sichten - Übernahme Ja oder Nein
Zusage Ja, man wird zu ganz bestimmten Ärzten med.Untersuchung geschickt.
Zusammen mit der Fa und den Ärzten wird ein für die BU VS wichtiges Gutachten geschrieben.
Dann der VS mitgeteilt.
 
Ablauf:
Unterlagen sichten - Übernahme Ja oder Nein
Zusage Ja, man wird zu ganz bestimmten Ärzten med.Untersuchung geschickt.
Zusammen mit der Fa und den Ärzten wird ein für die BU VS wichtiges Gutachten geschrieben.

Hallo Oernie,
wäre schön wenn du es noch etwas ausführlicher schreiben könntest. Unterlagen: Kopie vom Versicherungsschein und Arztberichten?
Oder wollen die komplette Arztakten haben?
Wird das Gutachten dann von denen vorfinanziert?
Danke für Antworten.

VG DH
 
Wer Lesen kann .......

Hallo DieHard,

ich bin es ehrlich gesagt Leid, ständig Dinge die schon mal geschrieben sind, zu wiederholen.

Man kann einfach hier im Forum suchen, man findet bestimmt die Informationen bereits,
wenn nicht gibt es eine Internetseite und dort kann nachgelesen werden.

https://www.facebook.com/anspruchundleistung
 
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