Tscharlie
Erfahrenes Mitglied
Hallo
heute wenden wir uns in einer wichtigen Sache an euch, die auch uns
Unfallgeschädigte betrifft.
im Rahmen der Änderungen des Bundesteilhabegesetzes soll auch die
versorgungsmedizinische Verordnung (VersMedV) geändert werden. Die
Verordnung legt die Grundsätze fest und bildet die Grundlage der
Bewertung im Verfahren um die Anerkennung einer Schwerbehinderung.
Der Gesetzgeber möchte nun die Grundlagen in einigen wesentlichen
Punkten ändern, was bei vielen Menschen mit Behinderung zu
Verschlechterungen führen kann, weswegen auch wir als Unfallgeschädigte
davon betroffen sind. Die Änderungen betreffen vor allem die Bereiche
Grundlagen, Heilungsbewährung, Bildung des Gesamt-GdB und das Verfahren.
Einige der geplanten Verschlechterungen sind von besonderer Bedeutung:
- Das im ganzen Sozialrecht geltende Prinzip der Pflicht zur
Amtsermittlung soll auf den Kopf gestellt werden, Gutachter sollen bei
der Bewertung der Leistungsbeeinträchtigungen künftig „das bestmögliche
Behandlungsergebnis“ unterstellen.
- Für einige Erkrankungen soll der GdB von 30 auf 20 abgesenkt werden.
- Ein Einzel-GdB von 10 und 20 soll nicht mehr in den Gesamt-GdB
einfließen, was folglich zur Rückstufung führt.
- Der GdB soll künftig deutlich öfter nur noch befristet gewährt werden.
- Künftig soll der GdB nach Verwendung der Hilfsmittel und
Gebrauchsgegenständen bemessen werden, Betroffene müssten mehr als
bislang beweisen, dass sie nicht gut versorgt sind und Ihr Arzt sie
nicht richtig behandelt.
- Der Feststellungszeitraum sollen nach Altersstufen begrenzt werden (so
in etwa mit 60 Jahren ist die Behinderung dann nur noch altersbedingt).
- Auch ein Bestandsschutz soll nicht für alle gelten, es könnte es sein,
dass die Versorgungsämter den Status überprüfen und die
Schwerbehinderung wieder entziehen.
Die 6. VersMedVO-ÄndVO hat also ganz erhebliche sozialpolitische
Bedeutung und wird bei Umsetzung bei vielen Betroffenen zu erheblichen
Verschlechterungen führen, die auch uns betrifft.
Da das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bereits einen
Referentenentwurf in die Gesetzesberatung gegeben hat, wurde vom Verein
Bürger für Bürger und EUTB Bodensee/Oberteruingen eine Petition (an das
BAMS Hr. Minister Hubertus Heil) gestartet.
Die Petition ist unter folgendem Link zu erreichen:
Versorgungsmedizinischen Verordnung: Durchsetzung der UN Behindertenrechtskonvention - Online-Petition
Weitere Infos von Thomas Schalski und dem Verein EUTB
Bodensee/Oberteruingen:
http://eutb-bodensee-oberschwaben.de/aktuelles
heute wenden wir uns in einer wichtigen Sache an euch, die auch uns
Unfallgeschädigte betrifft.
im Rahmen der Änderungen des Bundesteilhabegesetzes soll auch die
versorgungsmedizinische Verordnung (VersMedV) geändert werden. Die
Verordnung legt die Grundsätze fest und bildet die Grundlage der
Bewertung im Verfahren um die Anerkennung einer Schwerbehinderung.
Der Gesetzgeber möchte nun die Grundlagen in einigen wesentlichen
Punkten ändern, was bei vielen Menschen mit Behinderung zu
Verschlechterungen führen kann, weswegen auch wir als Unfallgeschädigte
davon betroffen sind. Die Änderungen betreffen vor allem die Bereiche
Grundlagen, Heilungsbewährung, Bildung des Gesamt-GdB und das Verfahren.
Einige der geplanten Verschlechterungen sind von besonderer Bedeutung:
- Das im ganzen Sozialrecht geltende Prinzip der Pflicht zur
Amtsermittlung soll auf den Kopf gestellt werden, Gutachter sollen bei
der Bewertung der Leistungsbeeinträchtigungen künftig „das bestmögliche
Behandlungsergebnis“ unterstellen.
- Für einige Erkrankungen soll der GdB von 30 auf 20 abgesenkt werden.
- Ein Einzel-GdB von 10 und 20 soll nicht mehr in den Gesamt-GdB
einfließen, was folglich zur Rückstufung führt.
- Der GdB soll künftig deutlich öfter nur noch befristet gewährt werden.
- Künftig soll der GdB nach Verwendung der Hilfsmittel und
Gebrauchsgegenständen bemessen werden, Betroffene müssten mehr als
bislang beweisen, dass sie nicht gut versorgt sind und Ihr Arzt sie
nicht richtig behandelt.
- Der Feststellungszeitraum sollen nach Altersstufen begrenzt werden (so
in etwa mit 60 Jahren ist die Behinderung dann nur noch altersbedingt).
- Auch ein Bestandsschutz soll nicht für alle gelten, es könnte es sein,
dass die Versorgungsämter den Status überprüfen und die
Schwerbehinderung wieder entziehen.
Die 6. VersMedVO-ÄndVO hat also ganz erhebliche sozialpolitische
Bedeutung und wird bei Umsetzung bei vielen Betroffenen zu erheblichen
Verschlechterungen führen, die auch uns betrifft.
Da das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bereits einen
Referentenentwurf in die Gesetzesberatung gegeben hat, wurde vom Verein
Bürger für Bürger und EUTB Bodensee/Oberteruingen eine Petition (an das
BAMS Hr. Minister Hubertus Heil) gestartet.
Die Petition ist unter folgendem Link zu erreichen:
Versorgungsmedizinischen Verordnung: Durchsetzung der UN Behindertenrechtskonvention - Online-Petition
Weitere Infos von Thomas Schalski und dem Verein EUTB
Bodensee/Oberteruingen:
http://eutb-bodensee-oberschwaben.de/aktuelles
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