Rekobär
Erfahrenes Mitglied
Hallo @,
ich war heute am OLG Dresden in einer Berufungssache tätig. Wie so oft unterstützte ich dabei die Klägerin und deren Anwalt. Zunächst vermuteten wir, dass dies eine Showveranstaltung wird, da ja zum Thema § 522 ZPO eine Änderung vom Gesetztgeber verabschiedet wurde. Bevor eine Berufung unwiderruflich abgeschmettert werden kann, muss vorher eine mündliche Verhandlung erfolgen.
Nun, die Kammer nahm sich der Berufung an und verwies die Beweisaufnahme nicht ans LG zurück, sondern entschloss sich, diese selbst durchzuführen, sehr zum Verdruss des Versicherungsanwaltes. Damit hatte dieser überhaupt nicht gerechnet und auch nicht, dass sich die Klägerin nicht nur ihren Anwalt, sondern auch noch technischen Sachverstand mitbringt.
Der Gegnerische Anwalt hat natürlich versucht möglichst zu verhindern, dass ich irgendeinen Kommentar abgeben kann, aber auch hier wurde er von der Kammer zurechtgewiesen, dass ich ja nicht als Sachverständiger, sondern als Parteienvortragener da bin. So geht es natürlich auch.
Alles in Allem ist das schon einmal ein guter Erfolg. Man muss natürlich fairer halber dazu sagen, dass damit die Berufung noch nicht gewonnen ist. Bis dahin ist noch einiges zu tun.
Gruss der RekoBär
ich war heute am OLG Dresden in einer Berufungssache tätig. Wie so oft unterstützte ich dabei die Klägerin und deren Anwalt. Zunächst vermuteten wir, dass dies eine Showveranstaltung wird, da ja zum Thema § 522 ZPO eine Änderung vom Gesetztgeber verabschiedet wurde. Bevor eine Berufung unwiderruflich abgeschmettert werden kann, muss vorher eine mündliche Verhandlung erfolgen.
Nun, die Kammer nahm sich der Berufung an und verwies die Beweisaufnahme nicht ans LG zurück, sondern entschloss sich, diese selbst durchzuführen, sehr zum Verdruss des Versicherungsanwaltes. Damit hatte dieser überhaupt nicht gerechnet und auch nicht, dass sich die Klägerin nicht nur ihren Anwalt, sondern auch noch technischen Sachverstand mitbringt.
Der Gegnerische Anwalt hat natürlich versucht möglichst zu verhindern, dass ich irgendeinen Kommentar abgeben kann, aber auch hier wurde er von der Kammer zurechtgewiesen, dass ich ja nicht als Sachverständiger, sondern als Parteienvortragener da bin. So geht es natürlich auch.
Alles in Allem ist das schon einmal ein guter Erfolg. Man muss natürlich fairer halber dazu sagen, dass damit die Berufung noch nicht gewonnen ist. Bis dahin ist noch einiges zu tun.
Gruss der RekoBär