Daddycoool
Neues Mitglied
- Registriert seit
- 11 März 2017
- Beiträge
- 2
Ich habe folgende Problematik und würde mich über Eure Hilfe freuen:
Bin selbständig, privat Krankentagegeld versichert, und seit Ende 2014 krankgeschrieben.
Die PKV kennt keine " Aussteuerung " nah 78 Wochen, hat aber alle paar Monate begutachtet.
Das letzte Gutachten der Krankenversicherung kommt zum Schluss, es gäbe keine Aussicht auf Besserung und somit läge Berufsunfähigkeit vor.
Die ebenfalls private Berufsunfähigkeitsversicherung sieht einen Leistungsanspruch nicht als nachgewiesen an ( die gehen von 30% Einschränkung aus ),
stellen mir anheim, ein weiteres Gutachten beizubringen.
Bei Existenzgründung hatte ich die freiwillige Arbeitslosigkeitsversicherung bei der Arbeitsagentur gewählt und auch während der gesamten Krankheit weiter bezahlt.
Was muss ich beachten, wenn ich nun ALG beantrage, aber eigentlich zur Vermittlung zur Verfügung stehe ? Kann ich gleich die Nahtlosigkeitsregelung in Anspruch nehmen oder kann ich das gar nicht, weil ich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bin und Erwerbsminderungsrente auch nicht beantragen kann ?
Bin selbständig, privat Krankentagegeld versichert, und seit Ende 2014 krankgeschrieben.
Die PKV kennt keine " Aussteuerung " nah 78 Wochen, hat aber alle paar Monate begutachtet.
Das letzte Gutachten der Krankenversicherung kommt zum Schluss, es gäbe keine Aussicht auf Besserung und somit läge Berufsunfähigkeit vor.
Die ebenfalls private Berufsunfähigkeitsversicherung sieht einen Leistungsanspruch nicht als nachgewiesen an ( die gehen von 30% Einschränkung aus ),
stellen mir anheim, ein weiteres Gutachten beizubringen.
Bei Existenzgründung hatte ich die freiwillige Arbeitslosigkeitsversicherung bei der Arbeitsagentur gewählt und auch während der gesamten Krankheit weiter bezahlt.
Was muss ich beachten, wenn ich nun ALG beantrage, aber eigentlich zur Vermittlung zur Verfügung stehe ? Kann ich gleich die Nahtlosigkeitsregelung in Anspruch nehmen oder kann ich das gar nicht, weil ich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bin und Erwerbsminderungsrente auch nicht beantragen kann ?