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Nahtlosigkeitsregelung auch bei privater Krankentagegeldabsicherung und privater BU ?

Daddycoool

Neues Mitglied
Registriert seit
11 März 2017
Beiträge
2
Ich habe folgende Problematik und würde mich über Eure Hilfe freuen:

Bin selbständig, privat Krankentagegeld versichert, und seit Ende 2014 krankgeschrieben.
Die PKV kennt keine " Aussteuerung " nah 78 Wochen, hat aber alle paar Monate begutachtet.
Das letzte Gutachten der Krankenversicherung kommt zum Schluss, es gäbe keine Aussicht auf Besserung und somit läge Berufsunfähigkeit vor.

Die ebenfalls private Berufsunfähigkeitsversicherung sieht einen Leistungsanspruch nicht als nachgewiesen an ( die gehen von 30% Einschränkung aus ),
stellen mir anheim, ein weiteres Gutachten beizubringen.

Bei Existenzgründung hatte ich die freiwillige Arbeitslosigkeitsversicherung bei der Arbeitsagentur gewählt und auch während der gesamten Krankheit weiter bezahlt.

Was muss ich beachten, wenn ich nun ALG beantrage, aber eigentlich zur Vermittlung zur Verfügung stehe ? Kann ich gleich die Nahtlosigkeitsregelung in Anspruch nehmen oder kann ich das gar nicht, weil ich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bin und Erwerbsminderungsrente auch nicht beantragen kann ?
 
Hallo Daddycoool

ich habe nach meiner Selbständigkeit Hartz4 bezogen und erfolgreich auf eine private Berufsunfähigkeitsrente geklagt.

Wenn deine private Berufsunfähigkeitsversicherung jetzt behauptet es würde nur eine 30%tige Berufsunfähigkeit bestehen und du solltest weitere Gutachten beizubringen, dann ist das Blödsinn. Die Versicherung hat deinen Leistungsantrag zu prüfen und zu entscheiden. Die Versicherung kann selber ein Gutachten erstellen lassen. Auch eine 30%tige Berufsunfähigkeit spricht nicht unbedingt gegen eine vertragliche Berufsunfähigkeit. Die Versicherung spielt auf Zeit.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung und einen Anwalt beauftragt?
Was ist dein Beruf und welche Erkrankungen liegen bei dir vor?

MFG Marima
 
Vertraglich vereinbart ist eine Leistung ab 50% BU. Die BU Versicherung hat ein Gutachten fertigen lassen, dort sind jene 30% festgestellt.
Auf meinen Einspruch hin kam der Hinweis, nun müsse ich mittels eines eigenen Gutachtens den (Gegen-)Beweis antreten.

Der Beruf hat was mit Außendienst zu tun, bei der Erkrankung geht es neben vielen weiteren Nebendiagnosen um ein chronisches Schmerzsyndrom.

RS -ja, aber Selbstbeteiligung; Anwalt - Vorgespräche geführt aber noch keine Entscheidung getroffen.

Da ich ja die freiwillige ALV bei der Arbeitsagentur habe, interessiert mich vor allem diese Nahtlosigkeitsregelung in Verbindung mit Privater BU
( nicht GRV ). Hartz 4 kommt nicht in Betracht.
 
1) Zur Nahtlosigkeitsregelung kann ich nichts sagen, keine Ahnung. ALG 1 wird nur für 12 Monate gezahlt, bei über 50 Jährigen auch länger. Du solltest einfach mal zum Arbeitsamt gehen und dich beraten lassen, da du ja auch sozusagen selbst kündigst, durch das abmelden des Gewerbes.

2) Du kannst so viele private Gutachten einholen wie du willst, die Versicherung ist daran nicht gebunden, die spielt auf Zeit. Den Gegenbeweis kannst du antreten in dem du Klage erhebst, nur ein gerichtliches eingeholtes Gutachten ist bindend wenn auch der Rest stimmt.

Von dem Gedanken, dass ein Rechtsanwalt dir was gutes Will, kannst du dich verabschieden, der will dein Geld und möglichst wenig dafür tun, du selber musst dir das Fachwissen aneignen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn du z.B. Staubsaugervertreter bist und den Koffer mit dem Staubsauger nicht mehr tragen kannst bist du im vertraglichem Sinne Berufsunfähig, egal ob das tragen des Koffers 50% ausmacht.

Sind nämlich die nicht ausübbaren Einzelverrichtungen für den Beruf des Versicherten so wesentlich und prägend, dass dieser im Ganzen vernünftigerweise nicht mehr ausgeübt werden kann, oder dem Versicherten in der von ihm noch zu leistenden Arbeitszeit die Erzielung eines sinnvollen Arbeitsergebnisses nicht mehr möglich ist (so OLG Köln, 30.09.2011, 20 U 43/11, RuS 2015, 205), dann liegt gleichwohl Berufsunfähigkeit vor.

MFG Marima
 
Da ich ja die freiwillige ALV bei der Arbeitsagentur habe, interessiert mich vor allem diese Nahtlosigkeitsregelung in Verbindung mit Privater BU
( nicht GRV ). Hartz 4 kommt nicht in Betracht.

Eine private BU Rente hat nichts mit ALG 1 zu tun.

Du musst deine Selbständigkeit auch nicht aufgeben um private BU Rente zu beziehen, die Frage ist ob du medizinisch zu mehr als 50% in der Lage bist deinen Beruf noch auszuführen.

ALG 1 bekommst du wenn du Arbeitslos bist und dem Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden täglich zur Verfügung stehst. ALG 1 ist zeitlich befristet, danach kommt Hartz4 wenn du dem dem Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden täglich zur Verfügung stehst und du nur geringes Vermögen hast.

Eine Klage gegen die BU Versicherung dauert ungefähr 3 bis 5 Jahre, wenn gut läuft, bei mir sind es mittlerweile 13 Jahre und ein Regressverfahren gegen meinen ersten Rechtsanwalt läuft noch.

MFG Marima
 
Private BU hat nichts mit ALG1, Krankengeld etc. zu tun. Wird hier nicht angerechnet.
Auch wenn kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wird ALG1 Nahtlosigkeit gezahlt.
Dieser entfällt , wenn bei Gutachten ( z.B. Reha ) volle Erwerbsminderung festgestellt wird.

Dies wurde auf Antrag Arbeitsamt durch Rentenversicherung bei mir gemacht ( Reha).
Ich war jahrelang auch in der DRV, danach 20 Jahre selbstständig ohne Rentenversicherungsbeiträge.
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestand nicht, wohl aber auf Altersrente.
Hier wurde festgestellt, dass noch voll erwerbsfähig ( nicht berufsfähig ).
Also weiterhin ALG1.

Und darauf achten , das Krankenkasse und Arbeitsamt in Rentenversicherung einzahlen ( Antragspflichtversicherung).
Wie das bei PKV hiermit ist, weiss ich leider nicht, war selbst GKV als Selbstständiger.

Hierduch hatte ich nachher Anspruch auf Erwerbdminderungsrente, die ich auch bekomme.
 
Hallo Busch38

du schreibst "danach 20 Jahre selbstständig" warum bekommst dann ALG1 und wie lange, hast du als Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Wenn nicht ,müsstest du eigentlich ALG2 beziehen.

MFG Marima
 
Hallo Busch38

du schreibst "danach 20 Jahre selbstständig" warum bekommst dann ALG1 und wie lange, hast du als Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Wenn nicht ,müsstest du eigentlich ALG2 beziehen.

MFG Marima
ca. 4 Jahre

als die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige eingeführt wurde, gab es für einige Monate die Möglichkeit für bereits seit Langem Selbständige sich zu versichern. Das geht jetzt nur bei neuer Selbständigkeit.
Dies führte dann zu ALG1 und nachher EMRente.


Zuerst Rehabericht: vollerwerbsfähig.

2 Jahre später, nach weiteren Gutachten MdE 60% und EM Rente.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Busch38

du schreibst, du hast 4 Jahre ALG1 bekommen, ist dieses nicht auf ein Jahr begrenzt, ich möchte das auch haben.
Tut mir Lleid das ich dich so löcher.

MFG Marima
 
Habe 4 Jahre dort eingezahlt, das wurde gefragt.
Waren insgesamt ca. 2 Jahre
 
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