Hallo Heincole,
ich darf Deinen Beitrag nicht so stehen lassen. Zur Klarstellung:
Mit Deinen Schlußfolgerungen hast Du allerdings Recht.
Gruß von der Seenixe
ich darf Deinen Beitrag nicht so stehen lassen. Zur Klarstellung:
Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich ausschließlich aus den Beiträgen der Unternehmer. Die Versicherten zahlen keinen Beitrag. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu den anderen Zweigen der deutschen Sozialversicherung, in denen die Beiträge paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhoben werden. Eine Änderung des BG-Beitrags hat also keine Auswirkungen auf das Nettoarbeitsentgelt der Arbeitnehmer, wohl aber auf die Lohnnebenkosten der Unternehmer.
Im Gegenzug sind die Unternehmer grundsätzlich von jeder Haftung gegenüber ihren Arbeitnehmern freigestellt. Bei Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen haben die betroffenen Versicherten keine Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmer. Sie müssen sich an die Berufsgenossenschaft wenden.
Dieser Grundsatz besteht seit In-Kraft-Treten des ersten Unfallversicherungsgesetzes im Jahr 1885. Er ist kennzeichnend für die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland.
Beitragserhebung und -berechnung
Die Berufsgenossenschaften erheben die Beiträge im Umlageverfahren. Die Unternehmer werden dabei jeweils zu Beginn eines Jahres für die im vergangenen Jahr entstandenen Kosten in Anspruch genommen. Es ist allerdings üblich, dass die Berufsgenossenschaften zur Zwischenfinanzierung Beitragsvorschüsse erheben.
Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei unter anderem nach der durchschnittlichen Unfallgefahr in der jeweiligen Branche, in der ein Unternehmer dem Schwerpunkt seiner Tätigkeit nach tätig ist. Die Berufsgenossenschaften setzen dazu Gefahrtarife fest, in denen die einzelnen Gewerbezweige so genannten Gefahrklassen zugeordnet werden. Die Gefahrklassen spiegeln das Versicherungsrisiko wider, das in dem jeweiligen Gewerbezweig besteht. So ist beispielsweise die Gefahrklasse für Dachdecker höher als die für Büroangestellte.
Ein weiterer Faktor bei der Beitragsberechnung ist die so genannte Lohnsumme, d. h. die Summe der vom Unternehmer an seine Beschäftigten gezahlten Arbeitsentgelte. Branchen mit geringen Arbeitsentgelten zahlen auch geringere BG-Beiträge, während lohnintensive Gewerbezweige höhere Beiträge entrichten müssen.
Einige Berufsgenossenschaften erheben darüber je nach Schadensentwicklung auch Beitragsaufschläge oder gewähren Beitragsnachlässe. Die Unternehmer sollen durch diese Maßnahmen dazu bewegt werden, die Arbeitssicherheit in ihrem Unternehmen zu verbessern.
Mit Deinen Schlußfolgerungen hast Du allerdings Recht.
Gruß von der Seenixe