Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Mein Sohn hat vom Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis bekommen, der bis Ende 2012 gültig ist.
Heute kam ein Schreiben vom Versorgungsamt, dass eine Nachprüfung der Beschwerden stattfinden soll. Anbei ein Formular, das alle Unterlagen der letzten 2 Jahre anfordert, die sich "in unseren Händen" befinden sowie eine Entbindung der Schweigepflicht für alle behandelnden Ärzte, Behörden, ... Und eine Auflistung, welche Ärzte wann behandelt haben ...
Im Oktober hatte ich erst alle neuen Befunde hingeschickt. Eine Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte wurde zum größten Teil bereits bei Antragsstellung erteilt.
Muss das noch mal alles hin oder reicht der Hinweis, dass alles bereits da ist? Bin etwas verunsichert ... Lesen die ihre Unterlagen nicht?
Warum überhaupt jetzt die Nachrpüfung, wenn der Ausweis bis Ende 2012 ausgestellt ist?
Viele Grüße, Rudinchen
ich habe mal eine Frage:
Mein Sohn hat vom Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis bekommen, der bis Ende 2012 gültig ist.
Heute kam ein Schreiben vom Versorgungsamt, dass eine Nachprüfung der Beschwerden stattfinden soll. Anbei ein Formular, das alle Unterlagen der letzten 2 Jahre anfordert, die sich "in unseren Händen" befinden sowie eine Entbindung der Schweigepflicht für alle behandelnden Ärzte, Behörden, ... Und eine Auflistung, welche Ärzte wann behandelt haben ...
Im Oktober hatte ich erst alle neuen Befunde hingeschickt. Eine Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte wurde zum größten Teil bereits bei Antragsstellung erteilt.
Muss das noch mal alles hin oder reicht der Hinweis, dass alles bereits da ist? Bin etwas verunsichert ... Lesen die ihre Unterlagen nicht?
Warum überhaupt jetzt die Nachrpüfung, wenn der Ausweis bis Ende 2012 ausgestellt ist?
Viele Grüße, Rudinchen