• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Nachpruefung Schwerbehinderung

Rudinchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Dez. 2009
Beiträge
2,871
Hallo,

ich habe mal eine Frage:

Mein Sohn hat vom Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis bekommen, der bis Ende 2012 gültig ist.

Heute kam ein Schreiben vom Versorgungsamt, dass eine Nachprüfung der Beschwerden stattfinden soll. Anbei ein Formular, das alle Unterlagen der letzten 2 Jahre anfordert, die sich "in unseren Händen" befinden sowie eine Entbindung der Schweigepflicht für alle behandelnden Ärzte, Behörden, ... Und eine Auflistung, welche Ärzte wann behandelt haben ...

Im Oktober hatte ich erst alle neuen Befunde hingeschickt. Eine Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte wurde zum größten Teil bereits bei Antragsstellung erteilt.

Muss das noch mal alles hin oder reicht der Hinweis, dass alles bereits da ist? Bin etwas verunsichert ... Lesen die ihre Unterlagen nicht?

Warum überhaupt jetzt die Nachrpüfung, wenn der Ausweis bis Ende 2012 ausgestellt ist?

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

erst mal sehe ich den Zeitpunkt als positiv an. Bedenke, wie häufig über lange Bearbeitungszeiten geklagt wird. Es lässt Dir Zeit, die ggf. notwendigen Unterlagen zu besorgen und weiteres schriftlich zusammen zu tragen. Dann braucht es Zeit, um zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind, dann die Bewertung und Entscheidung ... naja, Du kennst das sicher.

Wenn schon alle Unterlagen dort vorliegen und seitdem keine weiteren Untersuchungen mehr stattgefunden haben (aber genau prüfen, auch was Medikamente betrifft, die weiterhin verschrieben werden können nur durch einen Arztbericht belegt werden), dann kannst Du sicher darauf hinweisen.
Aber es könnte ja sein, dass sich Veränderungen im täglichen Leben, im Gebrauch und Umgang mit Tätigkeiten ergeben haben.

Andernfalls sollte ein Hinweis genügen, dass die vorgelegten Schweigepflichtsentbindungen weiterhin Gültigkeit haben und keine weiteren Tatsachen vorzulegen sind.

Ich würde es also eher positiv sehen.


Gruss

Sekundant

Ergänzung:

Du schreibst ja selbst: "Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte wurde zum größten Teil bereits bei Antragsstellung erteilt". Demnach liegen scheinbar nicht alle notwendigen Arztberichte vor und Du solltest dementsprechend handeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rudinchen,

wann wurde denn Deinem Sohn die Schwerbehinderung zuerkannt? Und stand in dem Bescheid irgendwo etwas von Nachprüfung nach einem gewissen Zeitraum?
Eventuell wird angenommen, dass sich die Unfallverletzungen gebessert haben/sich bessern könnten und sich damit der Status der Behinderung ändert und das soll jetzt geprüft werden.

Vielleicht helfen Dir die nachfolgenden Infos etwas weiter:

4. Kann die Behörde auch von Amts wegen tätig werden?

Auch von Amts wegen kann das Versorgungsamt prüfen, ob in den medizinischen oder sozialrechtlichen Voraussetzungen, die zu der ursprünglichen Festsetzung führten, eine wesentliche Änderung eingetreten ist. Oft hat der Versorgungsarzt des Betroffenen hier in der Regel schon bei der ursprünglichen Feststellung des GdB ein Nachprüfungsverfahren nach Ablauf einer gewissen Frist empfohlen. Läuft diese Frist ab, wendet sich die Behörde an den Betroffenen und fordert ihn auf, mitzuteilen, ob sich sein Gesundheitszustand gebessert hat.


5. Was bedeutet der Begriff der Heilungsbewährung?

Für den Fall einer nachträglichen Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes kann eine so genannte Heilungsbewährung vorgeschaltet werden. Die Heilungsbewährung ist eine Zeitspanne, die dem Betroffenen zur Genesung seiner Erkrankung eingeräumt wird. Eine Heilungsbewährung wird von der Behörde meist bei schweren, langwierigen, chronischen Krankheiten oder bei Krankheiten mit einer so genannten Rückfalltendenz oder unsicherem Ausgang, wie zum Beispiel Tumorbehandlungen, veranlasst. In der Praxis wird dann zunächst während der Zeit des Abwartens der Heilungsbewährung dem Betroffenen vorerst ein höherer GdB zugestanden, der über den rein organisch begründeten Funktionszustand bei der üblichen Antragstellung hinausgehen kann.

Diese vorläufig höhere Festsetzung berücksichtigt zunächst auch psychische Zustände, wie etwa Depressionen, die anlässlich einer Tumorerkrankung entstehen können. Der Ablauf des Zeitraumes der Heilungsbewährung genügt dann, um eine Neubewertung bzw. Herabsetzung vorzunehmen. Dies geschieht dadurch, dass die Behörde einen Änderungsbescheid erlässt. Der Zeitraum einer Heilungsbewährung bemisst sich je nach Schwere der Krankheit in einem Rahmen von etwa zwei bis zu fünf Jahren. Jedoch ist die Behörde nach Ablauf der Heilungsbewährung dazu angehalten, beim Betroffenen zu überprüfen, ob zwiscitlich neue Erkrankungen hinzugekommen sind. Maßstab für diese Beurteilung ist der gesamte Gesundheitszustand des Betroffenen zum Zeitpunkt der Herabsetzungsentscheidung.

(Quelle: http://ann-christin-weber.suite101....e-aenderung-des-grades-der-behinderung-a75520)

Außerdem das hier noch:
http://www.hamburg.de/anerkennung/verfahren/2746128/neufeststellung.html


Ich würde zunächst einmal beim Versorgungsamt nachfragen, was es mit der Überprüfung auf sich hat und ob die im Herbst eingereichten Unterlagen dort vorliegen. Dann könnt Ihr entsprechend reagieren.

Alles Gute und viele Grüße
sachsblau
 
Hallo,

danke für eure Antworten - das ist also die Prüfung, die für Ende 2012 ansteht?

Na, dann werde ich Ihnen mal freundlich schreiben, dass Sie alles bereits vorliegen haben (bis auf den letzten Befundbericht, den ich noch beilegen werde).

Kann ja noch mal eine LIste beifügen, was alles da sein müsste - dann können sie das noch mal gegenchecken. Hoffe, dass das dann auch alles abgehakt werden kann... Dann will ich das mal nicht so pessimistisch sehen!

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo,

es kommt darauf an welcher Erkrankung Ihr Sohn erlitt und wie hoch die Erste Fesstellung der Behindertenprozente ist oder war?
Daher kann es sein das bei Tumorentfernung das Amt für Soziale Angelegenheiten Behindertenprozente runtersetzt -
Beispiel wie bei mir,
sind es 50 % bei einer Entfernung eines Tumors gewesen und es ist keine neue erkranken an der selben Erkrankung aufgetreten, kann es mitunter sein, dass die die Behinderten % Runtersetzen..!

Aber achtung: legen Sie dagegen Wiederspruch ein sollte Ihrem Sohn eine Gliedmaße Ampotiert worden sein wegen eines Bösartigen Tumors - da haben Sie nehmlich gute Chanzen auch sogar einen höheren Behindertenprozentsatz zu bekommen wie nur 50 %....

MFG
 
hallo rudinchen

bei mir wurde auch eine überprüfung vorgenommen, aber auch mein ausweis war noch gültig.
mein arzt sagte das es immer mal vorkommt, denn wie schon geschrieben
wurde, kann ja eine verbesserung eingetreten sein.
in meinem fall war mir die überprüfung ganz recht, da ich gerade dabei war einen verschlimmerungsantrag mit den ärzten aufzusetzten.
die überprüfung ging recht schnell und ohne probleme, ich habe aber einfach noch einmal alle unterlagen und die schweigepflichtsentbindung mit geschickt, war für mich einfacher.
ich habe dann 20% mehr bekommen und das ganze unbefristet, also habe ich mir den verschlimmerungsantrag gespart.

gruß orgelpfeife
 
Top