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Muß die BG auch Zinsen auf außergerichtliche Kosten erstatten?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Wolle53
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Wolle53

Mitgliedschaft beendet
Hallo an @lle, :)

mal wieder auf der Suche nach einer klaren Aussage ob die BG nach einem Vergleich zur Unfallrente auch die außergerichtlichen Kosten wie z.B. meine
im voraus gezahlten Anwaltsrechnungen auch mit Zinsen erstatten muss.

Denn im Vergleich steht das die außergerichtlichen Kosten übernommen werden, aber was ist mit den 4 % Zinsen:confused:
LG
Wolle
 
Hallo Wolle,

ich meine das er es muss, denn mit dem Vergleich besteht "Rechtssicherheit" auf beiden Seiten. Du mustest mit den "Vorschüssen" ja persönlich in Vorleistung gehen und somit würde ich das auch geltend machen. Anders dürfte das bei PKH aussehen.
Ich würde das beantragen und schauen wie die Reaktion ausfällt.

Noch ein Tip und um die BG zum alsbaldigen Handeln zu zwingen beantrage doch noch einen Vorschuss nach § 42 SGB I (hier muss die BG nach einem Monat einen Vorschuss auf die zu erbringende Leistung zahlen, wenn sie bis dahin die korrekte Höhe nicht feststellen kann ;))

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html
 
Hallo Rajo1967,

vielen dank für deine Antwort.
Genau das werde ich beantragen einen Vorschuss nach § 42 SGB I.

Die BG hatte meinen Versicherungsverlauf wegen der JAV vom Rentenamt beantragt, der liegt der BG nun nach 6 Wochen vor, allerdings ohne meine Zustimmung wobei ich da bedenken wegen dem Datenschutz habe.
Nun kam ein Schreiben der BG das noch eine weitere Nachfrage bei der Rentenversicherung notwendig sei und bitten mich um ein wenig Geduld. Lach

Auch meine Vorleistungen an Anwälte ade Mandats Entzug hatte die BG einfach Gelder die sie mir auszahlen hätte müssen den Anwälten überwiesen.
Man fragt sich langsam welche Schulbildung diese gewissen Mitarbeiter haben, alles zu meinen Lasten und der Wahnsinns Kampf seit 2004 nimmt kein Ende.
LG
Wolle
 
Hallo Wolle53,

wie aus § 44 SGB I hervorgeht sind ausschließlich Geldleistungen (z.B. Rente, Pflegegeld, Verletztengeld usw.) zu verzinsen.
Kosten der Rechtsverfolgung gehören nicht zu Geldleistungen und können daher nicht verzinst werden.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender01,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Wie immer 100% korrekt dafür auch mal ein LOB für dich. Danke
LG
Wolle
 
Hallo,

ja der User Fender gibt tollte Tipps

Ich verstehe nur nicht, dass der User Fender die Meinung vertritt, dass die Berufsgenoschaft alles rechtens macht.

Wenn dem so wäre, dann würdest du und die anderen User hier oder wie mein Fall nicht geben, zumindest müsste eine BG so schnell als möglich handeln, um dir Fehler zu beseitigen.
 
Hallo Rolandi,

ich habe noch nie behauptet, dass Berufsgenossenschaften alles richtig machen. Das werde ich auch nicht tun, denn auch dort arbeiten Menschen die Fehler machen.

Hast Du in Deiner Arbeit noch nie Fehler gemacht? Wenn nein wärst Du vollkommen.

Meine Intention hier ist ausschließlich denen zu helfen, bei denen Fehler gemacht wurden; aber auch auf die tatsächliche Gesetzeslage (wie in diesem Tread) hinzuweisen.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender,

ich hab dazu mal eine ganz spezielle Frage an Dich (auch wenn vieles bei vielen Dingen von Rolandi für mich nicht nachvollziehbar ist), wenn ärztliche Gutachten offensichtlich "geschönt" sind, man schon während der Widerspruchsphase Operationsberichte einreicht, die operativ gesichert die von einer BG Klinik erstellten Gutachten widerlegen und dann zusätzlich noch weitere Gutachten (sozialrechtlich und PUV) vorgelegt werden, die auch die weiteren bzw sämtliche Aussagen widerlegen, sogar die Untersuchungsberichte in der BG eigenen Klinik genau das Gegenteil der dann ausgefertigten Gutachten in gleicher BG Klinik aussagen - dazu noch die Notarztberichte, erste Behandlungsberichte und Diagnosen direkt nach dem Unfall genau das Gegenteil aussagen, wie das was von der BG behauptet wird und den Ärzten dann die Behandlung schriftlich verboten wird, was hat das dann noch mit menschlichen Fehlern zu tun?

(Ohne Dich jetzt persönlich zu meinen, ich schätze Deine Meinung und Deinen Einsatz sehr)
 
vielleicht noch so als Ergänzung, wir sind seit April 14 vor Gericht, es wurde bisher keiner der behandelnden Ärzte einbezogen, seit 5 Monaten ruht das Verfahren ganz, eine Beschluss zu einem der zwei Verfahren wurde durch das LSG aufgehoben, weil völlig neben der Spur und inhaltlich fast wörtlich dem "Vorgaben der BG abgeschrieben"......

Wenn Sachstandsanfragen gestellt werden, kommt nur als Antwort das das Gericht völliig überlastet wäre - parallel kenne ich aber Verfahren vor dem gleichen Gericht und dem gleichen Richter, die erst 7 Monate laufen (andere BG) und bei denen es zügig voran geht, woran soll das wohl liegen? Menschliche Fehler des Richters oder der Einfluss der BG?
 
Hallo Rajo,

die von Dir geschilderten Dinge kann man sicherlich nicht unter der Rubrik Fehler einordnen.

Vorab noch:
Die Einflußnahme einer BG auf ein Gericht bzw. einen Richter schätze ich erfahrungsgemäß als nicht vorhanden oder zumindest äußerst gering ein.

Das Problem bei derartigen Sachverhalten ist eigentlich immer das Gleiche. Die Sachbearbeiter (aber auch die Richter vor den Sozialgerichten) haben praktisch keinerlei medizinische Ausbildung. Sie müssen sich in medizinischen Dingen also auf das verlassen, was ihnen die Ärzte als Sachverständige mitteilen. In Deinem Fall kann man sehr gut nachvollziehen, dass unterschiedliche Ärzte unterschiedliche Auffassungen haben und diese auch kundtun.
Nun steckt der Sachbearbeiter und auch der Richter in dem Dilemma, aus den unterschiedlichsten und auch kontroversen medizinischen Aussagen die herauszufiltern die am Wahrscheinlichsten ist.
Aus eigener Erfahrung: Das ist ein Sch.....job.
Das dabei dann Fehler gemacht werden können, ist eigentlich nachvollziehbar.

Gerade bei schwierigen medizinischen Sachverhalten ergeben "3 Ärzte 5 Meinungen".

Wie gesagt, das soll keinerlei Entschuldigung sein, aber so läuft das nun mal.

Viele Grüße
Fender
 
Hallo Fender,

Deine Meinung in allen Ehren, aber was ist an einer Atlasfraktur mit Dislokation und Einengung, Rückenmarkscontusion (von 2 Neurologen) SHT mit fast vollständiger Einschränkung der Bewegungsfreiheit der HWS, neurovegitativer Störung (Darm- und Blasenfunktionsstörung z.B.) seit dem Unfalltag dokumentiert und unbehandelt, Ossifikation (hierbei gibt es keine anderen Ursachen als Trauma bei ihr) erheblicher Kraftverlust in den Armen, Hemiparese u.s.w. nicht eindeutig, wenn 6 Wochen vor dem Unfall sozialmedizinische Gutachten vorliegen, wo diese Einschränkungen allesamt noch nicht vorlagen? Was soll daran degeneativ sein, wenn keine einzige degenerative Veränderung (selbst 2 Jahre nach dem Unfall nicht) nachgewiesen, weder an der HWS, noch an der Schulter u.s.w., werden konnte?

Sorry, aber offensichtlicher geht das nicht was da abgezogen wurde. Das hat rein garnichts mit "drei Gutachtern und drei Meinungen" zu tun.
 
Hallo Rajo,

zunächst einmal, ich kann Deinen Ärger durchaus verstehen.

Aber:

Ich bin sicher Du hast schon Akteneinsicht genommen. Dann müsstest Du sicherlich festgestellt haben, dass zwar rechtlich die BG den Schaden abgelehnt hat, dies aber ausschließlich aufgrund ärztlicher Stellungnahmen oder Gutachten.

Wenn bei Deiner Sachlage tatsächlich ein Sachbearbeiter ohne ärztliche Stellungnahmen/Gutachten den Anspruch abgelehnt hätte, dann wäre es erst gar nicht zum Prozess vor dem Sozialgericht gekommen. Offensichtlich hat aber auch der Sozialrichter das gleiche Problem.

Viele Grüße
Fender
 
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