Wolle53
Mitgliedschaft beendet
Hallo an @lle, 
mal wieder auf der Suche nach einer klaren Aussage ob die BG nach einem Vergleich zur Unfallrente auch die außergerichtlichen Kosten wie z.B. meine
im voraus gezahlten Anwaltsrechnungen auch mit Zinsen erstatten muss.
Denn im Vergleich steht das die außergerichtlichen Kosten übernommen werden, aber was ist mit den 4 % Zinsen
LG
Wolle
mal wieder auf der Suche nach einer klaren Aussage ob die BG nach einem Vergleich zur Unfallrente auch die außergerichtlichen Kosten wie z.B. meine
im voraus gezahlten Anwaltsrechnungen auch mit Zinsen erstatten muss.
Denn im Vergleich steht das die außergerichtlichen Kosten übernommen werden, aber was ist mit den 4 % Zinsen
LG
Wolle