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Muß die BG auch Zinsen auf außergerichtliche Kosten erstatten?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Wolle53
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Hallo Fender,

nochmal, die Gutachten wurden im Unfallkrankenhaus Berlin, dessen Träger die VBG ist, erstellt. Die Schädigungen wurden dort auch alle bestätigt, aber angeblich alles nicht vom Unfall.... Mde von unter 10, worauf allerdings eine volle EM Rente bewilligt wurde (vom Unfalltag an).
Es betrifft nicht mich selber, sondern meine Frau und deshalb habe ich auch eine einigermaßen objektive Haltung.
Wenn der Sachbearbeiter gezielt schon nach 6 Wochen (nach dem Unfall) behauptet das alles psychosomatisch, von Degeneration oder von Vorerkrankungen wäre ohne einen medizinischen Befund in der Hand zu haben, war das genau der Zeitpunkt wo bei mir die Alarmglocken angingen und genau den Müll, den er uns erzählt hat steht so in den Gutachten des UKB.

Deshalb haben wir auch so viel "Beweismaterial" und der Sozialrichter hat nicht das gleiche Probelm, denn die Atlasfraktur haben wir mit Bildern nachgewiesen! Ich könnte Dir hier Dinger einstellen, da schlackerst Du mit den Ohren und glaube mir das ganz einfach, es ist weder über- noch untertrieben.

Wenn ich Deiner sehr kurzen und durchaus üblichen Darstellung folgen würde, dann frage ich mich warum ein Landessozialgericht innerhalb von 8 Wochen den Kern der Sache trifft, wozu das Sozialgericht innerhalb von einem Jahr nicht in der Lage war. Dort sitzen auch keine ausgebildeten Mediziner als Richter.
Seit dem dieser Beschluss des LSG vorliegt, in dem dem SG übrigens ganz konkrete Vorgaben zur weiteren Vorgehensweise gemacht wurden, liegt das Verfahren ganz brach so das unsere Rechtsanwälte bereits die Verzögerungsrüge angedroht haben.

Sei mir nicht böse, aber diese Begründung "man wüßte nicht, was die Ärzte tun" lasse ich nicht gelten (zumindest nicht bei uns).
 
Hallo Rajo1967,
hallo Fender01,

da habt ihr zwei ja mal euch so richtig ausgetauscht schön wenn es geholfen hat.
LG
Wolle
 
Hallo an @lle,

bestimmt für so manch einen auch wichtig hier, habe heute von der BG Bescheid bekommen also Zinsen auf die außergerichtlichen Kosten
die man mir erstatten will darauf gibt es keine Zinsen so sieht es der Gesetzesgeber vor.
Da kommt mal wieder Freude auf für alles und nix werden Milliarden in den Sand gesetzt, aber für Unfallopfer die viele viele....... Jahre um
ihr Recht kämpfen und dann eventuell mal einen kleinen Erfolg vor Gericht erlangen lässt man im Regen stehen. Einfach spitze ihr lieben Politiker. Danke
LG
Wolle
 
Wie werden denn die 4 % Zinsen bei einem monatlichen Verletztengeldbezug von 1.400 Euro berechnet. Bei 6 monatiger rückwirkender Nachzahlung.

Die BG berechnete insgesamt 5,10 Euro ? Das stimmt doch nicht ,oder ?
 
Hallo mainz05bub,

da mal ganz schnell einen Widerspruch wegen der Berechnung der 4 % Zinsen einlegen.

Bei einer Summe von über 8.400 € für ein halbes Jahr 5,10 € Zinsen tolle Ausrechnung.
Bei mir doktern die nun schon 9 Wochen herum so ähnlich wie bei dir allerdings für 4 Jahre Nachzahlung bei 4 % Zinsen, da braucht man Monate um seinen IQ einzuschalten.

LG
Wolle
 
Hallo Herr Fender

ihrer Ausage muss ich wiedersprechen:

(Wenn bei Deiner Sachlage tatsächlich ein Sachbearbeiter ohne ärztliche Stellungnahmen/Gutachten den Anspruch abgelehnt hätte, dann wäre es erst gar nicht zum Prozess vor dem Sozialgericht gekommen. Offensichtlich hat aber auch der Sozialrichter das gleiche Problem.)

Bei meine BK 4302 wurde erst mal ohne eine ärztliche Stellungnahmen/Gutachten die BK 4302 abgelehnt von 20 Jahren Schadstoffbelastungen wurde von der BG jegliche die letzten 5 Jahre Berufsjahre ermittelt.

ich war in diesen 20 Berufsjahren mehrfach Schweißrauchen ausgesetzt, so wie Schweißarbeiten auf verunreinigten Grundstoff ( Farben Kunststoffe), Bohr-öl, Zersetzungen von Kunststoffen mit Freisetzung von Formaldehyd und Chlorwasserstoff durch Zersetzung von PVC, so wie verschiedenen Stäuben Mineralstaub mit Quarz, wie Teer und Bitumen Dämpfen.

Alles was auch in der VbgBK aufgeführt ist, und denn noch kommt der Sachbearbeiter zu dem Ergebnis das ich keinen Gefährdenden Stoffen ausgesetzt war.

Keines Beispiel Stellungsnahme der BG-RCI

Das letzte mal zuerst, Dr. XXX der BG RCI schreibt (S. 3 letzter Abs),
Entgegen des § 2 VbgBK schreibt, Dr. XXX in seiner Stellungsnahme, es sei nicht von einer gefährdeten Tätigkeit im Sinne des § 2 VbgBK auszugehen.

Aber explizit werden gerade diese beiden Kunststoffe, Polyoxymethlyen (POM) Polyvinylchlorid (PVC) als gefährdend aufgeführt in § 2 VbgBK.

Aber anderer Seits wiederspricht Dr. Faißner auf (S. 4 unten) dem o. g. und macht unter Punkt 3.2.1 ein Kreutz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ,

@Rajo, wie kommst du auf 70€?

1400€ bei Zinssatz von 4% und Laufzeit von 12 Monaten ergibt 56€ (Zinsen für 1 Jahr).
=> 1400 x 4 : 100 = 56
(für monatsweise Berechnung dann => 56 : 12 x Anzahl d. Monate)

Nach meinem Verständnis hat das (nachzuzahlende) Verletztengeld des ersten Anspruchsmonats eine längere Laufzeit als das des zweiten, des dritten usw., aber ob die BG das auch so rechnet?

Wird bei längerer "Laufzeit" mit Zinseszins gerechnet? Das weiß ich nicht. Dann müsste man fürs zweite (angebrochene) Jahr ausgehen von 1.456€.
=> 1456 x 4 : 100

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS Schaden,

Du hast da einen kleinen Denkfehler, oder ich habe etwas falsch gelesen.

Mainz hat pro Monat einen Anspruch auf 1400,- € Nachzahlung mal 6 Monate ergibt 8400,- € Nachzahlung.

Daraus berechnet sich (wie bei einer normalen ratierlichen Sparanlage mit festen Jahreszins) eine Zinssumme von 70,- € eben weil die Zinsen auf die erste Summe 5 Monate betragen, auf die zweite 4 Monate u.s.w.

Zinseszins wird da nicht gerechnet soweit ich das weiß.
 
Danke, Rajo, ich hatte die Dauer übersehen, bei 6 Monaten fällt kein Zinseszins an.
(Bei längerer Nachzahlungsspanne würde ich das prüfen @ andere Suchende.)

Dem Gedanken zum "Weg" stimme ich soweit zu, meinte ich auch so {siehe P.S.}.

1400 € x 4% = 56€ (für 12 Monate, denn 4% beziehen sich auf 1 Jahr)

1400 ergibt für 6 Monate => 56 : 12 x 6 = 28
1400 ergibt für 5 Monate => 56 : 12 x 5 =
etc.
... für 1 Monat beträgt der Zins 4,666666666667 €
Insgesamt wären das bei dieser Berechnung gerundete 98€ Zinsen.

Anders ausgedrückt: Die ersten 1400 € werden 6 Mon lang verzinst,
die vom nächsten werden 5 Monate lang verzinst, die vom nächsten 4 Monate lang, danach 3 Monate lang, der folgende 2 Mon lang und der letzte Mon einen Monat lang.
Es sind insg. 21 Monate.
21 x 4,6666666667 = 98€

Liebe Grüße HWS-Schaden

P.S. Sehe gerade den Unterschied unserer Berechnungen: Ich gehe bei den Monaten aus von 6-5-4-3-2-1.
Du rechnest 5-4-3-2-1 Monate Verzinsung.
Das erklärt den Unterschied (meine ersten 28€).
 
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