• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Mindestbeitrag für freiwillig Pflichtversicherte bei der gKV?

Hallo Rudinchen,

es gibt Anwälte, die gleichzeitig Steuerberater sind, z.B. wegen Fachgebiet von Steuerstrafrechtangelegenheiten.

Bei Euch ist das Steuerstrafrecht zwar nicht das Thema, er wäre für Euch vielleicht der richtige Ansprechpartner, da er gleichzeitig als Anwalt und als Steuerberater helfen kann. Alternativ gibt es Anwälte, die mit Steuerberatern eine gemeinsame Kanzlei haben.

Hinweis: Man kann immer aus Einkünften die direkt zugehörigen Werbungskosten abziehen, ob es bei einer BU-Rente hier viele Möglichkeiten gibt, glaube ich aber nicht.

Die Herausforderung ist einfach, dass das Einkommen im Sinner der Krankenkenkasse unter deren Beitragsbemessungsgrenze rutsch, das bei einem Jahreseinkommen ca. 3950 €/Jahr liegt.

Gruß

Mope
 
Hallo,
dein Sohn sollte unbedingt mal mit der KK sprechen. Grds können Kinder mitversichert werden, wenn sie nicht mehr als 365 EUR mtl. bzw. 400 EUR bei einem Minijob haben. Wichtig ist das Rundschreiben zum Thema Gesamteinkommen. Dort werden Renten der UV nicht angerechnet= fami möglich!

Lg
 
Back
Top