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Mindestbeitrag für freiwillig Pflichtversicherte bei der gKV?

Rudinchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Dez. 2009
Beiträge
2,882
Hallo,

vielleicht könnt ihr mir wieder helfen?

Mein Sohn bekommt aufgrund einer privaten BU-Versicherung eine kleine monatliche Rente, die knapp über dem Betrag von 400 Euro liegt, ab der man aus der Familienversicherung in eine eigene Krankenversicherung wechseln muss.

D. h., er muss sich jetzt freiwillig pflichtversichern (eigentlich schon ein Wiederspruch in sich!). Der monatliche Mindestbeitrag würde bei 145 Euro liegen. Und er soll bitteschön rückwirkend für ein Jahr erstattet werden ...

Das hat uns schon ganz schön umgehauen! Ist das richtig, dass er den monatlichen Betrag in dieser Höhe zahlen muss? Er ist ja aufgrund eines unverschuldeten Unfalls krank, nur bedingt arbeitsfähig. Er wird wohl keine Ausbildung mehr machen können, kann höchstens als Hilfskraft ein paar Stunden am Tag einfache Arbeiten verrichten. Er ist jetzt arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet.

Als Schüler, Rentner, usw. müsste er einen niedrigeren Beitrag zahlen als jetzt. Er will sich ja nicht um den Beitrag drücken, aber es ist schon bitter, dass da fast ein Drittel einfach mal so abgezogen wird!

Wäre für ein paar sachkundige Auskünfte dankbar!

Rudinchen
 
Freiwillig versichert

Hallo Rudinchen,

ja, solch eine Ungerechtigkeit ist Gesetz. Wobei Dein Sohn mit 145,--EUR noch gut dran ist. Als Selbstständiger, wie ich es bin, wird vorausgesetzt, dass man gleich ab dem ersten Monat der Selbstständigkeit ein Einkommen von 1.800,-- EUR hat. Und danch wird der KK-Beitrag berechnet, natürlich mit dem Beitragssatz von 15,5 %. Wer sich das ausgedacht hat, muss wohl an jeder Realität vorbei gedacht haben. Jeder Arbeitnehmer bezahlt nur anteilig soviel, wieviel er wirklich verdient. Übrigens, wenn Dein Sohn eine Rente bezieht von 400,--EUR wären 145,--EUR ein Beitragssatz in Höhe von von sage und schreibe ca. 35 %.
Mal abgesehen davon hätte er eigentlich Anspruch auch ergänze Sozialhilfe. Hat allerdings den Nachteil, dass es passieren kann, dass Ihr als Eltern mit zugezogen werdet. Blöde Situation. In der Tat.

Gruss der RekoBär:):)
 
Hallo Rudinchen,
zu diesem Thema solltet ihr Euch mal von jemandem beraten lassen der sich in dem Bereich auskennt, denn bei manchen Einkünften gilt ein gewisser Freibetrag.
Ich bekomme eine Unfallrente der BG die etwas mehr als 500 € beträgt und bin trotzdem weiter über meinen Mann familienversichert, da nicht die komplette Rente angerechnet werden darf.
Wie es bei einer privaten BU-Versicherung verhält weiß ich nicht.
Falls bei einer BU-Versicherung kein anrechnungsfreier Freibetrag zählt, muss Dein Sohn leider rückwirkend die Mindestbeiträge zahlen, da der Zeitpunkt gilt ab dem die BU-Rente gezahlt wurde.
Weiterhin solltet ihr versuchen die Beträge bei der Haftpflicht zu regressieren, da Dein Sohn ohne den Unfall ja wahrscheinlich weiter Familienversichert gewesen wäre.
Liebe Grüße
Mengo
 
Hi.

bin kein Fachmann, versuche aber mal das Thema mit meinen Worten aufzubereiten.

Einen Steuerberater sollte man aber für die jeweilige eigene Situation und konkrete Lösungsmöglichkeiten hinzugezogen werden.
Diese Beratungskosten lohnen sich aber sicherlich.

Das Problem ist hierbei, dass die Krankenkassen als Prämienbasis unterschiedliche Einkommensbestandteile für die verschiedenen Personengruppen zu Grunde legen.

In den Satzungen der Krankenkasse werden hier folgende Personengruppen unterschieden:
- Arbeitnehmer: Hier ist die Basis des Krankenkassenbeitrags das Einkommen als Angestellter, sofern es 401 € und mehr im Monat beträgt. Sonstige Einkünfte interessieren die Krankenkasse nicht, das Finanzamt schon.
- Familienversichert: Hier ist man kostenfrei mitversichert, sofern das Einkommen (und hier zählen auch Zinsen, Mieten, Minijobs (bis 400 €), … dazu) nicht mehr als knapp 4.000 €/Jahr betragen.
Ist man nur einen Euro drüber, muss man sich selbst versichern (auch rückwirkend) und zwar mit einem Mindestsatz, der bei um die 150 €/Monat liegt.
- „freiwillig“ versichert: Hier ist man (pflicht)versichert, sofern man nicht familienversichert ist/sein kann. Dies ist man, wenn die Summe der Einkünfte (Rente, Mieten, Zinsen, Selbständigkeit, Gewerbebetrieb, …) oberhalb der 4.000 €/Jahr liegt (sind glaube ich genau 3.950 €/Jahr) und eine Zuordnung als Arbeitnehmer nicht möglich ist. Versichern muss man sich in dieser Gruppe auf Basis des GESAMTEN Einkommens mit den genannten 15,5 %, wobei aber immer der Mindestbeitrag von +/- 150 €/Monat fällig ist.

Dies führt im Ergebnis dazu, dass eine familienversicherte Hausfrau, die aus einer Geld-Erbschaft künftig 5.000 € Zinsen pro Jahr bekommt, sich plötzlich mit 15,5 %, mindestens 150 € im Monat freiwillig kranken versichern muss (= 1.800 €/Jahr).
Beginnt diese Hausfrau jetzt aber noch einen Job für zusätzlich 401 € im Monat, versteuert sie knapp 10.000 € im Jahr an Einkommen. Die Zinseneinnahmen interessieren für den Krankenkassenbeitrag aber jetzt nicht mehr, da diese Hausfrau in die Gruppe der Angestellten gehört.
Sie zahlt 15,5 % aus 401 €/Monat bzw. nur den Arbeitnehmeranteil und dies sind rund 8 % aus 401 € = rund 35 € im Monat. Allerdings kommen noch ein paar Euro an die Rentenkasse und Arbeitslosenversicherung dazu. Ist aber eigentlich okay, da man ja dann auch einen besseren Gesamtschutz hat.

Es gibt in diesem Themenkreis dann natürlich noch eine paar Besonderheiten. Z.B. ein Selbständiger ist gleichzeitig noch bei einer anderen Firma angestellt: Ist er jetzt freiwillig oder pflichtversichert und wie wird sein Kassenbeitrag ermittelt ?


Aber wie Eingangs beschrieben: Hier ist die Unterstützung des Steuerberaters gefragt, der die Auswege, die es gibt, aufzeigen kann.
Meine Ausführungen sollten nur das Prinzip dieser unterschiedlichen Behandlung von Kassenmitgliedstypen aufzeigen, ohne Garantie auf Vollständigkeit

Rückwirkend, das war in diesem Thread die Ausgangsfrage, kann man vermutlich nichts machen und muss die rückständigen Kassenbeiträge zahlen.
Für die Zukunft kann es vielleicht interessant sein, einen Job mit 401 € (oder mehr) anzunehmen, da man dann besser im sozialen Netz für weniger Krankenkassenbeitrag abgesichert ist.
Vielleicht gibt es auch einen Weg das „sonstige Einkommen“ bzw. die BU-Rente durch anrechenbare Werbungskosten unter das krankenversicherungspflichtige Mindesteinkommen zu drücken.
Soweit ich weiß, ist Arbeitslosengeld hierbei dem laufenden Arbeitseinkommen gleichgesetzt, wodurch Zinsen, BU-Rente usw., wenn man Arbeitslosengeld bezieht, unberücksichtigt bleiben sollte.
Arbeitslos gemeldet zu sein, aber ohne Leistungsbezug, reicht vermutlich nicht.

Viel Erfolg

MoPe
 
Hallo @All,

ich frage mich schon die ganze Zeit ob das überhaupt rechtens ist das die KK die private Berufsunfähigkeitsversicherung in ihre Berechnungen miteinbeziehen darf. Schließlich ist das meine private Angelegenheit ob ich eine solche Versicherung abgeschlossen habe oder nicht, die ich ja auch mit meinem eigenen Geld bezahlt habe.

Wenn ich ne LV ausbezahlt bekomme geht das auch niemanden etwas an und es wird auch nirgends angerechnet, außer bei Hartz IV.

Woher weiß die KK das er diese kleine private Rente erhält? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage das man das melden muß?

Wenn das so wäre, müßte man ja jedem abraten sowas abzuschließen.

Entschuldigt, aber diese Frage beschäftigt mich schon die ganze Zeit.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo,
ich frage mich auch, ob die Unfallrente eigentlich zu den Einkünften die Familienversicherungs-schädlich sind, dazugerechnet werden..

Lt. Wiki sind Einkünfte nach § 16 SGB IV .. Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts...und unterliegen dann solche Renten dem Einkommenssteuerrecht?

Vielleicht mal den ganzen passus bei Wiki lesen..

http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung

nicht locker lassen, die sollen dir die gesetzlichen Grundlagen nennen... http://lexetius.com/2006,334

und hier ist ein Urteil, welches feststellt, dass einige Einkünfte keine "Arbeitseinkommen" sind..vielleicht könnte man das analog so auslegen...

Gruß
Anna
 
Hi Ironman's Ehefrau,

Krankenkasse senden an Familienversicherte regelmäßig einen Erhebungsbogen, der wahrheitsgemäß auszufüllen ist.
Zusätzlich wird hier der letzte Einkommensbescheid (Kopie) angefordert. Zumindest was im Einkommensbescheid drinnen steht, sollte man nicht vergessen auf dem Fragebogen anzugeben, da dies sofort erkannt wird.

Es ist aber wohl so, dass bei Familienversicherten die laufende Bezüge (private Renten, verrentete LV, Zinsen, Mieten, …) für den Kassenbeitragspflichtermittlung berücksichtigt werden, Einmalbezüge wie Auszahlung einer Kapitallebensversicherung nicht.

Ist halt in den Satzungen der Krankenkasse so festgelegt, was zum Einkommen in der jeweiligen Personengruppe gehört und was frei ist.

Der Lösungsweg ist nach meiner Einschätzung immer zu versuchen in die Gruppe der Arbeitnehmer zu kommen, da hier die Kassenbeiträge bei kleinerem Arbeitseinkommen am Günstigsten sind, Zinsen etc. unberücksichtigt bleiben und man zusätzlich Zeiten für die Rente erwirbt.


Wie aber oben schon geschrieben: Mit der persönlichen Situation zum Steuerberater gehen, der die sinnvollen Lösungswege aufzeigen kann, um Einnahmen und Ausgaben zu optimieren.

Gruß

MoPe
 
Hallo Rudinchen,

so richtig kann ich es mir auch nicht vorstellen...ist Eure KV eine GKV oder eine PKV? Vielleicht liegt hier der Unterschied.
Also wenn Du in einer GKV bist....müßte Dein Sohn bei Dir familienversichert sein.
Selbst Schüler und Studenten haben einen gewissen Freibetrag, übers Jahr gerechnet und erst dann müssen sie sich selber versichern. Ich glaube sie sind jetzt bis zum 25.Lebendsjahr Familienversichert.

Unsere Töchter haben zum Schluß im Studium 58,49€/Monat gezahlt (oder besser wir;)) Dieses ist die TK.

Nun kommt es darauf an wie hoch die BU-Rente ist...wie ist den die Verhältnismäßigkeit.

Also bei Kai-Uwe wurde/wird die BUZ-Rente nicht für die GKV herangezogen nur das Finanzamt will davon was abhaben:mad:.
Das könnte auch für Deinen Sohn...oder für Dich wichtig sein.

Ich bin ja auch selbständig und muß immer den Letzten Einkommensteuerbescheid (oft liegt dieser 2 Jahre zurück) an die GKV schicken, daraus errechnet sich der Beitrag für mich. Da ist egal was ich jetzt gerade verdiene und es z.B. viel weniger ist als 2009.

Wenn es also eine PKV ist ...kann er sich nicht bei einer GKV anmelden?

Lieben Gruß
Kai-Uwin

upsss....es steht ja in Deiner Überschrift, aber dann würde ich einfach mal bei anderen GKV (z.B. TK) anfragen.
 
Hallo,

der Studentenbeitrag ist bei allen KK gleich...da gibt es keinen Unterschied...
und hier ging es wohl eher darum, dass das "Kind" eigene Einkünfte hat, aus einer privaten Unfallversicherung, die Einkünfte liegen über dem Familienversicherungsssatz und jetzt soll sich das "Kind" freiwillig bei der gesetzl. KK weiterversichern...
m.E. müßte überprüft werden, ob diese Art von Einkünften überhaupt berücksichtigt werden müssen...und von daher meine Links...
du solltest ggf. auch mit einem Steuerberater sprechen..

Gruß
Anna
 
Hallo.....ne nicht aus einer PUV sonder aus einer BU-Versicherung;).

Mit den Studentenbeiträgen wollte ich nur zeigen das selbst diese nur knapp 60€ betragen;).

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo,

oh sorry, da hab ich mich vertan...aber im Prinzip gilt das gleiche...

ich hab verstanden, dass du meinst, nur bei der TK gibt es den Studentenbeitrag...

Gruß
Anna
 
Hallo,

da habt ihr euch ja total viel Mühe gemacht! Da war einiges dabei, was ich mir noch mal gut durchlesen und bedenken muss!

Wir haben uns jetzt erst mal einen Beratungsschein für einen Anwalt für Sozialrecht geholt. Vielleicht weiß der was?

Und die Idee mit dem Steuerberater ist auch gut - das wäre dann evtl. der nächste Schritt! Dass man Werbungskosten bei der Steuer absetzen kann ist mir ja klar - aber dass das bei der Krankenversicherung auch gilt, weiß ich nicht...

Auf jeden Fall ist so ca. 1/3 des Geldes der BU-Rente weg ...

Wenn ich was Abschließendes weiß, werde ich mich wieder melden.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende,

Rudinchen
 
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