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Mehrere Beckenbrüche etc. im Ausland, wie gehts jetzt weiter?

Hallo Mela,

hab nur die Versicherung gelesen: Allianz
Du hast die gleiche Versicherung wie ich sie habe.
Und nun aus Erfahrung:
Nimm Dir einen RA (Medizinrecht) zu Hilfe.
Für die Versicherungsbedingungen brauchst Du keinen Anwalt, denn die sind klar geregelt.
Jedoch in medizinischen Sachfragen ist die Allianz sehr kompetent und wird (bei Deiner Versicherungssumme)
so ziemlich alles versuchen genau auf 3 Jahre Deine Verletzungen zu bemessen.
Obwohl bei manchen Unfallschäden die Nachfolgeschäden weitaus schlimmer sein können.
Hier -nehme ich an- wird Dir ein RA; ein für Dich vorteilhaften Vergleich erzielen können.
Denk dran, es geht nur um Deine Interessen und Deine Zukunft.

Grüße von .
 
Zitat: In der Broschüre steht
Versicherte im Bereich der Berufsgenossenschaften:
-Beschäftigte in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnis in der gewerblichen Wirtschaft
-Personen die zeitlich begrenzt im Ausland tätig sind
...Zählt das denn auch, wenn ich nur indirekt dem Arbeitgeber angehöre, also nicht direkt dort angestellt bin?


Hallo Melanie,

ich bin leider nur ein "blutiger Laie" ich weis ein halbes Prozent über medizinisches bescheid und genau so sieht
es beim Thema Recht aus! Da wirst Du Dir eine rechtl. Beratung suchen müssen ob bei einem Rechtsanwalt (evtl. Sozialrecht)
oder bei Sozialverbänden (VDK, SoVD) oder auch hier

http://www.unfallopfer-hilfswerk.de/aufgaben.htm

Ich hoffe für Dich das dies alles funktioniertwie Du Dir das denkst! Du bist noch sehr jung und wenn nicht alles so 100 Prozent
gut endet (Gesundheitl.) ist es gut wenn man zumindest finanziell abgesichert ist!

LG Joachim
 
... Jetzt heißt es Warten, denn erst nach 12 (max. 15) Monaten wird von meinem behandelnden Arzt (also kein von der Versicherung beauftragter!) das Gutachten erstellt. ...
Hallo Mela,
das ist die erste Falle für ein Fristversäumnis.
Und es ist kein Gutachten, dass Du brauchst. Du must laut Bedingungen nur melden, (Einschreiben + Rückschein, wenns geht vorab per FAX), DASS Du dauerhafte Schäden hast, aber noch nicht in welcher Höhe.
Da aber jetzt schon klar ist dass es bis zu 2 Jahren dauern kann um festzustellen, ob die Hüftkopfnekrose wirklich eintritt, warte ich so lange auf mein Geld bis fest steht wie hoch die bleibenden Schäden sind.
Richte Dich mal auf 3 Jahre ein.
...
-Personen die zeitlich begrenzt im Ausland tätig sind
Zählt das denn auch, wenn ich nur indirekt dem Arbeitgeber angehöre, also nicht direkt dort angestellt bin?
Wie funktioniert eine indirekter Arbeitsvertrag?

Grüße
oohpss
 
Dani, meinst du damit die Allianz will dann nur für 3 Jahre die Leistungen zahlen? Das ist natürlich zu wenig, wenn wirklich bleibende Schäden zurückbleiben. Ich bin ja noch jung :)

ohhpss, danke für die Aufklärung. Die 15 Monate darf ich auf keinen Fall versäumen, das ist klar.

Einen indirekten Arbeitsvertrag gibt es natürlich nicht. Ich bezog mich damit darauf, dass ich ja nur durch diesen Arbeitgeber in den USA gelandet bin und im Visum auch der AG vermerkt ist. Ob die mich natürlich in der BG versichert haben weiß ich nicht - ich hoffe aber schon!

LG

Mela
 
... die Allianz will dann nur für 3 Jahre die Leistungen zahlen? ...
Nein, es geht darum, dass die Folgen eines Unfalls sich auch nach 3 Jahren verschlechtern können. Da die Versicherungsbedingungen (und die Rechtsprechung) sich aber darauf beziehen, wie der Zustand der dauerhaften Schäden nach (längstens) 3 Jahren ist, wird dieser Zeitpunkt zur Bestimmung herangezogen. Danach ist es versicherungstechnisch (in 99 % aller Fälle) nicht mehr von Bedeutung, wie sich Dein Unfall gesundheitlich weiter auswirkt, auch wenn das Unfallopfer nach 3 Jahren und 1 Monat querschnittsgelähmt wird oder es sonst ein Übel ereilt.

Grüße
oohpss
 
Hallo ihr Lieben,

jetzt bringe ich euch mal auf den neuesten Stand!

Ich habe inzwischen den Orthopäden gewechselt, mir wurde eine Ärztin empfohlen die sehr gut sein soll. Vorgestern war ich zur Röntgenkontrolle und soweit verheilt alles ganz gut. Nur an den Brüchen rechts sieht man verstärkte Callusbildung.
Die Ärztin meinte auch dass auf jeden Fall eine Invalidität zurückbleibt und sie unterstützt mich dann nächstes Jahr wenn es soweit ist und wir diesen Bogen für die Versicherung ausfüllen müssen.

Es stellte sich auch heraus, dass die Firma meines Mannes für uns eine Unfallversicherung für Invalidität und Todesfall abgeschlossen hat. Und die bezahlt schon ab 1% Invalidität. Zwar ist die Versicherungssumme nicht so hoch wie die von meiner PKV, aber immerhin ganz ordentlich.

Von der Berufsgenossenschaft kann ich leider nix erwarten, weil ich eben nicht bei der dt. Firma im Ausland angestellt war.

Die neue Orthopädin hat mir jetzt weitere 6 mal Physiotherapie aufgeschrieben und außerdem eine ambulante Reha beantragt - das hätte dem 1. Orthopäden ja auch schon einfallen können, aber naja!
Die nächste Röntgenkontrolle findet am 8.4. statt, ich bleibe Deutschland also noch eine Zeitlang erhalten.

Danke für eure Unterstützung bis jetzt, ich halte euch auf dem laufenden!
 
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