Hallo,
meine Krankenkasse hat mir heute mitgeteilt, dass ich Summe X als freiwilliges Mitglied zahlen soll. Da ich ausgesteuert bin, sehe ich das ein.
Ich habe dann nachgefragt, wie es sich mit der Zahlung von weiterem Krankengeld nach Ablauf der 3 Jahresfrist verhält. Mir wurde mitgeteilt, dass ich jetzt ohne Anspruch auf Krankengeld versichert bin (im Mai wären die 3 Jahre um). Da meine Firma ruht und ich kein Einkommen, außer meiner BUZ habe (die BUZ würde nicht als Endgeld zählen, wird aber als Einkommen gerechnet). Eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld könnte man in diesem Fall nicht abschließen. Stimmt das?
Kann ich da Einspruch einlegen?
Jannik
meine Krankenkasse hat mir heute mitgeteilt, dass ich Summe X als freiwilliges Mitglied zahlen soll. Da ich ausgesteuert bin, sehe ich das ein.
Ich habe dann nachgefragt, wie es sich mit der Zahlung von weiterem Krankengeld nach Ablauf der 3 Jahresfrist verhält. Mir wurde mitgeteilt, dass ich jetzt ohne Anspruch auf Krankengeld versichert bin (im Mai wären die 3 Jahre um). Da meine Firma ruht und ich kein Einkommen, außer meiner BUZ habe (die BUZ würde nicht als Endgeld zählen, wird aber als Einkommen gerechnet). Eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld könnte man in diesem Fall nicht abschließen. Stimmt das?
Kann ich da Einspruch einlegen?
Jannik