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Krankenkasse will nicht mit Anspruch auch Krankengeld versichern

Yannick

Mitglied
Registriert seit
14 Feb. 2007
Beiträge
79
Hallo,

meine Krankenkasse hat mir heute mitgeteilt, dass ich Summe X als freiwilliges Mitglied zahlen soll. Da ich ausgesteuert bin, sehe ich das ein.
Ich habe dann nachgefragt, wie es sich mit der Zahlung von weiterem Krankengeld nach Ablauf der 3 Jahresfrist verhält. Mir wurde mitgeteilt, dass ich jetzt ohne Anspruch auf Krankengeld versichert bin (im Mai wären die 3 Jahre um). Da meine Firma ruht und ich kein Einkommen, außer meiner BUZ habe (die BUZ würde nicht als Endgeld zählen, wird aber als Einkommen gerechnet). Eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld könnte man in diesem Fall nicht abschließen. Stimmt das?

Kann ich da Einspruch einlegen?

Jannik
 
Hallo Jannik,

Krankengeld/Krankentagegeld soll den Einkommensausfall während einer Krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgleichen. Bei Berufsunfähigkeit und Bezug einer BUZ-Rente kann man – da man nicht arbeitet - nicht Arbeitsunfähig werden, der Abschluss einer Krankengeldversicherung ist daher nicht möglich.


Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

ich habe KG für 18 Monate erhalten plus meiner BUZ. Da ging es doch auch. Wenn ich das richtig verstehe, habe ich also nie wieder einen Anspruch auf KG. Was wäre wenn ich einen Job annehmen würde, den ich mit meiner Behinderung ausüben kann und nach einiger Zeit wieder krank werde. Würde ich dann auch nur meine BUZ erhalten und kein KG.

Wenn doch, dann würde sich die ganze beissen.

Jannik
 
Krankengeld

Erzielt man kein regelmäßiges Einkommen aus einer selbständigen oder abhängig beschäftigten Arbeit ( Angestellter oder Arbeiter) kann man kein Krankentagegeld abschließen, denn es ist ja eine sogenannte Lohnfortzahlung.
Wenn man also eine BU-, EU-, MdE-, oder Altersrente bekommt, dann kann man kein Krankentagegeld abschließen, bzw. bekommen.
Nimmt man dann einen Job wieder an, der über 410,-€ liegt, also über der "Geringfügigkeitsgrenze", dann fällt eh die BU- Rente weg (schaut mal in die Bedingungen- anzeigepflichtig!) und es wird, wenn man eine gesetzliche Krankenversicherung hat, automatisch das Krankentagegeld eingeschlossen. Ist man freiwillig versichert (z.B. wegen Selbständigkeit), kann man das Krankentagegeld durch Zusatzprämie mit einschließen.
Bei einer privaten Krankenversicherung sieht das schon anders aus. Hat man vorher kein Krankengeld abgeschlossen und man will eins haben, weil man z.B. eine selbständig Tätigkeit aufnimmt, dann kann man ein Krankentagegeld abschließen. Voraussetzung: man ist gesund! Ansonsten wird es schwierig.
Hatte man vorher schon ein Krankentagegeld bei seiner privaten Krankenversicherung und hat eine sogenannte Anwartschaft ( gegen Beitrag ruht das Krankentagegeld) gemacht, dann kann dieses wieder ohne Gesundheitsprüfung aufleben.
Schwierig? Bei speziellen Fragen zu den einzelnen Komponeten einfach noch mal gezielt nachfragen.
 
Hallo Kämpferherz,

bei meiner BUZ-Versicherung habe ich mich schon erkundigt. Ich habe denen mitgeteilt, dass ich mir eine bezahlte Beschäftigung suchen möchte und habe darum gebeten, dass ich mal aufgeklärt werde. Bezogen auf das was man darf und was nicht oder was man melden und was man nicht melden muß. Mir wurde mitgeteilt, wenn ich einen "normalen Job" antrete und hieraus nicht mehr als 70% meiner letzten Bezüge (als Selbstständiger) erziele, dann bleibt die BUZ erhalten (an das Geld komme ich nur, wenn ich als Abgeordneter tätig wäre). Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass ich als früherer Arbeitgeber Weisungen erteilt habe und als "normale Arbeitnehmen" Weisungen empfangen würde, könnte ich auch in meinen alten Beruf bzw. in einen verwandten Beruf arbeiten. Es geht hier um die soziale Stellung (Weisungen geben oder Weisungen erteilen). Da ich meinen Beruf und auch keinen Artverwandten ausüben kann, trifft das also für mich auch nicht zu.

Gehen wir mal davon aus, dass ich arbeite und meine BUZ behalte. Was wäre dann im Falle einer Krankheit? Hätte ich Anspruch oder nicht?Ich hoffe ja, dass ich einen passenden Job finde und den auch ohne Krankheit bis zur Rente durchstehe.

Danke
Jannik
 
Hallo jannik

in dem Moment, wo du einen versicherungspflichtigen Job über 410€ ausführst, also eigentlich richtige Arbeit, bist du wieder in der gesetzlichen KV und hast auch anrecht auf Lohnfortzahlung.
Ersten 6 Wochen der Krankheit Arbeitgeber, danach KK aber das kennste bestimmt.

Solltest du kurz nach Arbeitsaufnahme (ich meine das sind 6 Wochen, weiß ich aber nicht genau) wegen deiner Verletzung, weshalb du BUZ beziehst und ausgesteuert bist krank werden und du deinen Job wieder verlierst, wirst du von deiner KK behandelt als wenn die Arbeitsaufnahme nicht stattgefunden hätte.

Beachte : Ich war noch nicht ausgesteuert.

Das mit der BUZ ist natürlich Ansichtssache des Betrachters.

Ich bin Handwerksmeister und jetzt Rechnungsprüfer , zwischendurch bekomme ich auch mal eine Rechnung aus meinem Gewerk.

mfg PT
 
Hallo Jannik,

ich bin ganz sicher das keine Krankenversicherung mit Dir ein Krankentagegeld abschließen wird solange Du keine Arbeit hast.
Meine private Zusatzkrankenversicherung hat mir ein ruhen des Krankentagegeldes angeboten.

Kannst Du vielleicht mal schreiben welche Verletzungen Du hast.
Ich habe auch viele Jahre...bis zu meinem Unfall als Geschäftsführer gearbeitet.....komischerweise ist es meiner BUZ-Versicherung total egal.

Obwohl ich kaum über den Tag komme vor Schmerzen überlegt die Versicherung was ich den noch so machen könnte:rolleyes:, obwohl sicher ist das ich einen harten Managertag nicht mehr durchstehen kann.

Bitte schreib doch mal was für einen Beruf Du nicht mehr ausüben kannst/darfst....aber als Abgeordneter Dir noch die Kraft reicht.

Gruß Kai-Uwe
 
Hallo Yannick,
Wenn du wieder arbeitest und über 410€ kommst, bist du automatisch krankenversichert über die gesetzliche Krankenversicherung und würdest auch nach den 6 Wochen, die der Arbeitgeber dir zahlt, Krankengeld bekommen.
 
Hallo Kai- Uwe,
hast du eine Klausel mit dem Verweisungsverzicht drin? Wenn ja, dann brauchst du keinen Job annehmen, der nicht passt, bzw. du nicht schaffst. Schau mal nach mit der Verweisungsklausel( bedeutet: z.b. du warst technischer Angestellter und wurdest in deinem speziellen Beruf berufsunfähig, dann kann man dich nicht als Pförtner oder in einem anderen Beruf einsetzen)
 
Hallo Kay-Uwe,

ich komme aus dem Bereich Holz/Bautechnik. Habe die rechte Hand kaputt. Wie gesagt, bei mir steht, wenn ich nicht als Selbstständiger arbeite, verliere ich dadurch meinen Sozialen Status (hört sich zwar blöd an, aber egal). Da ich als Angestellter Weisungen empfange und nicht mehr wie gwohnt Weisungen ausspreche. Aus diesem Grund kann ich auch wieder in den Bereich Holztechnik arbeiten ohne meine BUZ zu verlieren. Ich darf nur nicht mehr als 70% meiner früheren Umsätze verdienen. Deswegen habe ich geschrieben "dann müßte ich Bundestagsabgeorneter werden". Habe ich aber nicht vor. Es war damit das Gehalt gemeint.

Es wird da wohl einen Unterschied geben, zwischen Selstständig und Geschäftsführer. Wenn Du aber jetzt als Lagerarbeiter arbeiten würdes, dann müßten sie Dir auch Deine BUZ weiterzahlen. Bei der BUZ kommt es ja nicht auf die Behinderung an. Sie sagt ja nur (so ist es bei mir) das Du nicht mehr in der Lage bist 50% von Deiner letzten Tätigkeit auszuüben.

Jannik
 
Hallo Jannik,

bei mir steht es auch so, trotzdem hat mich die Versicherung gefragt ob ich nicht etwas anderes machen könnte.

Dabei geht es mir überhaupt nicht um die "Weisung" die ich ja als GF auch anderen gegenüber hatte, ich kann einfach überhaupt nicht mehr am normalen Leben teilnehmen.....und trotzdem fragt die BUZ nach anderen Beschäftigungsmöglichkeiten.

Würdes Du uns sagen bei welcher Versicherung Du bist Ich bin bei der Signal-Iduna versichert und lerne sie nun auch erst nach über 27 Jahren erst richtig kennen.

Gruß Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

bei der WWK. Lass sie doch fragen. Die Antwort haben die doch sicherlich in einem Gutachten. Da ja alle 3-4 Jahre geprüft wird, gibt es ja schließlich immer wieder neue Gutachten, die Dir bescheinigen, dass Du die 50% Arbeitsanforderung aus Deinem alten Beruf, den Du ja versichert hast, nicht erreichen kannst.

Jannik
 
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