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Krankenkasse / Regressansprüche

Hallo,

meine Krankenkasse hat sich von der gegnerischen Versicherung mit
TEU 200`abfinden lassen. Bis dahin bekam ich ohne Probleme alle unfallbedingten Leistungen, wie orthop. Schuhe etc. gezahlt. Gegen die Abfindung konnte ich nichts machen und meine Befürchtungen wurden bestätigt: Als offensichtlich der Hinweis aus dem Computer der Krankenkasse entfernt wurde, dass die unfalbedingten Leistungen regressiert werden können, gab es sofort Schwierigkeiten. Nach meiner Androhung dies öffentlich zu machen wurde es dann sofort besser...

...wer sich nicht wehrt lebt verkehrt..

Beste Grüsse

Tillmann
 
Hallo,

In meiner EDV-Akte steht derzeit “Regress seit 1976”. In den Jahren 2006-08 war dieser Aktenvermerk nicht vorhanden. Interessant könnten folgende Information sein:

  1. Die KK lassen sich zwischenzeitlich auch bei einem vorliegenden Festellungs-/Leistungsurteil im welchem die Gesamtschuld der gegnerischen Partei festgestellt und manifestiert ist, abfinden. Man spekuliert bewußt darauf, dass sich das Unfallopfer nicht wehrt, weiß auf einmal von keinem Urteil, “die Akten wurden schon geschreddert” und “Regressabteilungen gibt es bei der DAK sowieso nicht mehr”.
  2. Ich hörte von Schwerbehinderten hier in Badisch-Kongo, bei welchen kein Feststellungs-/ Leistungsurteil vorliegt und die sich erfolgreich wehrten, indem sie Kontakt mit dem Bundestagsabgeordnetenbüro ihres Wahlkreises aufnahmen und die Leistungskürzung- / Verweigerung vortrugen. Ein Anruf des Büros bei der KK genügte und wie von Geisterhand stand es wieder in der EDV-Akte:
… Regress seit …

Wie der Vorredner bereits anmerkte ...

Grüsse aus Badisch-Kongo
Michael
 
@Sekundant,
sehr richtig, oftmals werden bei Schadensfällen die tatsächlich anfallenden Kosten nicht erfasst und regressiert, egal ob ein Teilungsabkommen, Teil- oder Gesamtschuldnerschaft besteht. Die anfallenden Kosten werden bei pauschalen Abrechnungen “sehr großzügig” geschätzt und der Haftpflichtversicherung in Rechnung gestellt.
Ist halt viel bequemer als jedes Jahr Hunderte Apotheken-, Arztbesuchs-, Hilfsmittel-, Heilmittel- etc. Rechnungen pro Schadensfall zu sichten und zu addieren und resultierende Verluste der KV können ja glücklicherweise mittels des Solidarprinzips wieder glattgestellt werden.

Es ist an der Zeit zivilrechtliche Schritte gegen KV'en zu ermöglichen.

Grüsse aus Badisch-Kongo
Michael
 
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