Hallo ICE,
Du schreibst das 1. GA betrug 30%. Ich gehe davon aus, dass dies das erste GA auch im Auftra der BG war.
Dem wollte die BG nicht folgen und es gab ein zweites GA mit 10%.
Dann bist Du in das Klageverfahren gegangen und das SG hat einen GA bestimmt mit dem Ergebnis 20%.
Wenn dem so ist, dann ist jetzt der Status, es geht in die Verhandlung.
Es gibt 2 GA welche für Dich sprechen mit 30% und 20%.
Ein GA spricht gegen Dich mit 10%.
Bildet man einen Mittelwert, dann würde / müsste das Gericht eine MdE von mindestens 20 oder auch 25 bilden.
Aber Du weißt, vor Gericht und auf offenen Meer..... ist man i Gottes Hand.
Will damit sagen, die GA sprechen für Dich, damit Du mindestens eine MdE von 20% bekommst, aber ich habe leider keine Glaskugel.
Kann Dir nur viel Erfolg für die mündliche Behandlung wünschen!
Für die mündliches Behandlung bereite Dich sehr gut vor! Du kennst die GA welche für Dich sprechen und das eine negative.
Setz dich hin und arbeite heraus, wo die Abweichungen der Einschätzungen liegen, was wurde untersucht oder nicht, wie wurde argumentiert usw.
Nimm die positiven GA und vergleiche sie mit dem negativen. Du musst wenn Du keinen RA hast vor Gericht selber Deine Interessen vertreten und dort klarstellen, was falsch gelaufen, bewertet usw. wurde vom GA der 10% gegeben hat!
Viele Grüße
Kasandra